Schlichterspruch, Baumfällungen
Gemäß Ziffer 11.2 des Schlichterspruchs dürfen im Schlossgarten gesunde Bäume nur verpflanzt, aber nicht gefällt werden. Das Land Baden-Württemberg hat dieser Forderung öffentlich zugestimmt. Welche Bedeutung haben solche Erklärungen des Landes, wenn der Finanzminister die von der Bahn angekündigten Baumfällungen durch einen Gestattungsvertrag aktiv unterstützt? Wie soll man dann noch auf öffentliche Zusagen des Landes vertrauen?
Quelle: www.schlichtung-s21.de/39.html