Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Unbeantwortet (20) 51,3% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (11) 28,2% |
Keine Stellungnahme (6) 15,4% |
Ich enthalte mich (1) 2,6% |
Ich lehne ab (1) 2,6% |
15% unterstützen einen Antrag im Parlament.
30% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
23% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Leif-Erik Holm
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.07.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Leif-Erik Holm.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Als Freiheitspartei lehnt die AfD willkürliche Fahrverbote strikt ab. Natürlich müssen die Bürger vor vermeidbarem Lärm geschützt werden.
Es kann jedoch nicht sein, dass hunderttausende Motorradfahrer jetzt unter Generalverdacht gestellt und mit Fahrverboten belegt werden, nur weil sich einige Rüpel nicht benehmen können. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Sonntagsfahrverbot für Motorräder als Blaupause für weitere Einschränkungen des Individualverkehrs genutzt wird.
Die AfD lehnt das konsequent ab. Wir werden deswegen keinem Antrag oder Gesetz zustimmen, dass die Freiheitsrechte der Bürger auf dem Altar grünlinker Ideologen opfert. Deswegen sagen wir „Nein“ zum Fahrverbot und „Ja“ zu einer intelligenten Debatte über Lärmreduktion.
Andreas Mrosek
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dessau - Wittenberg
AfD, zuletzt bearbeitet am 09.07.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich bin prinzipiell gegen Fahrverbote! Egal ob PKW oder Motorrad!
Oliver Luksic
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: St. Wendel
FDP, zuletzt bearbeitet am 23.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
In seinem Entschließungsantrag an die Bundesregierung vom 15. Mai 2020 mit der Drucksache 125/20 fordert der Bundesrat eine schärfere Gesetzgebung gegenüber Motorradfahrern, um unnötige Lärmbelästigung zu vermeiden. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt prinzipiell Maßnahmen zur Reduzierung von unnötigem Lärm, sowohl bei Motorrädern als auch bei anderen Kraftfahrzeugen. Dies steht im gegenseitigen Interesse von Anwohnern und Fahrern. Die Forderungen der Entschließung würden bei einer Umsetzung in geltendes Recht Motorradfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern jedoch deutlich diskriminieren. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion sind die darin enthaltenen Aspekte der Halterhaftung, Einführung eines zusätzlichen Fahrzeuggesamtgeräuschwertes und vor allem die Einführung von streckenweisen Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen äußerst kritisch zu bewerten.
Wir wollen nicht, dass alle Motorradfahrer unter Generalverdacht gestellt werden, weil einige wenige schwarze Schafe übermäßigen Motorradlärm durch Fahrzeugmanipulationen oder unangepasste Fahrweisen verantworten. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion besteht beim Thema Motorradlärm das Problem weniger in einem Regelungs- als in vielmehr einem Vollzugsdefizit. Motorradfahrer die besonders laut sind, müssen durch die Ordnungskräfte verstärkt kontrolliert werden. Hierfür ist eine personelle wie technische Aufrüstung unbedingt notwendig. Ferner muss der Dialog zwischen Motorradfahrern und Anwohnern durch Aufklärungskampagnen sowie Gesprächsveranstaltungen im gegenseitigen Interesse gestärkt werden. Die Bundesregierung ist hier gefordert zu einer Versachlichung der Debatte aktiv beizutragen, anstatt mit einer rigorosen Verbotspolitik tausenden Mitbürgern den Spaß am Motorradfahren zu nehmen. Denn auch die rege Befürwortung von Petitionen wie dieser im Vergleich zu denen gegen Motorradlärm zeigt, dass das Problem der übermäßigen Lärmbelästigung durch Motorräder bei weitem nicht die gesellschaftliche Brisanz hat, wie es der Entschließungsantrag des Bundesrates zu vermitteln versucht. Motorradfahren muss auch in Zukunft unter Einhalten der gesetzlichen Vorgaben für jeden in unserm Staat möglich sein.
Dr. Christian Jung
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Karlsruhe-Land
FDP, zuletzt bearbeitet am 23.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehen Sie dazu die Argumente des verkehrspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Oliver Luksic MdB.
Jörg Cezanne
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Groß-Gerau
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 17.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Für DIE LINKE ist der Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, darunter auch Lärm, ein wichtiges gesundheits- und umweltpolitisches Anliegen. Daher setzen wir uns für eine Minimierung von Lärmemissionen durch die fortlaufende Anpassung von Emissionsgrenzwerten an die technische Entwicklung ein. Grundlegend für die tatsächliche Lärmreduktion ist jedoch die Überwachung der Einhaltung dieser Grenzwerte. Hierzu bedarf es zusätzlicher polizeilicher Kontrollen. Verstöße gegen technische Vorschriften durch nicht serienmäßige Umbauten, die zu einer zusätzlichen Lärmentwicklung führen, müssen eine sofortige Stilllegung des jeweiligen Fahrzeugs zur Folge haben.
Ein pauschales Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ist hingegen abzulehnen, da die große Gruppe der Motorradfahrenden im Allgemeinen für die absichtliche Lärmverursachung einer kleineren Gruppe von Verkehrsteilnehmenden verantwortlich gemacht würde.
DIE LINKE unterstützt stattdessen den Antriebswechsel vom Verbrenner- zum Elektromotor bei Motorrädern. Im Bereich der bisherigen 50ccm-Maschinen zeigt sich, dass eine Alltagstauglichkeit des Elektromotors bereits heute gegeben ist. Zusätzlich befürworten wir in besonders sensiblen Landschaftsbereichen - wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebieten - die Prüfung eines Durch- und Einfahrtsverbots für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Dr.-Ing. Dirk Spaniel
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Stuttgart I
AfD, zuletzt bearbeitet am 09.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Bundestagsfraktion steht auf an der Seite der Auto- und Motorradfahrer und positioniert sich deutlich gegen den Vorstoß des Bundesrates. Wir halten eine Debatte zur Lärmreduktion bei Motorrädern für angemessen, stellen uns jedoch klar auf die Seite der Motorradfahrer, deren Bewegungsfreiheit oder Eigentumsrechte nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen beschränkt werden dürfen. Wir stehen für eine uneingeschränkte Nutzung von Motorrädern und lehnen Fahrverbote klar ab. Der Bundesrat bestätigt damit, dass er – wie bereits bei der Novellierung des Bußgeldkatalogs – zu einem Machtinstrument grüner Landtagskoalitionen geworden ist.
Daniela Kluckert
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Pankow
FDP, zuletzt bearbeitet am 09.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Generelle Fahrverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen sind unverhältnismäßig und falsch. Es gehört zur Freiheit dazu, auf dem Motorrad zu sitzen - egal wann und wo. Dafür setzen wir Freie Demokraten uns ein. Die Lautstärke der Maschinen muss dabei in einem angemessenen Rahmen bleiben. So erreichen wir breite Akzeptanz in der Bevölkerung.
Frank Magnitz
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Bremen II - Bremerhaven
AfD, zuletzt bearbeitet am 09.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Leif-Erik Holm.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Als Freiheitspartei lehnt die AfD willkürliche Fahrverbote strikt ab. Natürlich müssen die Bürger vor vermeidbarem Lärm geschützt werden.
Es kann jedoch nicht sein, dass hunderttausende Motorradfahrer jetzt unter Generalverdacht gestellt und mit Fahrverboten belegt werden, nur weil sich einige Rüpel nicht benehmen können. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Sonntagsfahrverbot für Motorräder als Blaupause für weitere Einschränkungen des Individualverkehrs genutzt wird.
Die AfD lehnt das konsequent ab. Wir werden deswegen keinem Antrag oder Gesetz zustimmen, dass die Freiheitsrechte der Bürger auf dem Altar grünlinker Ideologen opfert. Deswegen sagen wir „Nein“ zum Fahrverbot und „Ja“ zu einer intelligenten Debatte über Lärmreduktion.
Bernd Reuther
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Wesel I
FDP, zuletzt bearbeitet am 09.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Jung.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehen Sie dazu die Argumente des verkehrspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Oliver Luksic MdB.
Matthias Büttner
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Altmark
AfD, zuletzt bearbeitet am 09.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Leif-Erik Holm.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Als Freiheitspartei lehnt die AfD willkürliche Fahrverbote strikt ab. Natürlich müssen die Bürger vor vermeidbarem Lärm geschützt werden.
Es kann jedoch nicht sein, dass hunderttausende Motorradfahrer jetzt unter Generalverdacht gestellt und mit Fahrverboten belegt werden, nur weil sich einige Rüpel nicht benehmen können. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Sonntagsfahrverbot für Motorräder als Blaupause für weitere Einschränkungen des Individualverkehrs genutzt wird.
Die AfD lehnt das konsequent ab. Wir werden deswegen keinem Antrag oder Gesetz zustimmen, dass die Freiheitsrechte der Bürger auf dem Altar grünlinker Ideologen opfert. Deswegen sagen wir „Nein“ zum Fahrverbot und „Ja“ zu einer intelligenten Debatte über Lärmreduktion.
Torsten Herbst
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dresden I
FDP, zuletzt bearbeitet am 09.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Jung.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehen Sie dazu die Argumente des verkehrspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Oliver Luksic MdB.
Sabine Leidig
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.07.2020
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Fraktion DIE LINKE ist grundsätzlich gegen pauschale Fahrverbote für Motorräder.
Es ist kein Geheimnis und nicht zu überhören, dass zahlreiche Motoräder – im Übrigen auch Autos und LKW – deutlich lauter als zulässig unterwegs sind. Das stört viele Anliegende und andere Verkehrsteilnehmende. Dieser Verkehrslärm macht krank und belastet unsere natürliche Umwelt.
Die Lärmentwicklung durch Motoren und durch Rollgeräusche der Bereifung (spielt bei Motorrädern eine eher untergeordnete Rolle) muss technisch an die neusten Entwicklungen angepasst werden. Hier sind vor allem auch die Hersteller der Fahrzeuge und Zubehörteile sowie die Zulassungsbehörden gefragt, damit lärmintensive Fahrzeuge und Zubehörteile erst gar nicht auf den Markt kommen.
Entscheidend ist aber, dass geltende technische Vorschriften konsequent eingehalten und kontrolliert werden. Verstöße durch nicht serienmäßige Umbauten, die zu einer zusätzlichen Lärmentwicklung führen, müssen eine sofortige Stilllegung des jeweiligen Fahrzeuges vor Ort zur Folge haben. Hierfür bedarf es auch zusätzlicher polizeilicher Kontrollen.
Die Forderung aus den Reihen des Bundesrates, wonach Motorräder pauschal an Sonn- und Feiertagen nicht fahren sollen dürfen, lehnt die Fraktion DIE LINKE hingegen ab. Damit bestraft man eine große Mehrheit der Motorradfahrenden, weil sich eine Minderheit egoistisch nicht an die Regeln hält. Das ist ungerecht und voraussichtlich auch rechtlich anfechtbar.
Neben der unzulässigen Einschränkung der freiheitlichen Rechte würde ein solches Vorgehen auch andere Konsequenzen nach sich ziehen. Motorradfahrende sind heute nur noch selten Jugendliche, die sich kein Auto leisten können und deshalb das kostengünstigere Motorrad fahren. Es sind mehrheitlich Menschen über 45 Jahre, die in ihrer Freizeit das Motorradfahren als Hobby verstehen und in der Regel über mittlere und höhere Einkommen verfügen. Auf ihren Wochenendtouren sind sie gerade in touristischen Regionen der Bundesrepublik willkommene Gäste in der Gastronomie und bei Hotelübernachtungen. Bei einem Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen würde dies fast ersatzlos entfallen. Einzelne regionale Streckensperrungen, wie sie zur Zeit auch bestehen, halten wir jedoch für gerechtfertigt und können bei zunehmenden Störungen auch ausgeweitet werden.
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die Umstellung der Antriebe von Motorrädern von Verbrennungsmotoren auf Elektroantrieb. Beispiele im Bereich der bisherigen 50ccm-Maschinen zeigen eindrucksvoll, welche Alltagstauglichkeit diese Fahrzeuge im Vergleich zu Elektro-PKWs bereits heute haben. Perspektivisch könnte man das Problem des Motorenlärms lösen, indem man in besonders sensiblen Abschnitten (Natur- und Landschaftsschutzgebiete) ausschließlich Fahrzeuge mit Elektromotor fahren lässt.
Matthias Gastel
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nürtingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.06.2020
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Es gibt eine hohe Anzahl von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über den Motorradlärm. Ich komme aus Baden-Württemberg. Dort gibt es zahlreiche Regionen, die gerade an Wochenenden und Feiertagen von sehr vielen Motorradfahrenden aufgesucht werden. Dazu zählen der Schwarzwald, die Schwäbische Alb und einige Flusstäler. Zu meinem Wahlkreis gehört ein Teil des Albtraufs. All das sind Tourismusregionen, in denen Menschen Ruh und Entspannung suchen. All das sind aber auch Regionen, in denen Menschen wohnen, die ihre Freizeit im Garten oder auf dem Balkon verbringen wollen. Das sind berechtigte Interessen, die immer wieder durch lautes Motorradfahren gestört werden. Der Motorradlärm ist keine Bagatelle und nicht zu akzeptieren, zumal Motorräder kaum einen Beitrag zur notwendigen Mobilität leisten, sondern überwiegend ein Hobby darstellen. Der Spaß des einen darf nicht zur Last des anderen gehen. Daher halte ich es für vordringlich, dass die Lärmgrenzwerte von Motorrädern - ebenso von Autos - deutlich verschärft werden und Auspuffklappen, mit denen der Lärm negativ beeinflusst werden kann, wirksam verboten werden. Letztlich lassen sich aber auch Fahrverbote an Orten, an denen der Lärm eine besondere Belastung für die Bevölkerung darstellt und andere Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben, nicht vermeiden. Ich möchte den Ländern und Kommunen hierfür größere Handlungsspielräume einräumen,.
Patrick Schnieder
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Bitburg
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 23.07.2020
Keine Stellungnahme.
Meine Position zur Bundesratsdebatte zu möglichen Fahrverboten für Motorräder an Sonn- und Feiertagen:
Es ist unstrittig, dass Straßenverkehrslärm ein Problem ist und dass auch Motorräder zu diesem Lärm beitragen. Die Lärmbelästigungen gehen jedoch von einzelnen und nicht von allen Motorradfahrern gleichermaßen aus. Daher brauchen wir passgenaue Lösungen anstelle eines Generalverdachts für alle Motorradfahrer.
Dem Vorschlag eines Verbotes von Tuningmaßnahmen, die nur der Erhöhung der Lautstärke dienen, und der Überarbeitung der Lärmtests vor der Zulassung eines Motorrads stehe ich offen gegenüber. Auch der Einsatz von Lärmblitzern hat sich in der Praxis bewährt und könnte ausgeweitet werden.
Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen lehne ich entschieden ab. Der angekündigte "faire Ausgleich" zwischen den Interessen der Anlieger und der Motorradfahrer kann nicht darin bestehen, dass einseitig in die persönlichen Freiheitsrechte der Motorradfahrer eingegriffen wird. Ebenso wenig kann ich der Forderung des Bundesrates, Motorradfahrer zum Führen eines Fahrtenbuches zu verpflichten, zustimmen. Ein Problem, das nur Einzelpersonen betrifft, die noch dazu nur im Sommer oder bei schönem Wetter unterwegs sind, sollte mit intelligenten Lösungen angegangen werden. Das Erlassen eines Komplettverbotes ist nichts weniger als das Eingeständnis des Staates, dass ihm die Suche nach einem funktionierenden Kompromiss zu mühsam ist.
Detlef Müller
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitz
SPD, zuletzt bearbeitet am 20.07.2020
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst bin ich grundsätzlich gegen Fahrverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen. Die konkreten politischen Vorgänge hat meine Kollegin Kirstin Lühmann bereits ausführlich geschildert.
Natürlich würde ich einer öffentlichen Anhörung von Experten zum Thema im Verkehrsausschuss zustimmen, wenn eine solche beantragt wird. Dies ist gut gelebte Praxis innerhalb unseres Ausschusses.Eine öffentliche Anhörung im Plenum des Deutschen Bundestages sieht die Geschäftsordnung des Bundestages hingegen nicht vor. Das stellen eines Antrages zum Thema steht jeder Fraktion frei. Ob ich dem Antrag dann zustimmen würde, hängt natürlich stark vom Inhalt ab.
Generell ist aber festzuhalten, dass das Bundesverkehrsministerium ohnehin zunächst selbst entscheiden kann, ob es eine entsprechende Novelle der StVO bzw. der StVZO vorlegt. Hier ist die Entschlussfassung des Bundesrates nämlich keineswegs bindend. Die Entschließung des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet nun, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Abschließend noch eine kurze Anmerkung zu der Anfrage von Open Petition. Der Bundestag sieht mit dem Petitionsrecht ein eigenes klar strukturiertes Verfahren vor, dass dem Petenten sogar die Möglichkeit eröffnet, direkt Einfluss auf das parlamentarische Verfahren zu nehmen. Dort ist der richtige Ort für Stellungnahmen, Standpunkte und Meinungsaustausch.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller
Mathias Stein
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Kiel
SPD, zuletzt bearbeitet am 19.06.2020
Keine Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und -vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und -vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein
Stephan Kühn
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dresden II - Bautzen II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 18.06.2020
Keine Stellungnahme.
Stellungnahme zur Petition 'Keine Fahrverbote Für Motorräder An Sonn- Und Feiertagen'
Die Grundannahme der Petition ist leider falsch. Im beigefügten Bundesratsbeschluss (Ziffer 7) wird die Bundesregierung gebeten, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um in Einzelfällen zeitlich befristete Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen aus Lärmschutzgründen erlassen zu können.
Ein generelles Fahrverbot wird nicht gefordert!
Ob die Bundesregierung den Wunsch des Bundesrates (Bundesratsinitiative aus NRW) aufgreift, ist fraglich. Zur fachlichen Einordnung von Ziffer 7: Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs (verkehrsrechtliche Maßnahmen) aus Gründen des Lärmschutzes setzt nach gegenwärtiger Rechtlage voraus, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorliegen. Danach dürfen entsprechende Maßnahmen „nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Nach StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Dieses Recht haben sie auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (siehe auch Abs. 1 b Nr. 5).
Theoretisch können Kommunen als letztes Mittel bereits jetzt solche Einschränkungen anordnen, sofern die Lärmeinwirkungen „jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hingenommen werden muss (BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 – 7 C 76/84 – zitiert nach juris, Rn. 13). Für die Frage, wann die Zumutbarkeit einer Lärmbelastung überschritten wird (und somit gegebenenfalls ein Anspruch gegen die zuständige Behörde auf ein Einschreiten besteht) können neben den Lärmschutz-Richtlinien-StV die Grenzwerte aus § 2 der 16. BImSchV als Orientierungswerte herangezogen werden.
Einschränkungen werden in der Regel aber nur dann angeordnet, wenn bauliche Lärmschutzmaßnahmen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen keine Abhilfe schaffen. Im Falle der typischen Muster von Motorradlärm dürfte die Anordnung von Einschränkungen bei derzeitiger Rechtslage schwierig sein. Denn für die Ermittlung der Lärmbelastung werden Lärm-Durchschnittswerte (Dauerschallpegel) errechnet, die den Lärm über das Jahr mitteln, ein Verfahren, das nicht geeignet ist Motorradlärm adäquat abzubilden.
Kirsten Lühmann
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Celle - Uelzen
SPD, zuletzt bearbeitet am 17.06.2020
Keine Stellungnahme.
Sehr geehrter Damen und Herren,
die Diskussion geht auf eine Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm zurück. Mit Beschluss des Bundesrates vom 15. Mai 2020 fordern die Bundesländer die Bundesregierung auf, sich stärker für eine Reduzierung der Lärmbelastung durch Motorräder einzusetzen. Die Bundesregierung kann zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden, ob und wann sie die Anregungen zur Lärmreduktion umsetzen will. Der Bundestag ist aktuell nicht an dem Verfahren beteiligt.
Die Entschließung des Bundesrates umfasst verschiedene Punkte. So gibt es u.a. Vorschläge des Bundesrates für weiche Maßnahmen wie eine bundesweite Kampagne, damit die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Strafen für Manipulationen am Auspuff deutlich zu verschärfen. Auch Motorsteuerungen an Motorrädern, die individuelles „Sound Design“ und damit störende und belästigende Geräusche erzeugen können, sollen verboten werden.
Der Bundesrat sieht außerdem dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um eine Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, die einschlägigen Regelungen anzupassen. Also keinesfalls um bereits beschlossene Maßnahmen. Es ist jedoch nicht zu befürchten, dass aufgrund einzelner lauter Motorradfahrerinnen oder Motorradfahrer direkt Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrtverbote an bestimmten Strecken auferlegt werden. Vielmehr erfolgt bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm die Beurteilung der Lärmsituation anhand jahresbezogener Mittelungspegel. Lärmspitzen durch Motorräder werden so nicht erfasst und können daher als Begründung für verkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen nicht herangezogen werden.
Im Koalitionsvertrag mit der Union haben wir vereinbart, den durch Mobilität verursachten Lärm deutlich zu reduzieren. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist vollkommen klar, dass die Mehrzahl der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihrem Hobby pflegt. Leider gibt es aber auch Fahrerinnen und Fahrer, die beispielsweise mit illegal modifizierten Auspuffanlagen oder unangemessener Fahrweise unterwegs sind. Dieses rücksichtslose Verhalten belastet Anwohnerinnen und Anwohner und schadet letztlich allen Fahrerinnen und Fahrern. Denn diese zusätzlichen Lärmemissionen tragen dazu bei, die gesellschaftliche Akzeptanz des Motorradfahrens zu reduzieren.
Der gute Klang einer Maschine ist vielen Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer wichtig. Aktuell sind aber etliche Motorräder bereits ab Werk „laut“. Nach einem EU-Beschluss müssen Motorräder, die seit 1.1.2016 neu zugelassen wurden, den Grenzwert von 77 dB(A) einhalten. Bis zum Jahr 2024 soll dieser auf 68 dB(A) abgesenkt werden. Viele Hersteller nutzen die aktuellen Zulassungs- und Messverfahren dahingehend aus und erhöhen den Lärmpegel der Maschinen außerhalb des Messbereichs. Diese Maßnahmen sind legal und können von den Zulassungsbehörden bei der Typprüfung nicht beanstandet werden. Als SPD-Bundestagsfraktion sehen wir auch die Hersteller in der Pflicht zu zeigen, was technisch in Sachen geringerer Lautstärke machbar ist oder leisere Nachrüstlösungen anzubieten. Den in der Entschließung des Bundesrates geforderten Grenzwert von maximal 80 db(A) über alle Betriebszustände für neue Motorräder gilt es daher zu prüfen.
Beim Lärm ist der Fokus auf einzelne Verkehrsteilnehmende jedoch nicht zielführend. Mit Stand 2020 gibt es 4,5 Millionen zugelassene Krafträder in Deutschland. Dem gegenüber gibt es 47,7 Millionen gemeldete Pkw. Rücksichtlose Fahrerinnen und Fahrer gibt es nicht nur auf dem Motorrad, sondern auch im Auto. Um Verkehrssünder generell besser zur Verantwortung zu ziehen, muss mit wirksamen Polizeikontrollen gezielt angesetzt werden. Das dafür notwendige Personal muss entsprechend vorgehalten werden.
Wenn sich die Bundesregierung mit gesetzlichen Maßnahmen zur Lärmreduktion befasst, wird sich auch der Bundestag im parlamentarischen Verfahren damit beschäftigen. Erst dann wird sich zeigen, welche Vorschläge zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm tatsächlich auf dem Tisch liegen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden uns stets für sinnvolle Maßnahmen zur Lärmreduktion einsetzen. Dafür benötigen wir eine Gesamtlärmbetrachtung. Es muss uns immer darum gehen, die verschiedenen Interessen sorgfältig abzuwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann MdB
Ingrid Remmers
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Gelsenkirchen
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Keine Stellungnahme.
Für DIE LINKE ist der Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, darunter auch Lärm, ein wichtiges gesundheits- und umweltpolitisches Anliegen. Daher setzen wir uns für eine Minimierung von Lärmemissionen durch die fortlaufende Anpassung von Emissionsgrenzwerten an die technische Entwicklung ein. Grundlegend für die tatsächliche Lärmreduktion ist jedoch die Überwachung der Einhaltung dieser Grenzwerte. Hierzu bedarf es zusätzlicher polizeilicher Kontrollen. Verstöße gegen technische Vorschriften durch nicht serienmäßige Umbauten, die zu einer zusätzlichen Lärmentwicklung führen, müssen eine sofortige Stilllegung des jeweiligen Fahrzeugs zur Folge haben.
Ein pauschales Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ist hingegen abzulehnen, da die große Gruppe der Motorradfahrenden im Allgemeinen für die absichtliche Lärmverursachung einer kleineren Gruppe von Verkehrsteilnehmenden verantwortlich gemacht würde.
DIE LINKE unterstützt stattdessen den Antriebswechsel vom Verbrenner- zum Elektromotor bei Motorrädern. Im Bereich der bisherigen 50ccm-Maschinen zeigt sich, dass eine Alltagstauglichkeit des Elektromotors bereits heute gegeben ist. Zusätzlich befürworten wir in besonders sensiblen Landschaftsbereichen - wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebieten - die Prüfung eines Durch- und Einfahrtsverbots für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Björn Simon
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Offenbach
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Markus Uhl
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Homburg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Andreas Wagner
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
DIE LINKE.
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Elvan Korkmaz
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Gütersloh I
SPD
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Dr. Christoph Ploß
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hamburg-Nord
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Uwe Schmidt
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Bremen II - Bremerhaven
SPD
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Felix Schreiner
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Waldshut
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Eckhard Pols
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Reinhold Sendker
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Warendorf
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Stefan Gelbhaar
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Pankow
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Manfred Behrens
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Börde - Jerichower Land
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Veronika Bellmann
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mittelsachsen
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Michael Donth
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Reutlingen
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Karl Holmeier
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwandorf
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Thomas Jarzombek
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Düsseldorf I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Daniela Ludwig
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rosenheim
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Florian Oßner
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Landshut
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Cem Özdemir
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Stuttgart I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
Unbeantwortet
Gustav Herzog
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Kaiserslautern
SPD
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
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Martin Burkert
ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nürnberg-Süd
SPD
zuletzt angeschrieben am 09.06.2020
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