Region: Bayern
Gesundheit

Zulassung bayerischer Schulpsychologen zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

5.434 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

02.07.2014, 01:33

Es ist Seiten des Petenten keine Abwertung der Studiengänge (Sozial-)pädagogik gewünscht, daher wurde das im Text deutlich gemacht.
Neue Begründung: Studierende der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind in besonderem Maße für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten qualifiziert und geeignet.
Das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt beinhaltet 144 ECTS-Punkte in Bereichen der Psychologie, darunter 18 bis 20 18-20 ECTS Punkte in klinischer Psychologie.
Das neun- bzw. rund zehnsemestrige Studium wird durch schriftliche Staatsexamensprüfungen in den Bereichen Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Klinische Psychologie, Diagnostik, und Pädagogische Psychologie) Psychologie und Diagnostik) abgeschlossen. Studierende der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Schulpsychologie erreichen während des Studiums, je nach studierter Schulart, insgesamt ca. 300 ECTS-Punkte. Aufgrund der Regelstudienzeit, der hierbei zu erbringenden Studienleistungen und der Anforderungen des bayerischen Staatsexamens, darf der vorliegende Abschluss nicht mit dem eines Bachelor of Science in Psychologie gleichgesetzt werden, sondern muss wie ein Diplom- bzw. Master-Abschluss angesehen werden.

Die Besonderheit in der Ausbildung der bayerischen Schulpsychologen liegt darin, dass die psychologischen Studieninhalte das Kindes- und Jugendalter fokussieren. Weder im Studium der Pädagogik noch der Sozialpädagogik werden klinisch-psychologische Inhalte des Kindes- und Jugendalters thematisiert. Im Gegensatz dazu werden diese im Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Umfang von bis zu 20 ECTS Punkten studiert und sogar durch eine Staatsexamensprüfung abgeschlossen.

Ein weiterer Punkt, der die schulpsychologische Ausbildung auszeichnet, ist die umfangreiche Praxiserfahrung, die sowohl in der Schule als auch in psychologischen Einrichtungen gesammelt wird. Studierende der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt leisten neben den für das Lehramt vorgesehenen Praktika drei weitere sechswöchige Praktika im Umfang einer Vollbeschäftigung ab. Eines dieser Praktika wird von einem erfahrenen Schulpsychologen betreut. Die beiden weiteren Praktika erfolgen in psychologischen oder psychotherapeutischen Einrichtungen, wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen oder in Kinder- und Jugendpsychiatrien.

Das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und des Lehramts an bayerischen Schulen bildet die Studierenden sowohl als Lehrer, als auch als Psychologen aus. In der praktischen Tätigkeit unterliegen Schulpsychologen nach §203 StGB der Schweigepflicht und nicht nur der Amtsverschwiegenheit nach Art. 69 BayBG. Hierdurch wird die Tätigkeit der Schulpsychologen nicht als Tätigkeit einer Lehrkraft ausgewiesen, sondern als die eines Psychologen.

Diplom- oder Masterabsolventen der Fächer Pädagogik und Sozialpädagogik (Soziale Arbeit) werden auch weiterhin zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zugelassen. Bei einem Vergleich der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt mit diesen beiden Studiengängen, kann diese Zulassungsregelung nicht nachvollzogen werden. Insgesamt erreichen Schulpsychologen mit 123 ECTS-Punkten in psychologischen Fächern ein Vielfaches im Vergleich zu pädagogischen Studiengängen (10 bzw. 24 ECTS-Punkte). Für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sind vor allem psychologische Kenntnisse grundlegend und werden höchstens durch pädagogische Kenntnisse ergänzt. Aus diesem Grund ist eine Rechtfertigung der Zulassungsvoraussetzungen auf Basis einer nahezu rein pädagogischen Ausbildung nicht tragbar.

Es besteht kein Zweifel, dass Studenten der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sowohl theoretisch als auch praktisch intensiver auf die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten vorbereitet werden als Studenten der Pädagogik / Sozialpädagogik.

Dabei sollen die Studiengänge Pädagogik und Sozialpädagogik keinesfalls abgewertet werden, sondern die Absolventen der Schulpsychologie fordern eine Gleichberechtigung neben diesen Studiengängen bezüglich der Zulassung zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.

Neben den hier auf die Hochschulausbildung bezogenen Begründungen wird Absolventen der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt von Seiten der bayerischen psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute eine besondere Qualifikation zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zugesprochen. Diese fachlich fundierte schulpsychologische Ausbildung bietet somit ein großes Potential, durch das Lücken in der kinder- und jugendpsychologischen Versorgung in Bayern geschlossen werden können. Aktuell gibt es in Deutschland ca. 2,3 Mio. Kinder und Jugendliche, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, wobei jährlich ca. 161 000 Neuerkrankungen registriert werden (Quellen: BPtk, 2009). Kliniken und Privatpraxen können den akuten Bedarf an Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten nicht decken. In Folge dessen treffen Patienten auf lange Wartezeiten von mehreren Monaten. Durch eine Begrenzung der Zulassung zur Psychotherapeutenausbildung können diese Versorgungsdefizite in Zukunft erst gar nicht geschlossen werden.


24.06.2014, 16:04

Die Zahl der Kinder mit psychisch kranken Kindern wurde fälschlicherweise auf Bayern, statt ganz Deutschland bezogen, daher nun die Korrektur.
Neue Begründung: Studierende der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind in besonderem Maße für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten qualifiziert und geeignet.
Das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt beinhaltet 144 ECTS-Punkte in Bereichen der Psychologie, darunter 18 bis 20 ECTS Punkte in klinischer Psychologie.
Das neun- bzw. zehnsemestrige Studium wird durch schriftliche Staatsexamensprüfungen in den Bereichen Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Klinische Psychologie, Diagnostik, Pädagogische Psychologie) abgeschlossen. Studierende der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erreichen während des Studiums, je nach studierter Schulart, insgesamt ca. 300 ECTS-Punkte. Aufgrund der Regelstudienzeit, der hierbei zu erbringenden Studienleistungen und der Anforderungen des bayerischen Staatsexamens, darf der vorliegende Abschluss nicht mit dem eines Bachelor of Science in Psychologie gleichgesetzt werden, sondern muss wie ein Diplom- bzw. Master-Abschluss angesehen werden.

Die Besonderheit in der Ausbildung der bayerischen Schulpsychologen liegt darin, dass die psychologischen Studieninhalte das Kindes- und Jugendalter fokussieren. Weder im Studium der Pädagogik noch der Sozialpädagogik werden klinisch-psychologische Inhalte des Kindes- und Jugendalters thematisiert. Im Gegensatz dazu werden diese im Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Umfang von bis zu 20 ECTS Punkten studiert und sogar durch eine Staatsexamensprüfung abgeschlossen.

Ein weiterer Punkt, der die schulpsychologische Ausbildung auszeichnet, ist die umfangreiche Praxiserfahrung, die sowohl in der Schule als auch in psychologischen Einrichtungen gesammelt wird. Studierende der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt leisten neben den für das Lehramt vorgesehenen Praktika drei weitere sechswöchige Praktika im Umfang einer Vollbeschäftigung ab. Eines dieser Praktika wird von einem erfahrenen Schulpsychologen betreut. Die beiden weiteren Praktika erfolgen in psychologischen oder psychotherapeutischen Einrichtungen, wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen oder in Kinder- und Jugendpsychiatrien.

Das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und des Lehramts an bayerischen Schulen bildet die Studierenden sowohl als Lehrer, als auch als Psychologen aus. In der praktischen Tätigkeit unterliegen Schulpsychologen nach §203 StGB der Schweigepflicht und nicht nur der Amtsverschwiegenheit nach Art. 69 BayBG. Hierdurch wird die Tätigkeit der Schulpsychologen nicht als Tätigkeit einer Lehrkraft ausgewiesen, sondern als die eines Psychologen.

Diplom- oder Masterabsolventen der Fächer Pädagogik und Sozialpädagogik (Soziale Arbeit) werden auch weiterhin zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zugelassen. Bei einem Vergleich der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt mit diesen beiden Studiengängen, kann diese Zulassungsregelung nicht nachvollzogen werden. Insgesamt erreichen Schulpsychologen mit 123 ECTS-Punkten in psychologischen Fächern ein Vielfaches im Vergleich zu pädagogischen Studiengängen (10 bzw. 24 ECTS-Punkte). Für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sind vor allem psychologische Kenntnisse grundlegend und werden höchstens durch pädagogische Kenntnisse ergänzt. Aus diesem Grund ist eine Rechtfertigung der Zulassungsvoraussetzungen auf Basis einer nahezu rein pädagogischen Ausbildung nicht tragbar.

Es besteht kein Zweifel, dass Studenten der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sowohl theoretisch als auch praktisch intensiver auf die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten vorbereitet werden als Studenten der Pädagogik / Sozialpädagogik.

Neben den hier auf die Hochschulausbildung bezogenen Begründungen wird Absolventen der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt von Seiten der bayerischen psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute eine besondere Qualifikation zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zugesprochen. Diese fachlich fundierte schulpsychologische Ausbildung bietet somit ein großes Potential, durch das Lücken in der kinder- und jugendpsychologischen Versorgung in Bayern geschlossen werden können. Aktuell gibt es in Bayern Deutschland ca. 2,3 Mio. Kinder und Jugendliche, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, wobei jährlich ca. 161 000 Neuerkrankungen registriert werden (Quellen: BPtk, 2009). Kliniken und Privatpraxen können den akuten Bedarf an Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten nicht decken. In Folge dessen treffen Patienten auf lange Wartezeiten von mehreren Monaten. Durch eine Begrenzung der Zulassung zur Psychotherapeutenausbildung können diese Versorgungsdefizite in Zukunft erst gar nicht geschlossen werden.


22.06.2014, 20:49

Rechtschreibfehler
Neuer Titel: Zulassung bayerischer Schulpychologen Schulpsychologen zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten


22.06.2014, 19:40

Rechtschreibfehler
Neuer Titel: Zulassung bayerischer Schulpychologen zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeut Jugendpsychotherapeuten


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