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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Anlass unserer Petition, die ich stellvertretend und im Namen der Fachschaft Schulpsychologie der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Fachschaft Psychologie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt stelle, ist das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16.12.2013 bezüglich des Vollzugs des Psychotherapeutengesetzes und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Demnach werden ab dem 01.01.2014 Absolventen des Ersten Staatsexamens für Lehramt an bayerischen Schulen, eingeschlossen derer mit dem Hauptfach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt nicht mehr zur Aufnahme einer Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zugelassen. Eine notwendige Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Lehramtshauptfächern und des vertieft studierten Hauptfaches der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt blieb hierbei bedauerlicherweise aus. Zudem wurden die von der Änderung akut betroffenen Parteien (Ausbildungsinstitute, Universitäten und insbesondere Studierende) zu keinem Zeitpunkt in den Prozess der Gesetzesänderung einbezogen und auch über dessen Vollzug nicht hinreichend informiert.
Um langfristig die bayerische Gesundheitsversorgung, insbesondere die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, fordern wir im Namen aller bayerischen Absolventen des Staatsexamens in Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, dass diese, die für diesen Bereich fachlich hochqualifiziert sind, weiterhin zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zugelassen werden. Folglich müssen die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund psychologischer Hochschulqualifikation dringend überprüft und angepasst werden.
Wir fordern im Sinne des erweiterten Vertrauensschutzes, alle derzeit immatrikulierten Studierenden der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, die ihr Studium mit der Annahme begonnen haben, im Anschluss die Möglichkeit zur Aufnahme der Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zu haben, weiterhin zuzulassen.
Begründung
Studierende der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind in besonderem Maße für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten qualifiziert und geeignet. Das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt beinhaltet 144 ECTS-Punkte in Bereichen der Psychologie, darunter 18-20 ECTS Punkte in klinischer Psychologie. Das rund zehnsemestrige Studium wird durch schriftliche Staatsexamensprüfungen in den Bereichen Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Klinische und Pädagogische Psychologie und Diagnostik) abgeschlossen. Studierende der Schulpsychologie erreichen während des Studiums, je nach studierter Schulart, insgesamt ca. 300 ECTS-Punkte. Aufgrund der Regelstudienzeit, der hierbei zu erbringenden Studienleistungen und der Anforderungen des bayerischen Staatsexamens, darf der vorliegende Abschluss nicht mit dem eines Bachelor of Science in Psychologie gleichgesetzt werden, sondern muss wie ein Diplom- bzw. Master-Abschluss angesehen werden.
Die Besonderheit in der Ausbildung der bayerischen Schulpsychologen liegt darin, dass die psychologischen Studieninhalte das Kindes- und Jugendalter fokussieren. Weder im Studium der Pädagogik noch der Sozialpädagogik werden klinisch-psychologische Inhalte des Kindes- und Jugendalters thematisiert. Im Gegensatz dazu werden diese im Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Umfang von bis zu 20 ECTS Punkten studiert und sogar durch eine Staatsexamensprüfung abgeschlossen.
Ein weiterer Punkt, der die schulpsychologische Ausbildung auszeichnet, ist die umfangreiche Praxiserfahrung, die sowohl in der Schule als auch in psychologischen Einrichtungen gesammelt wird. Studierende der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt leisten neben den für das Lehramt vorgesehenen Praktika drei weitere sechswöchige Praktika im Umfang einer Vollbeschäftigung ab. Eines dieser Praktika wird von einem erfahrenen Schulpsychologen betreut. Die beiden weiteren Praktika erfolgen in psychologischen oder psychotherapeutischen Einrichtungen, wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen oder in Kinder- und Jugendpsychiatrien.
Das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und des Lehramts an bayerischen Schulen bildet die Studierenden sowohl als Lehrer, als auch als Psychologen aus. In der praktischen Tätigkeit unterliegen Schulpsychologen nach §203 StGB der Schweigepflicht und nicht nur der Amtsverschwiegenheit nach Art. 69 BayBG. Hierdurch wird die Tätigkeit der Schulpsychologen nicht als Tätigkeit einer Lehrkraft ausgewiesen, sondern als die eines Psychologen.
Diplom- oder Masterabsolventen der Fächer Pädagogik und Sozialpädagogik (Soziale Arbeit) werden auch weiterhin zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zugelassen. Bei einem Vergleich der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt mit diesen beiden Studiengängen, kann diese Zulassungsregelung nicht nachvollzogen werden. Insgesamt erreichen Schulpsychologen mit 123 ECTS-Punkten in psychologischen Fächern ein Vielfaches im Vergleich zu pädagogischen Studiengängen (10 bzw. 24 ECTS-Punkte). Für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sind vor allem psychologische Kenntnisse grundlegend und werden höchstens durch pädagogische Kenntnisse ergänzt.
Es besteht kein Zweifel, dass Studenten der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sowohl theoretisch als auch praktisch intensiver auf die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten vorbereitet werden als Studenten der Pädagogik / Sozialpädagogik.
Dabei sollen die Studiengänge Pädagogik und Sozialpädagogik keinesfalls abgewertet werden, sondern die Absolventen der Schulpsychologie fordern eine Gleichberechtigung neben diesen Studiengängen bezüglich der Zulassung zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
Neben den hier auf die Hochschulausbildung bezogenen Begründungen wird Absolventen der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt von Seiten der bayerischen psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute eine besondere Qualifikation zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zugesprochen. Diese fachlich fundierte schulpsychologische Ausbildung bietet somit ein großes Potential, durch das Lücken in der kinder- und jugendpsychologischen Versorgung in Bayern geschlossen werden können. Aktuell gibt es in Deutschland ca. 2,3 Mio. Kinder und Jugendliche, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, wobei jährlich ca. 161 000 Neuerkrankungen registriert werden (Quellen: BPtk, 2009). Kliniken und Privatpraxen können den akuten Bedarf an Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten nicht decken. In Folge dessen treffen Patienten auf lange Wartezeiten von mehreren Monaten. Durch eine Begrenzung der Zulassung zur Psychotherapeutenausbildung können diese Versorgungsdefizite in Zukunft erst gar nicht geschlossen werden.
Link zur Petition
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
22.06.2014
Petition endet:
21.08.2014
Region:
Bayern
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
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Änderungen an der Petition
am 01.07.2014 -
Änderungen an der Petition
am 24.06.2014 -
Änderungen an der Petition
am 22.06.2014
Debatte
Das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist die ideale Voraussetzung für eine Ausblidung zum Kinder- &Jugendtherapeuten! In diesem Studium werden vertiefte Kenntnisse über Klinische Psychologie, Pädagogische Psychologie &Diagnostik erworben, die am Ende des 5-jährigen Studiums fürdas Staatsexamen intensiv wiederholt,reflektiert & angewendet werden. Zudem sammeln Schulpsychologie-Studierende während ihres Studiums zahlreiche & vielfältige Erfahrung mit dem alltäglichen Umfeld von Kinder und Jugendlichen: der Schule. Eine attraktive Zusatzqualifikation für die Ausbildung
Prof. Borg-Laufs Buch "Sind Sozialarbeiter nicht (mehr) gut genug?" (für die KJP-Ausbildung) habe ich gelesen und er stellt dort sehr differenziert ihre Kompetenzen am Ende eines Master-Studiums im Bereich der Beratung un Mediation oder im Bereich der Klinischen Sozialarbeit dar. So war auch für mich als Diplom-Psychologin einsichtig, dass diese Berufsgruppe zurecht weiterhin einen Zugang zur Ausbildung haben sollte und diese Ausbildung durch sie und ihren speziellen lebensweltorientierten Ansatz sogar bereichert wird.