Im Asylverfahren wurde festgestellt, dass Mohammed in seiner Heimat nicht verfolgt wird. Da er bereits seit 2015 in Deutschland ist, gehe ich davon aus, dass bereits die letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung getroffen wurde und er nun ausreisen muss. Wir geben Asyl, an eine Einwanderung werden andere Kriterien geknüpft.Da sollte auch kein Job oder anderes helfen, es muss ausgereist oder abgeschoben werden. Er kann dann von seinem Heimatland ein Arbeitsvisum beantragen, um rechtmässig hier leben zu dürfen.
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