Wegen Lärmschutz: mehrere Hundert Meter weiterhin Vorschrift Wegen strenger Vorschriften etwa zum Lärmschutz werden Windanlagen nach Einschätzung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) aber auch in NRW künftig in der Regel mehrere Hundert Meter von Wohnbebauungen entfernt stehen. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung in NRW gilt die Regel: die dreifache Höhe des Windrads ist weiterhin als Abstand einzuhalten.
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