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Петицията е адресирана до: Rat und Bürgermeister der Gemeinde Hatten
Kommen Sie zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag den 23.03.2015 um 17.00 Uhr ins Hatter Rathaus und zeigen Sie mit ihrem Erscheinen, dass der Windpark nicht in der geplanten Form gegen die Bürger durchgeboxt werden darf!
Wir fordern: Die Windparkplanung in der Gemeinde Hatten an der Hatter Landstraße muss raumverträglich und mit Augenmaß gestaltet werden, deshalb:
1) Beschränkung der zulässigen Bauhöhen auf maximal 100 m bis 150 m Gesamthöhe mit folgenden positiven Auswirkungen: => keine über viele Kilometer reichenden Lärmemissionen => aggressive Nachtbeleuchtung der Windanlagen (Manhattan-Effekt) nicht notwendig => Erhalt des Erholungswertes der freien Landschaft für die Hatter BürgerInnen => Werterhalt des Grundbesitzes von betroffenen Anwohnern
2) Die für Wohnhäuser bestimmten Mindestabstände sind zu gering und müssen korrigiert werden. 3) Aussetzung des Bauleitverfahrens um eine für alle Bürgerinnen und Bürger tragbare Lösung zu finden.
Причина
Die Gemeinde Hatten beabsichtigt an der Hatter Landstraße acht Windanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 m zuzulassen. Dieses Vorhaben wird für das Gemeindegebiet bislang nicht bekannte Auswirkungen haben. Schall und Schattenwurf werden aufgrund der enormen Bauhöhen weit nach Hatterwüsting, Munderloh, Schmede, Sandhatten und Kirchhatten getragen. Da hilft es wenig, wenn das offizielle Lärmgutachten zu dem Ergebnis kommt, dass zulässige Grenzwerte für umliegende Wohnbebauung gerade eben eingehalten werden. 45 dB Lärmimmission soll einigen Anwohner nachts zugemutet werden. Wir finden eine solche Planung skandalös! Leider wurden die Unterlagen zum laufenden Bauleitverfahren mit 30-Tage-Frist über die Weihnachtszeit ausgelegt, so dass Anwohner und Interessierte erst spät oder gar nicht darauf aufmerksam wurden. Mit Nachdruck fordern wir deshalb die Verantwortlichen aus Rat und Verwaltung auf, unsere Bedenken ernst zu nehmen und mit uns in einen konstruktiven Dialog einzutreten.
Die modernen Windanlagen stellen massive industrielle Bauwerke dar. Mit Bauhöhen von unfassbaren 200 m wird die umgebende Landschaft aufgrund der enormen Ausmaße von Turmfuß, Turm, Gondel und Rotoren regelrecht erschlagen. Gleichzeitig wirken Schattenwurf, penetranter Schall sowie die aggressive Tag- und Nachtkennzeichnung mit roten Farbringen und roten Blinklichtern am gesamten Turm bewusst und unterbewusst auf unser Wohlbefinden. So wird aus vertrauter Umgebung ein fremder und unwirtlicher Ort. Anwohner werden durch die geplanten Monstranzen massive Wertverluste ihrer Grundstücke erleiden. Die Kluft zwischen Gewinnern und Verlierern eines solchen Windparks wird unverhältnismäßig groß und der Dorffrieden kann dauerhaft Schaden nehmen. Die notwendige Energiewende in unserem Land muss mit Augenmaß erfolgen und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Profit allein darf nicht Grundlage kommunaler Planung sein!
Информация за петицията
Петиция започна:
07.02.2015 г.
Петицията приключва:
06.04.2015 г.
Регион:
Gemeinde Hatten
категория:
Енергия
Новини
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Bearbeitungsfrist abgelaufen
на 15.08.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Juristischer Streit um "Trudelbetrieb"
на 14.08.2018Mit Spannung schauen wir auf den Ausgang diesen "Streites".
Laut Genehmigung sind die WEA's in Hatten zum Fledermausschutz abzuschalten! Tatsächlich ist dem Landkreis Oldenburg auch dieser "Trudelbetrieb" genehm (aus den Wind gedreht). Die Rotorenenden haben aber selbst dann noch eine hohe, sprich gefährliche, Geschwindigkeit! Meiner Meinung nach sollte der Wortlaut einer Genehmigung auch eingehalten werden!
Juristischer Streit um „Trudelbetrieb“
ENERGIE - Windkraftgegner erwirken vollstreckbaren Beschluss gegen den Landkreis Wesermarsch
Dem Landkreis droht nun sogar ein Ordnungsgeld: 1000 Euro für jeden Betrieb. Einen solchen gebe es aber gar nicht, sagt der Betreiber, nur einen technisch bedingten „Trudelbetrieb“.
MOORRIEM/BRAKE. Mehrere Klagen der Umweltverbände Naturschutzbund (Nabu) und Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen gegen den Landkreis Wesermarsch sind noch anhängig, andere Verfahren gegen dessen Genehmigungspraxis haben die Umweltverbände schon gewonnen – zumindest im Vorverfahren bis hin zur letzten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Für die Verbände ist das ein deutliches juristisches Signal, dass die Genehmigungen des Landkreises gesetzwidrig seien.
Als „einmalig“ schätzt Dr. Jutta Engbers sogar ein, was das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg ihr nun in die Hand gegeben hat: einen vollstreckbaren Beschluss, quasi eine Zwangsvollstreckung gegen den Staat, in diesem Fall gegen den Landkreis Wesermarsch. „Es ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen, dass Behörden nicht das umsetzen, was Gerichte ihnen auferlegen“, ist die Fachanwältin für Verwaltungsrecht über die bisherige Haltung des Landkreises entsetzt. Und deshalb gebe es bei nicht monetären Angelegenheiten die Zwangsvollstreckung gegen den Staat auch nicht.
„Am 3. August 2018 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg auf Antrag der Rechtsanwältin Frau Dr. Jutta Engbers (Friesoythe) dem Landesverband der Bürgerinitiativen im Umweltschutz (LBU) eine vollstreckbare Ausfertigung seines Beschlusses vom 8. Februar 2018 (Az. 12 B 67/18) erteilt“, teilte die LBU in einer von Vorstandsmitglied Cordula Rebehn gezeichneten Pressemitteilung in der Nacht zu Montag mit. Mit dem Beschluss aus dem Februar war der (Weiter-)Bau und Betrieb der acht Windenergieanlagen im Windpark Wehrder bis zu einer endgültigen Entscheidung untersagt worden.
Nach Ansicht der LBU und ihrer Anwältin setzt der Betreiber, die Windpark Wehrder GmbH, den Betrieb der vier neu errichteten Windkraftanlagen sowie den Weiterbau von vier weiteren Anlagen entgegen des OVG-Beschlusses aber fort – und das mit Duldung des Landkreises. Der sei bereits mehrfach darüber informiert worden, betont Cordula Rebehn, habe aber nicht reagiert. „Es ist peinlich, dass es der Landkreis nicht für nötig hält, sich an gerichtliche Anordnungen zu halten, sondern zu sagen: die interessieren mich nicht“, so das LBU-Vorstandsmitglied. „Solche Sachen dürfen in einer Demokratie nicht vorkommen.“
Der nun erwirkte Titel macht eine Vollstreckung gegen den Landkreis möglich. Einen entsprechenden Antrag habe sie bereits gestellt, sagt Rechtsanwältin Engbers: 1000 Euro Ordnungsgeld soll der Landkreis demnach zahlen müssen für jedes Mal, wenn sich die Windräder drehen – zahlbar aus der Staatskasse (Landkreis) an die Staatskasse (Land). Mit einer Entscheidung rechnet sie in einigen Wochen.
Nachdem das OVG Lüneburg den Beschluss des VG Oldenburg, den Windpark bis zu einem endgültigen Entscheidung nicht weiterbauen und -betreiben zu dürfen, Ende Mai bestätigt hatte, habe sie den Landkreis Wesermarsch am 5. Juni aufgefordert, dies auch sicherzustellen, so Dr. Jutta Engbers – und dies regelmäßig wiederholt. Cordula Rebehn wird noch deutlicher: „Seit Wochen wurde der Landkreis Wesermarsch nahezu täglich aufgefordert, den ,Bummelbetrieb‘ und den Weiterbau der Anlagen bis zu einer endgültigen Klärung der zu Unrecht erteilten Baugenehmigung durch die Gerichte zu untersagen. Der Landkreis Wesermarsch lehnte jedoch die Durchsetzung der Beschlüsse von VG und OVG ab und weigerte sich schlicht, die gerichtlichen Entscheidungen, die rechtskräftig sind, zu akzeptieren und sie umzusetzen.“
Von einem „Betrieb“ will Peter Jelkmann von der Windpark Wehrder GmbH indes nicht sprechen. Dass die vier Windräder sich kaum wahrnehmbar drehten, sei technisch bedingt. Die Flügel der Anlage befänden sich in Ruhestellung. Ein „Festbolzen“ sei allerdings nicht möglich, weil die Anlagen dann Schaden nehmen könnten – etwa bei Sturm. Deshalb sei ein so genannter „Trudelbetrieb“ notwendig. Dies hätten auch Gutachter bestätigt.
Auch den von Windkraftgegnern beobachteten Weiterbau an den vier noch nicht fertig gestellten Anlagen gebe es nicht, so Jelkmann. „Da finden überhaupt keine Arbeiten statt.“ Er kündigte allerdings an, dass in der kommenden Woche Kranarbeiten anstehen. Bereits gelieferte Bauteile müssten umgesetzt werden, damit sie durch die lange Lagerung keinen Schaden nehmen. Dies sei mit -
Initiative hat einiges am Windpark zu kritisieren
на 13.03.2018ZWISCHENBILANZ
„Windpark nach Augenmaß!“ vor drei Jahren gegründet – Infoabend mit Bürgermeister
HATTERWÜSTING/FA/LD – Die
Bürgerinitiative (BI) „Windkraft nach Augenmaß!“ hat drei Jahre nach ihrer Gründung
in einer Veranstaltung im Hotel Meiners eine Bilanz ihrer Arbeit gezogen und dabei
auch ihre Kritikpunkte an dem Windpark Hatter Landstraße erneuert.
...
ZIELE DER INITIATIVE - KRITIKPUNKTE DER BI - DER BÜRGERMEISTER - DIE BÜRGERINITIATIVE
Weitere Treffen der Bürgerinitiative finden immer an dem 4. Dienstag eines Monats statt.
... NWZ vom Dienstag 13.März.2018, Reginal: HATTEN (Seite 42)
дебат
Windkraftanlagen setzen einen Großteil der Energie des Windes in Schall um. So ist verständlich, dass hörbarer Lärm und nicht hörbarer Schall als unerwünschte Nebenwirkungen des Windkraftausbaus auftreten. Dies birgt handfeste Gesundheitsgefahren. Je größer die Anlagen, desto mehr verlagert sich das von ihnen erzeugte Schallspektrum in den langwelligen, niederfrequenten Bereich: Infraschall. Britta Prockl
Ihr beklagt euch über 45 dB? Jeder Rasenmäher und jedes ältere Auto ist lauter. Und der Schattenwurf ist ohnehin nur bei sehr niedrig stehender Sonne (also spät am Abend oder sehr früh am Morgen) überhaupt relevant. Auch das Argument mit der Befeuerung ist nichts weiter als ein schlechter Witz. Eine Straßenlaterne ist heller als die Blinklichter in 500m Entfernung und wozu gibt es Vorhänge/Rolläden etc.?