Familie Berisha ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft
Familie Berisha hat das Recht auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland, da sie im Sinne von GG Art. 16a Abs. 1 politisch Verfolgte sind. Gerade in diesem Einzelfall können die deutschen Behörden beweisen, wie wichtig ihnen der Schutz von Menschenleben verfolgter Minderheiten ist. Es gibt noch so viele weitere Pro-Argumente, die ich auf Nachfrage gerne weiter aufführe. Auch mich haben diese vielen, leider typischen, Contra-Argumente erschreckt. Sie sind alle sachlich falsch. Lesen Sie dazu meine Gegenargumente und unterstützen Sie die Berishas durch weitere Pro-Argumente für ihren Verblei
Quelle: <a href="http://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Angst-vor-der-Abschiebung-Sie-werden-uns-toeten" rel="nofollow">www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Angst-vor-der-Abschiebung-Sie-werden-uns-toeten</a>