Region: Langenfeld
Verwaltung

Wir fordern die Einführung der Biotonne für Langenfeld

Petition richtet sich an
Bürgermeister Frank Schneider

41 Unterschriften

37 von 880 für Quorum in Langenfeld Langenfeld

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Petition richtet sich an: Bürgermeister Frank Schneider

In aller Kürze:

  • Die Stadt Langenfeld ist die einzige Kommune im Kreis Mettmann ohne Biotonne.
  • Kommunen sind seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich dazu verpflichtet, ein System vorzuhalten, mit dem ihre Bevölkerung Bioabfall – also Grünschnitt wie auch Nahrungs- und Küchenabfälle – getrennt sammeln kann.
  • Der Bürgerschaft ist es grundsätzlich verboten, Bioabfälle in den Restmüll zu geben.
  • Das Angebot der Stadt Langenfeld, solche Abfälle regelmäßig zu zwei zentralen Sammelstellen zu transportieren, ist vor allem für Küchenabfälle weder bürgerfreundlich, noch praxistauglich.

Wir fordern daher, dass die Stadt Langenfeld endlich die Biotonne und damit ein bürgerfreundliches Sammelsystem für Bio- und Grüngut einführt und so dafür sorgt, dass diese wertvollen Ressourcen zukünftig zur Gewinnung von Komposterde oder Energie eingesetzt werden und nicht länger als Restmüll die Kapazitäten der Müllverbrennungsanlagen belasten. Wir wünschen uns, dass die Stadt darüber hinaus durch niedrigere Gebühren für kleinere Restmülltonnen ein Anreizsystem für die getrennte Bioabfallsammlung schafft und soweit nötig die Gebühren der Restmülltonne für eine Quersubventionierung nutzt.

Zum Hintergrund:
Bereits seit zehn Jahren muss laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf städtischer Ebene Bioabfall getrennt gesammelt werden. § 20 Abs. 2 des KrWG besagt, dass Kommunen seit Januar 2015 gesetzlich verpflichtet sind, ein System vorzuhalten, mit dem ihre Bevölkerung Bioabfall – also Grünschnitt wie auch Nahrungs- und Küchenabfälle – getrennt sammeln kann. Verbände und Forschungsinstitute haben jedoch nachweisen können, dass sich nach wie vor viele Kommunen vor einer Einführung der Biotonne drücken. Die Folge: Ein Großteil des Bioabfalls landet in der Müllverbrennung, statt als Kompost oder Biogas verwertet zu werden. Und das obwohl in vielen Kommunen über 50% der Abfälle in der Restmülltonne verwertbare Bioabfälle sind (1). Wie Analysen des UBA belegen, besteht der im Restabfall enthaltene Organikanteil größtenteils aus Küchen-/Speiseabfällen. Der Vergleich aus Gebieten mit und ohne Biotonne zeigt, dass eine Biotonnensammlung den Restabfall durchschnittlich um 15-20 kg je Einwohner und Jahr entlastet (2). Grüngut ist hierbei noch nicht berücksichtigt. In Vergärungs- und Kompostierungsanlagen kann Biomüll zu erneuerbarer Energie und zu wertvollem Kompost werden. Jahr für Jahr landen jedoch ca. 3-4 Mio. Tonnen Bioabfälle im Restmüll und werden somit nicht sachgerecht genutzt, sondern belasten die Müllverbrennungskapazitäten. (3) Bioabfall getrennt zu sammeln ist echter Ressourcen- und Klimaschutz; Bioabfall kann als Kompost in der Landwirtschaft oder zur Gewinnung von Biogas verwendet werden. Die vermehrte Nutzung von Kompost(erde) aus Biogut führt zu einem verringerten Torfabbau - was die Moore schützt. (4)

Begründung

Die Stadt Langenfeld als einzige Kommune im Kreis Mettmann ohne Biotonne:
Wer seine Grün- und Bioabfälle nicht im eigenen Garten kompostieren kann oder will, hat die Möglichkeit, diese zu einer der beiden städtischen Annahmestellen an der Hansastraße und Industriestraße zu bringen. Grünschnitt kann man an ausgewählten Samstagen im April/November zu sieben weiteren Orten bringen (5). Diese Option ist weder bürgerfreundlich, noch praxistauglich. Denn auch in Mietswohnungen ohne Garten fallen kompostierbare Küchenabfälle, Grünschnitt oder alte Blumenerde als Abfallprodukt an. Nicht alle Haushalte verfügen über den Platz, diese Abfälle über Tage oder Wochen hygienisch zwischenzulagern und dann mit einem geeigneten Verkehrsmittel zu einer der Annahmestellen zu transportieren. Für größere Mengen an Grünschnitt in Privatgärten mag eine zentrale Sammlung zumutbar sein, insbesondere für Bioabfälle im Haushalt nicht. Es ist leider fernab jeder Realität, dass Bürgerinnen und Bürger wöchentlich ihren Biomüll zu einer zentralen Sammelstelle bringen.
Neben der Praxistauglichkeit zählt vor allem auch der rechtliche Rahmen durch das KrWG (§ 11 Abs. 1), welches folgende Schlussfolgerungen zulässt (6):

  • Die Eigenkompostierung kann die getrennte Erfassung und Verwertung auch in ländlichen Gebieten nicht ersetzen
  • Die technische Machbarkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit sowohl des Recyclings als auch der getrennten Sammlung sind in Deutschland flächendeckend gegeben
  • Küchenabfälle können nur mittels Biotonne getrennt erfasst werden
  • Das Gebot der Getrenntsammlung von Bioabfällen bedeutet im Umkehrschluss das Verbot, Bioabfälle in die Restmüllsammlung zu geben

Das bedeutet: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet uns alle zur Trennung unseres Abfalls. Eine Entsorgung von Grünschnitt und Bioabfällen über die Restmülltonne ist nicht zulässig. Eine entsprechende Überwachung und Ahndung durch die Kommunen ist– wenn auch selten praktiziert – nach KrWG § 19 Abs. 1 zulässig. Das heißt, dass die Stadtverwaltung Verstöße gegen die geltenden Regeln kontrollieren und ahnden kann: Wer Biomüll mangels praxistauglicher Alternativen in der Restmülltonne entsorgt, könnte mit Geldstrafen rechnen.
„Der Auffassung, ein flächendeckendes Netz an Grüngutannahmestellen würde der nach § 11 Abs. 1 KrWG geltenden Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2015 genügen, ist eindeutig zu widersprechen, da es die im Gesetz enthaltene Pflicht zur Erfassung von Küchenabfällen außer Acht lässt. Ebenso wenig genügt die Eigenverwertung auf dem Privatgrundstück, da hierüber keine vollständige Bioabfallverwertung stattfindet und nicht alle Abfallerzeuger zur Ausübung der Verwertung im eigenen Garten in der Lage sind. Wie Restabfallanalysen zeigen, verbleiben selbst in ländlichen Gebieten mit guten Voraussetzungen für die Eigenverwertung erhebliche Mengen an Organik im Restabfall.“, so das UBA. (2) Auch der VHE kommt zum Ergebnis: „Eine Küchenabfallerfassung über [...] durch eine Abgabemöglichkeit an Wertstoffhöfen/Bauhöfen ist bislang nicht erfolgreich praktiziert. Gründe, warum auf die getrennte Erfassung und Verwertung der Küchenabfälle verzichtet werden kann, sind nicht erkennbar. In den Gebieten, in denen den Bewohnern keine getrennte Bioabfallsammlung mittels Biotonne angeboten wird, besteht damit unmittelbarer Handlungsbedarf für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.“ (6)

Quellen:
(1): NABU https://blogs.nabu.de/alles-fuer-die-biotonne/
(2): UBA https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/kurzfassung_texte_84_2014.pdf
(3): BDE: https://www.bde.de/presse/biotonne-bundesweit-rechtsaufsichtliche-massnahmen-foerdern-die-flaech/
(4): NABU https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/bioabfall/biomuell.html 
(5): Stadt Langenfeld https://www.langenfeld.de/Seiten/Bio-und-Gruenabfaelle.html
(6): VHE https://vhe.de/fileadmin/vhe/pdfs/Publikationen/Standpunkte/Umsetzung_der_Getrenntsammlung_von_Bioabfaellen_nach____11_KrWG.pdf

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Janine Müller, Langenfeld
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.03.2025
Petition endet: 18.09.2025
Region: Langenfeld
Kategorie: Verwaltung

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