Petitionen in Elbe-Elster
Benachrichtigung über neue Petitionen in Elbe-Elster
Anmerkungen:
Lt. Einwohnerbeteiligungssatzung, Paragraph 5:
Jeder hat das Recht, sich in Angelegenheiten des Landkreises mit Vorschlägen,
Hinweisen und Beschwerden (Petitionen, Einwohnereingaben) einzeln oder
gemeinschaftlich an den Kreistag oder an den Landrat zu wenden. Der Einreicher ist
innerhalb von 4 Wochen über die Stellungnahme zu den Vorschlägen, Hinweisen und
Beschwerden zu unterrichten. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid.
(2) Der Kreistag entscheidet über die an ihn gerichteten Petitionen nach Beratung im
Kreisausschuss durch Beschluss. An den Kreistag gerichtete Eingaben sind dem
Kreisausschuss mit einer Stellungnahme des Landrates unmittelbar vorzulegen.
(3) Der Eingang der Eingabe ist vom Büro des Landrates (Kreistagsbüro) zu bestätigen.
(4) Der Kreisausschuss kann den zuständigen Fachausschuss zur Stellungnahme auffordern
oder den Eingabenführer (Petenten) zu seinem Anliegen persönlich hören. Er kann mit
dieser Anhörung auch einzelne Mitglieder beauftragen.