Region: Hessen
Wirtschaft

Aufhebung des Arbeitsverbotes für Fußpflegestudios aufgrund des Corona-Virus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag,Volker Bouffier

67 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

67 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 15.11.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund Friseure dürfen weiter arbeiten, aber wirklich dringend benötigten Fußpfleger dürfen nicht weiter arbeiten. Wenn Haare lang werden, die Farbe raus gewachsen ist oder die Dauerwelle nicht mehr sitzt, bereitet dies keinen körperlichen Schaden, sondern ist ein rein kosmetisches Problem!

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Ungleichbehandlung von Friseuren und Fußpflegern! Im Gegensatz zu Friseuren, sind wir Fußpfleger auf Grund des Infektionsschutzgesetz grundsätzlich dazu verpflichtet, einen 40std. Nachweis der Hygieneschulung mit abschließender mündl. + schriftl. Prüfung zu erbringen. Die Einhaltung der Hygieneverordnungen zum Schutze der Kunden ist für uns Pflicht! Unser Arbeitsabstand beträgt mindestens 1,50 m (je größer der Kunde/in desto größer der Abstand!). Ein Friseur arbeitet in einem maximalen Abstand von ca. 50cm zum Kunden und dies im Kopfbereich (kritischster Infektionsbereich!)

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Deutschland hat rd. 83 Millionen Bürger, davon sind geringe Anzahl im unteren 5stelligen Bereich Podologen (Medizinische Fußpfleger) mit Kassenzulassung (dürfen auf ärztliche Verordnung arbeiten), allerdings gibt es Millionen Menschen in der BRD, die keine Verordnung für Fußpflege bekommen, aber trotzdem diese regelmäßig aus gesundheitlichen Gründen benötigen.

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Es kann nicht richtig sein, dass die Menschen die Ihre Füße nicht mehr selbst pflegen können, diese zusätzlich einen Arzt aufsuchen müssen, um sich ein Privatrezept zu beschaffen. Für einen Besuch beim Friseur benötigt man ja auch kein Rezept vom Arzt und diese dürfen weiter arbeiten.

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Es kann nicht richtig sein, dass die Menschen die Ihre Füße nicht mehr selbst pflegen können, diese zusätzlich einen Arzt aufsuchen müssen, um sich ein Privatrezept zu beschaffen. Für einen Besuch beim Friseur benötigt man ja auch kein Rezept vom Arzt und diese dürfen weiter arbeiten.

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Die medizinische Fußpflege, die durch einen Arzt verschrieben wurde, ist von dem Lockdown ausgenommen, es betrifft nur die kosmetische Fußpflege und das zum Schutze aller! Wenn jeder eine Ausnahme erhielte, weil er sich in seiner Existenz gefährdet oder eine Freiheiten beschränkt sieht, kann man das Ganze sein lassen und der Epedemie freien Lauf lassen. Ist es das, was Sie möchten? Dann werden Sie vielleicht bald nicht mehr genug Kunden haben...

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