Hallo ein Hinweis in Trier war vor einigen Jahren so ein ähnlicher Fall da ist die Sache vor Gericht gegangen und man hat sich damals dahin geeinigt das Sie eine Festanstellung am Cusanusgymnasium bekommen hat. Die Richterin hat das damit begründet das man nicht soviele Zeitverträge hintereinander machen dürfte. Ihr könnt ja mal nachhören.
Lach mich tot. Ihre Ausbildung reicht nicht aus. Nach über 25 Jahren vereintes Deutschland. Wo jedes Kind weiß, daß das Schulsystem in den Grundfächern um ein vielfaches besser war, wie in den alten Bundesländern....
Es fehlen mindestens 2 wichtige Informationen: - hat, bzw. welche Auflagen hat die Schulbehörde als Voraussetzungen für die Anstellung genannt (Weiterbildung?) - Welcher Tätigkeit ging die Dame zwischen 1989 und 2010 nach. Diese Information ist wichtig um etwas zur Aktualität ihres Wissens und Lehrfähigkeiten sagen zu können. Wie wurde die Hypothese "Sie hat ihre Befähigung als Gymnasiallehrerin in den Fächern Mathematik und Physik in den letzten sechs Jahren am HAG sehr erfolgreich unter Beweis gestellt." validiert?