Volksvertreterin Eka von Kalben
Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein /Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von PFK
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.05.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Herr Felix,
nachstehend erläutere ich Ihnen gerne ausführlich unsere Grüne Position zur Pflegekammer.
Wir teilen Ihre Einschätzung, dass die Pflegeberufekammer nicht alle Probleme der Pflege lösen wird. Wir haben als Grüne Landtagsfraktion auch großes Verständnis dafür, dass viele Pflegekräfte mit den Mitgliedsbeiträgen unzufrieden sind. Wir sind aber davon überzeugt, dass die Pflegeberufekammer positive Auswirkungen für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein haben wird.
In einer repräsentativen Umfrage (TNS Infratest 2013) hat sich die Mehrheit für eine Pflegekammer ausgesprochen. Von denjenigen Befragten, die sich nicht für eine Pflegeberufekammer ausgesprochen hatten, war rund die Hälfte unentschieden. Nur etwa ein Viertel der Befragten insgesamt lehnten die Errichtung einer Pflegeberufekammer zum damaligen Zeitpunkt ab.
Eine Pflegeberufekammer hat die Aufgabe, die Interessen der Pflegefachkräfte zu bündeln und auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu vertreten. Sie bietet die Chance, dass die Pflege sich selbst vertritt und mit einer Stimme spricht. Nur so kann der Einfluss der Pflege auf politische Entscheidungen gewährleistet werden. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass die Pflege selbst bei Entscheidungen über die Pflege besser einbezogen wird.
Zu den Aufgaben einer Pflegeberufekammer gehört auch die Mitgestaltung von Fortbildungs- und Qualitätsstandards. Das bedeutet nicht, dass die Pflegenden ihre Erfahrung und ihr Wissen in die Weiterentwicklung bestehender Kriterien und Standards einbringen können. Im Rahmen von Berufsordnungen kann eigenverantwortlich, konkret und konstruktiv Einfluss auf Arbeitsbedingungen und die Prozessqualität von Pflege genommen werden. Das ist eine für beide Seiten – Pflegende und Pflegebedürftige – positive Entwicklung, die wir für sinnvoll und erforderlich halten.
Sicherlich ist mit einer Berufskammer eine Pflichtmitgliedschaft verbunden. Das ist bei der Ärztekammer und der Apothekerkammer ebenso der Fall. Diese Institutionen haben sich bewährt, ihre Sinnhaftigkeit wird nicht in Frage gestellt. Die den Kammern jeweils zu Grunde liegenden Gesetze begründen die Pflichtmitgliedschaft rechtssicher. Auch dem Datenschutz wird Rechnung getragen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist sowohl beim Entwurf des Errichtungsgesetzes für eine Pflegeberufekammer SH durch das Ministerium als auch im parlamentarischen Anhörungsverfahren einbezogen worden. Seine Vorschläge wurden berücksichtigt.
Von der konkreten Ausgestaltung der Pflegeberufekammer (Größe, Personal, Arbeitsorganisation, Miete, Sachkosten) sind die Gesamtkosten und damit auch der zu erhebende Mitgliedsbeitrag abhängig. Die Kammerbeiträge können nach unseren Informationen steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Gesamtzahl der Mitglieder spielt eine maßgebliche Rolle. Wir Grüne halten einen am realen Einkommen orientierten, gestaffelten Kammerbeitrag sowie eine beitragsfreie Mitgliedschaft für Personen ohne eigenes Einkommen für zielführend. Mitgliedsbeitrag und Gebührenordnung werden jedoch nicht gesetzlich verordnet, sondern von den Verantwortlichen selbst festgelegt.
Ein weiterer Punkt ist uns besonders wichtig. Die Aufgaben der Gewerkschaften werden von einer Pflegeberufekammer nicht berührt. Tarifautonomie und –Verhandlungen bleiben in der Hand von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen.
Für uns Grüne hat die Pflege einen sehr hohen politischen Stellenwert. Wir sind davon überzeugt, dass die Pflege eines der zentralen sozial- und gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit ist. Das zeigt sich durch zahlreiche politische Initiativen, die wir Grüne auf den Weg gebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Eka von Kalben