alle Maßnahmen sind unbegründet – es ist durch den Coronavirus kein Schaden entstanden
Die Sterblichkeit in Berlin bewegte sich 2020 im Rahmen der Normalität. Es hat insofern keine Veranlassung bestanden, die bekannten Maßnahmen des Jahres 2020 überhaupt nur zu erwägen, da zu keinem Zeitpunkt des Jahres durch Krankheitserreger ein Schaden im Sinne des Bevölkerungsschutzes aufgetreten war. Ein Schaden für die Bevölkerung liegt vor, wenn deutlich mehr Menschen sterben als normalerweise. Anmerkung: Der 2020 für die Berliner Bevölkerung eingetretene Gesamtschaden ist riesig, er ist nicht auf einen Krankheitserreger zurück zu führen, sondern auf die Maßnahmen der Landesregierung.