Argumentation
Es gibt doch bestimmt eine Schul- u. Prüfungsordnung. Solange die dort festgelegten Regeln von der Schulleitung, eingehalten werden, gibt es keine Grundlage einer Beschwerde. Sollte die Leitung dagegen verstoßen, sind sndere Wege zu bestreiten, Eine Petition hierfür ntergräbt m.e. die Bedeutung u. den Wert einer Solchen. Was genau ist daran ungerecht, wenn Schüler, völlig egal an welcher Schule, die kene ausreichenden Leistungen bieten, nicht zur Prüfung zugelassen werden? Im GEGENTEIL: es wäre hanebüchen und ein Hohn allen anderen gegenüber, wenn solche Schüler einfach durchgewinkt würden.
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