War leider kein Platz mehr für den Rest. Gesetze: UN Charta (AEMR) Art. 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. (AEMR) Art. 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. (AEMR) Art. 30: Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf" rel="nofollow">www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf</a>