18.204 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Hessischen Landtag
In Erwägung,
- dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg ein schwerer Fehler war, der weder für die Beschäftigten und für die Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile bringt,
- dass eine gute Krankenversorgung nur mit ausreichend Personal, nicht aber mit Renditedruck machbar ist,
- dass unsere Kliniken verkauft werden wie ein beliebiges Wirtschaftsgut,
- dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden,
- dass die "Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates" ist,
- dass das Universitätsklinikum Gießen und Marburg auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden kann,
fordern wir Sie auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.
Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.
Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.
Als gewählte Vertreter*innen der Bürger*innen tragen Sie die Verantwortung für
- eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,
- faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
- gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!
Begründung
Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg war ein schwerer Fehler , der weder für die Beschäftigten und für die Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile bringt. Eine gute Krankenversorgung ist nur mit ausreichend Personal, nicht aber mit Renditedruck machbar. Dennoch werden unsere Kliniken verkauft, wie ein beliebiges Wirtschaftsgut. Es kann nicht sein, dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden und schlussendlich ist die "Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates".
Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg kann auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden- Deshalb fordern wir die hessische Regierung auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.
Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.
Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.
Denn wir wollen nach vielen Jahren mit privatisierten Unikliniken endlich wieder:
- eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,
- faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
- gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.07.2021
Petition endet:
07.11.2021
Region:
Hessen
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 03.02.2023Liebe Unterstützer*innen, liebe Kolleg*innen,
Hiermit möchten wir euch auf eine besondere Veranstaltung der Beschäftigten der Uniklinik Gießen-Marburg aufmerksam machen. Wir laden euch herzlich zu unseren Stadtversammlungen ein:
• Online-Stadtversammlung Gießen: 6. Feb, 18:00 Uhr
• Online-Stadtversammlung Marburg: 9. Feb, 18:00 Uhr
Die Beschäftigten des UKGM und ihre Patient:innen bekommen täglich die Folgen der Privatisierung zu spüren. Einsparungen und Renditedruck haben den Personalmangel befeuert und machen keine gute Gesundheitsversorgung mehr möglich. So kann es nicht weiter gehen. Gemeinsam können wir es verändern!
Wir wollen 2023 zum Entscheidungsjahr für eine gute Gesundheitsversorgung am UKGM machen und fordern einen... weiter -
Rückkauf UKGM – Mehrheit von Schwarz-Grün im Landtag lehnt Petition zur Rückführung ab
am 18.11.2022 -
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.