Auflösungsantrag durch Arbeitnehmer
Ich teile den Vorwurf des generell missbräuchlichen Einsatzes von Auflösungsanträgen durch die Arbeitsgerichte nicht. Ich gebe zu bedenken, dass ein Auflösungsantrag auch durch die Arbeitnehmerseite gestellt werden kann, was dann sinnvoll ist, wenn die Kündigung sozialwidrig ist, der/die Arbeitnehmer-/in schon eine Anschlussbeschäftigung kurzfristig in Aussicht hat und abkehrwillig ist. Dann ist das Arbeitgeberverhalten im Prozess seinerseits auf Auflösungsgründe zu untersuchen.