Es ist unsagbar schwer, eine Petition zu unterstützen, wenn aus teilweise verständlichen Gründen die Asylgründe nicht genannt werden. Aus der Beschreibung hört es sich leider nur danach an, dass es sich hier um Wirtschaftsflüchtlinge handelt. Warum vertraut hier eigtl. niemand mehr der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wenn ihn Unrecht geschieht, dann kriegen Sie vor Gericht ihr Recht. Und wenn es kein Asylgrund gibt, dann haben Sie auch kein Bleiberecht. Mag unfair sein, aber so ist das deutsche Asylrecht nun einmal. Diese Auffassung entspricht auch dem Gedanken von Art. 16a GG.
Quelle: