903 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Bürgermeister Markus Schweizer, Gemeindeverwaltung Deggingen, Gemeinderat Deggingen
Im Sinne des Klimaschutzes und der Herausforderungen im Rahmen der Energiewende befürworten wir grundsätzlich den Ausbau der Windenergie. Allerdings nicht um jeden Preis und nur im Einklang mit Mensch und Natur.
Der geplante Windpark auf der Nordalb in Deggingen und Bad Ditzenbach, bestehend aus bis zu 11 „Mega-Windrändern“ von jeweils bis zu ca. 280 m Höhe inmitten des Vogelschutzgebiets, steht unserer Meinung nach im Widerspruch zum Einklang von Mensch und Natur.
Der Gemeinderat Deggingen hat in der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2023 grundsätzlich und mit großer Mehrheit der dort vorgestellten Planung des Windparks zugestimmt. Aktuell wird ein verbindlicher Gestattungsvertrag mit dem Albwerk und dem schwedischen Energiekonzern Vattenfall für die Vertragsunterzeichnung ausgearbeitet.
Verlieren wir also keine Zeit und bestehen als Bürger der Gemeinde auf die aktive Mitgestaltung des Vorhabens.
Daher fordern wir den Bürgermeister, die Gemeindeverwaltung und die Gemeinderäte auf
- eine Einwohnerversammlung der Gesamtgemeinde Deggingen zum geplanten Bau des Windparks vor Unterzeichnung des Gestattungsvertrags abzuhalten, eine öffentliche Debatte zu führen und den Bürgerwillen zu berücksichtigen
- sich mit den massiven Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur intensiv und aus mehreren Perspektiven auseinanderzusetzen und mindestens die geplante Projektfläche in Richtung der Ortschaften Deggingen und Reichenbach i.T. vor Unterzeichnung des Gestattungsvertrags deutlich einzuschränken (siehe Rückseite Flyer)
Motivation
Persönlich haben wir vor wenigen Wochen und eher durch Zufall von den Plänen zum Bau des Windparks auf der Nordalb erfahren. Nach zahllosen Gesprächen, auch mit teils bestens vernetzten und sonst gut informierten Bürgern der Gemeinde, haben wir den Eindruck, dass das Bauvorhaben in der Bevölkerung wenig bis gar nicht bekannt ist. Da das Bauvorhaben aus unserer Sicht einen massiven Eingriff in den landschaftlich schönsten und erholsamsten Flecken Natur in unserer Gemeinde bedeutet, ist es uns ein Anliegen, eine Debatte über das Für und Wider anzustoßen.
Begründung
# Abhalten einer Einwohnerversammlung vor Unterzeichnung des Gestattungsvertrags
Ein solches Bauvorhaben sollte unserer Meinung nach nicht nur mit einem knappen Hinweis auf Seite 3 des Gemeindeblatts Nummer 40/2023 gewürdigt werden [1]. Die erste größere Bürgerinformationsveranstaltung nach Unterzeichnung des verbindlichen Gestattungsvertrags durchzuführen, wie auf einer Folie in der Gemeinderatssitzung vom 21.9.2023 gezeigt, halten wir für unangebracht. Denn mit Unterzeichnung des Gestattungsvertrags wird dieser bindend und Einwirkungen von außen, bspw. auf die Projektfläche, sind mitunter gar nicht mehr möglich [2]. Auch halten wir reine „Informations- und Werbeveranstaltungen“ der Projektumsetzer für unzureichend, um sich eine umfassende Meinung bilden zu können.
Gemäß der „Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren“ [3] sowie den Empfehlungen von BUND und NABU [4] halten wir die frühzeitige, proaktive, umfassende und transparente Information und Einbindung aller Einwohner der Gemeinde für zwingend notwendig. Wir fordern hierzu das Abhalten einer Einwohnerversammlung gemäß GemO §20 [5]. Dies hat aus unserer Sicht mehrere Vorteile; sowohl für die Bürger als auch die Gemeinde:
- Gemeinsame öffentliche Diskussion auf Augenhöhe und keine einseitige Informationsveranstaltung
- Rederecht für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Die Initiative kann auf Antrag des Gemeinderats oder der Einwohner erfolgen. Bei hoher Beteiligung der Einwohner aus Deggingen und Reichenbach i.T an dieser Petition, muss die Gemeinde eine solche Einwohnerversammlung durchführen – jede einzelne Stimme zählt!
# Reduzierung der geplanten Projektfläche vor Unterzeichnung des Gestattungsvertrags
Erst nach Unterzeichnung des Gestattungsvertrags werden das Albwerk und Vattenfall mit den Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren auf ihre Kosten beginnen. Im Gegenzug fordern Sie Sicherheit in Bezug auf die mögliche Projektfläche. Demzufolge ist es umso wichtiger, sich vor der Unterzeichnung aus mehreren Perspektiven mit dem Vorhaben auseinanderzusetzen.
Wir fordern eine intensive Prüfung und Auseinandersetzung aller Beteiligten mit dem gesamten Bauvorhaben im Sinne des Einklangs von Mensch und Natur, mindestens jedoch die deutliche Einschränkung der geplanten Projektfläche in Richtung der Ortschaften Deggingen und Reichenbach i.T. aus folgenden Gründen:
- Beschädigung des Landschaftsbilds Nordalb, welches das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Studie mit der Universität Stuttgart als „herausragende Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ bewertet hat [6]
- Beeinträchtigung der besonders schützenswerten Hutewald-Flächen [7, 8, 9]
- Gefahrenquelle für Vögel und Zugvögel, wie bspw. für die auf der Nordalb vorkommenden Rotmilane und Fledermäuse [8], insb. durch Sogwirkung der Windkraftanlagen [10]
- Krankheit durch Angst vor Lärmbelästigung durch tieffrequente Schallemission [11,12]
- Rodung von bis zu 55.000 m² hochwertigstem Wald mitten im Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet und Landschaftspflegeprojekt Filsalb [8, 13] zzgl. der benötigten Verkehrswege und Infrastruktur
- Der Bau von Windkraftanlagen im Wald macht ggf. dort Sinn, wo der Wald bereits stark geschädigt ist oder Monokulturen dem Klimawandel nicht mehr standhalten [10]. Dies ist bei den Waldflächen auf der Nordalb jedoch nicht der Fall.
- Zerklüftung und Segmentierung von zusammenhängenden Waldgebieten führt zu Feuchtigkeitsentzug der Böden und zerstören somit den stabilisierenden kühlenden Effekt der Wälder für die Umgebung, insb. bei Hitzeperioden [10]
- Die Nordalb weist gemäß der ermittelten Windpotentialflächen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg keine Eignungsklasse für Windkraft auf [14]. Eine solche Eignungsklasse ist laut den Forderungen von BUND und NABU die Voraussetzung für eine sinnvolle Projektierung [15]. Hinsichtlich der Windpotenziale auf Gebietsebene wird hier lediglich die zweitniedrigste Stufe aufgezeigt [16].
- Andere angefragte Investoren haben das Vorhaben kritisch reflektiert und abgelehnt [17]
- Durch Bagger und Schwertransporte verliert der Boden langfristig seine Wasserspeicher- und Filterfähigkeit [10]
- Der Rückbau der Anlagen nach Nutzungsdauer muss nicht immer vollständig erfolgen, so können z.B. Teile der Fundamente oder Kabel im Erdreich verbleiben [18,2]
- Brennende, drehende Windkraftanlagen zu löschen ist für die Feuerwehr oft unmöglich [10]
Erstunterzeichnend: Bürgerinitiative pro-nordalb
PS: Wann waren Sie das letzte Mal auf der Nordalb? Fahren Sie doch mal wieder hin und genießen Sie dieses wunderschöne Kleinod in Deggingen.
PPS: Über tatkräftige Unterstützung und Hinweise freuen wir uns. Kontaktmöglichkeiten finden sich auf pro-nordalb.de
PPPS: Einen übersichtlichen Quellennachweis dieser Petition stellen wir auf pro-nordalb.de bereit.
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herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Änderungen an der Petition
am 07.01.2024 -
Im Amtsblatt Nummer 48 vom 1.12.2023 lädt Bürgermeister Markus Schweizer zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats ein [1]:
Wann: Donnerstag, 7. Dezember 2023 um 18:30 Uhr
Wo: Bürgersaal im EG des Bürgerzentrums Deggingen, Bahnhofstraße 9
Tagesordnungspunkt 4: Windpark Bad Ditzenbach/Deggingen – Bekanntgabe neuer Entwicklungen und Grundsatzbeschluss bzgl. der weiteren Vorgehensweise
Informationen der Gemeinde zu Tagesordnungspunkt 4 finden sich unter [2].
# Meinung
Die Gemeinderäte wollen im Rahmen von Tagesordnungspunkt 4 einen Grundsatzbeschluss verabschieden: Entweder die Pläne zum Bau des Windparks auf der Nordalb bzw. dem Schlater Wald weiterzuverfolgen oder die Pläne diesbezüglich zu verwerfen.
Die nächste Gemeinderatssitzung wird... weiter -
Hinweis: Der nachfolgende Text ist die Fortsetzung von Teil 1. Teil 1 finden Sie unter: link.pro-nordalb.de/6v7es
Hinweis: Für das Verständnis des Textes, ist der Faktencheck unter link.pro-nordalb.de/gms64 hilfreich.
# Meinung
Das Ziel, in diesem Fall die möglichen Projektflächen als Vorranggebiet in den Regionalplan aufnehmen lassen zu wollen, verwundert aus mehreren Gründen:
1. Trotz der Argumente, die gegen den Bau von Windenergieanlagen in diesem Bereich sprechen, steht es der Gemeinde frei, die Umsetzung - wie seither auch - mit einer sehr aufwändigen Einzelfallprüfung zu versuchen. Die Kosten tragen die Projektierer Vattenfall und das Albwerk. Das Gebiet als Vorranggebiet ausweisen zu lassen, ist dafür nicht notwendig.
2.... weiter
Debatte
„Die „Nordalbhänge“ sind eines der größten Naturschutzgebiete im Oberen Filstal. Das Schutzgebiet ist 95 Hektar groß (…). Die Hänge weisen (…) Biotope auf: Wacholderheiden, Kalk-Magerrasen, Kalkfelsen, Schutthalden, Eichen-Trockenwälder (…). (Es) kommen zahlreiche seltene (…) Pflanzen- und Tierarten vor, zum Beispiel die Orichdeenart Helm-Knabenkraut, der Frühlings-Enzian, (…) der Käferart Alpenbock. Die „Nordalbhänge“ (sind) auch Teil des europaweiten Naturschutznetzes Natura 2000.“
Warum stehen die Windkrafträdern von Aufhausen fast täglich still? Die Räder sind an vielen Tagen abgeschaltet. Kann der Strom nicht gespeichert werden? Warum investiert unsere Gemeinde nicht in RV-Anlagen? Dazu müsste kein Wald gerodet werden. Dazu könnte man Ackerflächen nutzen. Wieso nicht tauschen. Die Kommune tauscht Wald gegen Ackerfläche und errichtet Wind oder RV-Anlagen auf bereits gerodeten Flächen.