Die Rücküberführung des Uniklinikums ist rechtlich möglich: Das Grundgesetz sieht Sozialisierungen ausdrücklich vor. In einem Rechtsgutachten hat dies Professor Wieland ausgeführt. Der Hessische Landtag kann ein Gesetz erlassen und das UKGM wieder in öffentliches Eigentum umwandeln. Der Konzern muss hierfür entschädigt werden, die Entschädigung muss nicht per se dem Marktwert entsprechen. Das hierfür notwendige Geld kann die zu errichtende Anstalt öffentlichen Rechts als Schulden aufnehmen, das Land müsste lediglich dafür bürgen. Es ist eine politische Entscheidung, die rechtlich möglich ist.
Quelle: www.rosalux.de/publikation/id/44201/klinikum-zurueck-in-die-oeffentliche-hand?cHash=1e53e08eb0a91a0668f6ba8d882b577c