Bildung

Zweite Grundschule für Lochhausen

Petition richtet sich an
Landeshauptstadt München

524 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

524 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Landeshauptstadt München

Wir fordern von der LH München die zeitnahe Errichtung einer zweiten Grundschule mit Turnhalle und mit ausreichend Plätzen für eine Nachmittagsbetreuung in Lochhausen, da bereits im Schuljahr 2025/26 die Kapazitätsgrenzen der aktuellen Grundschule erreicht sind. Die Aussage der ehemaligen Stadtschulrätin Beatrix Zurek (siehe ihr Schreiben an den BA 22 vom 30.01.2020), dass bis 2030 der Bedarf durch die Grundschule am Schubinweg gedeckt werden kann, sehen wir aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklungen als extrem unrealistisch an.
 
Unsere Lösungsvorschläge im Detail
1.     Wir fordern die LH München auf, umgehend mit der Vorplanung und Umsetzung eines zweiten Grundschulstandorts zu beginnen.
Damit kann ein akuter Mangel an Grundschulplätzen bereits vor dem Jahr 2030 vorgebeugt werden.
 
2.     Wir fordern zeitnah den Neubau einer zweiten Grundschule mit Turnhalle und mit ausreichend Plätzen für eine Nachmittagsbetreuung in Lochhausen.
Die Versorgung der Lochhausener Bevölkerung mit ausreichend Grundschulplätzen ist bereits im Schuljahr 2025/26 nicht mehr gewährleistet. Es ist davon auszugehen, dass die Genehmigung und der Bau einen Zeitraum von 6 Jahren benötigen werden und somit besteht dringender Handlungsbedarf.
 
3.     Wir fordern die LH München auf, den zweiten Grundschulstandort auf der Südseite der Bahnlinie München-Augsburg zu errichten.
Dies vor dem Hintergrund, dass die vielstbefahrene Lochhausener Straße (bis zu 2.000 Autos in der Stunde), wie in vielen anderen Bürgeranliegen bereits beschrieben, ein enormes Sicherheitsrisiko für die Schüler*innen darstellt. Eine Platzierung der zweiten Grundschule direkt neben der Lochhausener Straße (die befahrener ist als die Bodenseestraße) lehnen wir aus diesem Grund ab.
 
4.     Wir fordern die LH München auf, den Flächennutzungsplan im Bereich des ehemaligen Geländes der Manzinger Papierfabrik an der Ziegeleistraße zu ändern und diesen Standort als Gemeinbedarffläche Erziehung umzuwidmen, sodass dort eine zweite Grundschule entstehen kann.
Diese 22,5 Ha große Fläche wurde 1994 von der LH München erworben und ist somit bereits in städtischem Besitz. Zwischen 1970 und der FNP-Änderung in 2018 sah der Bebauungsplan auf diesem Gebiet gewerbliche Nutzung vor. Jetzt ist dieses Gelände als ökologische Vorrangfläche definiert, mit dem vor einigen Jahren proklamierten Ziel es landschaftsplanerisch und naturräumlich aufzuwerten und damit das Erholungsangebot für die Lochhausener Bürger*innen zu erweitern. Momentan ist ein Großteil des Geländes eingezäunt und nicht einmal für diese Nutzung der Bevölkerung zugänglich.
 
Das Gemeinwohl der Lochhausener Bevölkerung erfordert dringend und zeitnah einen adäquaten Standort für eine zweite Grundschule mit Turnhalle. Das ehemalige Manzinger-Gelände ist hierfür prädestiniert:

  • Das Gebiet gehört bereits der LH München.
  • Es bietet ausreichende Platz für eine Grundschule mit Turnhalle
  • Es besteht eine optimale Anbindung, da die Infrastruktur bereits vorhanden ist (S-Bahn, Bus, Radwege, etc.)
  • Es bietet sehr sichere Bereiche für die Kinder, da es an die Aubinger Lohe angrenzt.
  • Es befindet sich auf der Südseite der Bahnlinie, womit auf jeder Seite eine Grundschule wäre und das jeweilige Einzugsgebiet optimal aufgeteilt wäre.

 
Wir fordern die LH München daher auf, im öffentlichen Interesse der einheimischen Bevölkerung, den aufwändigen Schritt einer Nutzungsplanänderung zu gehen und dieses Gelände in eine Gemeinbedarffläche für Erziehung umzuwidmen, auch wenn dort seltene Schmetterlingsarten und Zauneidechsen gefunden wurden. Die dadurch teilweise entfallende ökologische Vorrangfläche und ggf. bereits gewidmeten Ausgleichsflächen sollten sich an den Rändern des Stadtteils oder in anderen bestehenden Grünzügen ebenfalls z.B. durch Streuobstwiesen oder Kiesaufschüttungen verwirklichen lassen. Hinzu kommt, dass nicht die gesamte ökologische Vorrangfläche für einen zweiten Grundschulstandort benötigt wird.
 
Mehr als die Hälfte der ökologischen Vorrangfläche kann weiterhin als solche bestehen bleiben.
Die momentan als Kuhwiese genutzte Restfläche entlang der Altostraße könnte also weiterhin im ökologischen Sinne enorm aufgewertet werden.
 
5.     Wir fordern die LH München auf, keine weiteren städtischen Grundstücke in Lochhausen zu veräußern, bis nicht die notwendige soziale Infrastruktur (Nahversorgung, Pflegeeinrichtung, Kinder- und Jugendangebote, Sportangebote, Fuß- und Radwegenetz, alternative Mobilitätsangebote) ausgebaut oder zumindest projektiert wurde.
 
6.     Wir fordern die LH München auf, die Bebauungspläne für die Planungsgebiete Keltenafferstraße und Osterangerstraße/östlich nicht aufzustellen, solange keine angemessene soziale Infrastruktur, leistungsstarke Fuß- und Radwegeverbindungen und alternative Mobilitätskonzepte ausgestaltet wurden.

Begründung

Einwohner-Entwicklung und aktuelle Grundschulkapazitäten
Lochhausen-Langwied ist ein lebenswerter Wohnort, der aber in der Stadtplanung der LHM lange vernachlässigt wurde und immer noch wird. Die großen Neubaugebiete Federseestraße und Osterangerstraße bedeuten eine rasante Zunahme der Bevölkerung, die nicht mit den dafür benötigten sozialen Infrastrukturmaßnahmen flankiert wird.
 
Momentan leben in Lochhausen ca. 7.000 EW.
In der GS am Schubinweg werden aktuell ca. 345 Schüler*innen beschult, welche sich wie folgt auf die Jahrgangsstufen verteilen: 3 x 1. Klasse, 3 x 2. Klasse, 4 x 3. Klasse, 4 x 4. Klasse
Die durchschnittl. Klassenstärken umfasst ca. 25 Kinder.
Bei einer 4-Zügigkeit in allen Stufen mit ca. 28 Kindern pro Klasse würde die bestehende GS am Schubinweg Platz für ca. 450 Kinder bieten.
 
In den kommenden 4 Jahren wird die Bevölkerung durch die beiden großen Neubaugebiete um ca. 3.200 EW zunehmen. Hinzu kommt die aktuell sehr ausgeprägte Nachverdichtung in den bestehenden Siedlungsgebieten, die sicherlich zusätzliche 500 EW ausmachen wird.
In diesen Zahlen sind die Gebiete Keltenafferstraße und Osterangerstraße/östl. noch nicht enthalten. In dem Demografiebericht der LH München von 2021 sind für diese Gebiete zusätzlich 1.050 und 420 WE mit Fertigstellung 2026-2031 und 2023-24 enthalten. Sollten diese WE gebaut werden, wäre der Bedarf nach einer neuen GS noch dringlicher.
 
Es ist davon auszugehen, dass die Neubaugebiete v.a. Familien mit Kindern anziehen werden.
Rechnet man die aktuelle Situation (7.000 EW/345 Kinder) auf das Schuljahr 2025/2026 mit dann ca. 10.700 EW, so ergeben sich aus dieser überschlägigen Rechnung bereits ca. 530 Kinder.
 
Die offiziellen Prognosezahlen der LH München, welche über den Bezirksausschuss 22 angefragt wurden, gehen im Schuljahr 2026/27 von lediglich ca. 475 Kindern in der GS Lochhausen aus. Diese Zahlen sehen wir als unrealistisch niedrig angesetzt.
 
Die Nachmittagsbetreuung der Lochhausener GS-Kinder wird momentan von 4 Einrichtungen abgedeckt und bietet Platz für insgesamt ca. 250 Kinder (=72,5 % der GS-Kinder).
Gebundener Ganztag der GS: 41 Plätze
EI Mittagsbetreuung Schubinweg: 136 Plätze
Städt. Haus für Kinder: 50 Plätze
Hort Schubidu: 25 Plätze
 
Bei 72,5% bedeutet, dass bei ca. 530 GS-Kindern 2025/2026 ca. 385 Plätze für eine Nachmittagsbetreuung benötigt werden. Das bedeutet 135 Plätze mehr als aktuell verfügbar. In den beiden Neubaugebieten ist nur ein Hort für 50 Kinder geplant, womit der Bedarf bei weitem nicht gedeckt ist.
 
Situation an der bestehenden GS Lochhausen
Die GS Lochhausen am Schubinweg wurde bereits mehrfach angebaut. Zuletzt kam ein Interimsgebäude hinzu, das 4 Ganztagsklassen samt Mittagsversorgung beherbergt. Ebenfalls zur GS gehört eine kleine Schulsporthalle 
In den Räumlichkeiten der GS befindet sich seit über 20 Jahren die Elterninitiative „Mittagsbetreuung am Schubinweg“ mit zurzeit 136 Kindern und 19 qualifizierten Mitarbeiter*innen.
Um das Betreuungsangebot zu gewährleisten, bekommt diese Einrichtung in Einvernehmen mit der Schulleitung verschiedene Räume der GS zur Verfügung gestellt.
 
Momentan hat die GS offiziell noch 6 Räume im Pavillon frei. 3 dieser Räume werden als Reli-/Ethikunterricht, Lehrmittelraum und Musikzimmer gebraucht.
Somit hätte die GS momentan noch Kapazitäten für 2 Ganztagsklassen und könnte für alle 4 Stufen eine Ganztagsklasse anbieten.
 
Bei einer 4-Zügigkeit aller Stufen kann Fachunterricht, wie er in dem Lehrplan für Bayern vorgesehen ist, an der GS am Schubinweg unterrichtet werden.
Der Sportunterricht ist bereits jetzt nur eingeschränkt möglich, da die Kapazitäten der Schulsporthalle nicht für die aktuelle Klassenanzahl ausgelegt sind. So müssen momentan die 2. Klassen Sport im Klassenzimmer absolvieren, mit allen damit einhergehenden Einschränkungen.
 
Unrealistische Vision der LHM: 5-Zügigkeit
In der Planung der GS-Versorgung von Lochhausen geht die LHM davon aus, dass die GS am Schubinweg eine komplette 5-Zügigkeit der Jahrgangsstufen bedienen kann.
 
Unser Widerspruch zu der Vision der LHM
Aus unserer Sicht ist eine 5-Zügigkeit an der GS am Schubinweg aus folgenden Gründen nicht möglich:

  • Bei einer 5-Zügigkeit könnte für die Schüler*innen wegen fehlender Räume kein Fachunterricht gemäß Lehrplan für Bayern gewährleistet werden.
  • Die aktuelle Sporthalle stößt bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen.
  • Eventuell benötigter Förderbedarf z.B. eine Deutschklasse kann nicht bedient werden.
  • Die Klassenräume des Pavillons sind für eine Klassenstärke von bis zu 34 Kindern nicht ausgelegt. Die Raumabmessungen erlauben eine Klassengröße von max. 25 Kindern.
  • Die EI „Mittagsbetreuung am Schubinweg“ benötigt die oben genannten Räumlichkeiten der GS, damit sie ihr Betreuungsangebot aufrechterhalten können. Bei einer 5-Zügigkeit wäre dies nicht mehr möglich.
  • Eine 5-Zügigkeit ist auch vor dem Hintergrund des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung unrealistisch.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Bürgervereinigung Lochhausen-Langwied e.V. aus München
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.11.2021
Petition endet: 06.05.2022
Region: München Aubing-Lochhausen-Langwied
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer*innen,
    nun haben wir endlich eine Rückmeldung der LH München zu unserem Bürgeranliegen "2. Grundschule für Lochhausen/Langwied" bekommen.
    Diese sende ich Ihnen im Anhang.

    Leider teilt die Stadt unsere Sorgen nicht und stützt sich auf nicht nachvollziehbare Prognosezahlen.
    Aber immerhin haben sie sich die Mühe einer ausführlichen Antwort gemacht...

    Unser Plan ist es, mit Beginn des neuen Schuljahres die Schüler*innen-Zahlen der Grundschule mit den Prognosezahlen zu vergleichen und dann eine erneute Stellungnahme an das Referat für Bildung und Sport zu verfassen.

    Es sind dicke Bretter zu bohren und wir brauchen dringend noch tatkräftige UNterstützer*innen, die sich im Rahmen der Bürgervereinigung Lochhausen-Langwied für... weiter

  • Liebe Unterstützer*innen,
    unserere Forderung nach einer zweiten Grundschule wurde von knapp 600 Bürger`*innen unterzeichnet.
    Das ist ein starkes Signal an die Landeshauptstadt München. Vielen Dank Euch alle für die tolle Unterstützung!

    Am vergangenen Mittwoch überreichte Herr Umseher als Vorsitzender der Bürgervereinigung Lochhausen-Langwied insgesamt 583 Unterschriften an Herrn Kriesel (Vorsitzender des BA22).

    Das Bürgeranliegen nach einer zweiten Grundschule in Lochhausen wurde durch die Bürgervereinigung LoLa Mitte November 2021 beim BA22 eingereicht. In seiner Sitzung am 17.11.2021 beschloss der BA22 einstimmig, diese Forderung an das Referat für Bildung und Sport der LH München mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weiterzureichen.
    Bisher... weiter

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