Region: Berlin
Bild der Petition Gerechtigkeit bei Besoldung / Bezahlung für alle Berliner Lehrer*innen
Bildung

Gerechtigkeit bei Besoldung / Bezahlung für alle Berliner Lehrer*innen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Scheeres, Senantsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

2.118 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Leistung, nicht Abschluss

Am Ende sollte die tatsächlich geleistete Arbeit zählen und nicht der Abschluss, der vor Jahrzehnten gemacht wurde. Gleiche Leistung, gleiche Bezahlung. Quereinsteiger ohne didaktische Ausbildung bekommen mehr als diese Grundschullehrer, weil sie ein Studium absolviert haben, aber können sie differenziert mit den Schülern und den Anforderungen des Lehrerberufes umgehen? Nochmal: die Leistung muss zählen, nicht der Abschluss!

Quelle:

4.6

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Wertschätzung

Grundschullehrer, die seit Jahrzehnten die Grundlagen für jede Schullaufbahn legen, sollten auch entsprechend bezahlt werden. Das Gebaren des Finanzsenators ist entwürdigend und ein Schlag ins Gesicht der vielen LehrerInnen, die über genau die bisherigen Jahrzehnte hinweg gut genug waren, um diese Grundlagen zu legen. Die hier gezeigte Arroganz beweist eigentlich nur, dass die schulische oder auch private Laufbahn so manchen Politikers offensichtlich nicht von Menschen geprägt war, die Wertschätzung und Leistungsanerkennung vermittelt haben. Schade ... und ich bedauere das zutiefst!!!

Quelle:

4.4

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Vier Jahre Marxismus-Leninismus-Ausbildung ist unbezahlbar.

Wer zu DDR-Zeiten in den unteren Klassen unterrichten wollte, absolvierte ein Studium am Institut für Lehrerbildung, das vier Jahre dauerte und vor allem die hohe "Wissenschaft" des Marxismus-Leninismus und der kommunistischen Scholastik abdeckte. Kann man bezahlen, muss man aber nicht. Voraussetzung für das vierjährige Studium war der Abschluss der 10-klassigen DDR-Hauptschule. (Auch Klippschule genannt.)

Quelle:

0.4

3 Gegenargumente
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