Energie

Windpark " Düste 12 " Landkreis Diepholz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberkreisdirektor
1 Unterstützer 1 in Landkreis Diepholz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterstützer 1 in Landkreis Diepholz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Samtgemeinde Barnstorf, Landkreis Diepholz, Niedersachsen, plant zwischen Dreeke und Düste einen Windpark " Düste 12 " mit 5 Anlagen von Typ E-92, 2,3 MW Nennwert und 150 m Gesamthöhe und 1 Anlage Typ Vestra, 3,0 MW Nennwertleistung und 175 m Gesamthöhe zu erbauen. Der Landkreis Diepholz AZ: DH 04098/2005/71, 52. Flächennutzungsplan AZ: 63 DH 00753/2013/82 hat den Vorbescheid genehmig, der aber wie der 52. Flächennutzungsplan vom Verwaltungsgericht Hannover verworfen wurde und an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur Revision weitergeleitet wurde.

Begründung

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.06.2013 AZ: 4 C 1.12, muss eine Artenschutzrechtliche Einschätzung vor Erteilung eines Vorbescheides getroffen werden. Die Entscheidung einer Windenergieanlage im Sondergebiet " Düste 12 " ist aus naturschutzrechtlichen Gründen nach § 44 BnatSchG nicht zulässig, da in diesem Gebiet streng geschützte Tiere, wie Kraniche, Singschwäne, Gänse, Fledermäuse und Uhus leben. In dem laufenden Verfahren wird darauf hingewiesen, dass sich ein EU bekannter, bestandsgeschützter Rastplatz für Kraniche ( 1/3 der Population der BND rastet hier ) befindet. Im avifaunischen Gutachten und in dem Umweltbericht der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Barnstorf wird dort hingewiesen. Am 26.04.2015 veröffentliche das Diepholzer Kreisblatt die Bekanntmachung, dass die Firma Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, Hannover, die Errichtung von 5, und 1 Windkraftanlage mit einer Höhe von jeweils 150 m und 175 m beantragt. Die Entfernung der Windkraftanlagen bis zu ersten Wohnhausbebauung beträgt ca. 600 m. Die Belästigung und Schädigung der Anwohner durch Lärm, Schattenwurf und Infraschall wurden nicht berücksichtigt. Ich weise auf eine dänische Studie über Tieffrequenten Lärm von Windkraftanlagen hin. Mediziner der Initiative " Ärzte für Immissionsschutz " warnen vor unhörbaren Wellen mit einer Frequenz von unter 20 Hertz, die von den Anlage ausgehen. Sie fordern für Häuser einen Mindestabstand vom Zehnfachen der Nabenhöhe der Windräder. Wenn das Bundesland Bayern die zehnfache Distanz verabschiedet, kann es dem Land Niedersachsen auch möglich sein, diesem Beispiel zu folgen ! Oder müssen wir als Bewohner und Wähler von Niedersachsen alle Gerichte, die uns Verfügung stehen, in Anspruch nehmen ? Der Landkreis Diepholz hat mit 107% Erzeugung von Erneuerbarer Energie sein Soll erfüllt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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