Absage Mündliche Prüfungen 1. Staatsexamen
Warum gelten die Umstände die zur Absage der mündlichen Prüfung zum Ersten Staatsexamen geführt haben, nicht auch für die Prüfungen des Zweiten Staatsexamen: "Um die Sicherheit und Gesundheit von mehreren Tausend beteiligten Personen zu gewährleisten, sind alle noch ausstehenden mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfungen in Hessen abgesagt. Das Wohl aller betroffenen Menschen und die berufliche Zukunft der Kandidatinnen und Kandidaten standen dabei im Mittelpunkt unserer gemeinsamen Überlegungen."