Soziales

Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen/ Kinderpflegern mit Berufserfahrung zur Erzieherin

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerium NRW
0 Unterstützende 0 in Nordrhein-Westfalen

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterstützende 0 in Nordrhein-Westfalen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Ich wende mich heute mit folgender Problematik an Euch. Die Problematik besteht für sehr viele Kinderpfleger(in) (auch Kindertagespflegepersonen) die mit jahrelanger Berufserfahrung Kinder betreuen, jedoch ständig von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder es schon sind, da sie den erforderlichen Berufsabschluss als staatlich anerkannte(er) Erzieherin(er) nicht vorweisen können.

Der wiederum jedoch als Standart vorgesehen ist, um überhaupt in den meisten Kitas beschäftigt zu werden. Ich selber bin als Kindertagespflegeperson angestellt, habe zudem eine weitere Sozialausbildung absolviert und bereits einige Jahre mit Kindern gearbeitet. Weiterhin habe ich eine umpfangreiche Fortbildung sowie viele kleinere Fortbildungen im pädagogischen Bereich absolviert! Und jetzt soll ich für drei Jahre nochmals eine vollständige Ausbildung absolvieren. Das ist ist leider die Realität vor der viele pädagogische Hilfs- und Ergänzungskräfte stehen!! Welche jedoch oft aus persönlichen und ökonomischen Gründen scheitert!!

Ziel dieser Pedition soll es sein, die Landesregierung NRW aufzurütteln endlich berufspraktische Zeiten so anzuerkennen dass sich daraus eine einjährige berufsbegleitende Weiterbildung ableitet, die durch ein abzulegendes Kollokquium zum Berufsabschluss staatlich anerkannte (er) Erzieherin (er) führt!

Festzulegen ist natürlich, dass eine Kinderpflegerin eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen muss, um an einer einjährigen Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin (er) teilzunehmen.

Bei den Kindertagespflegepersonen sollten es fairerweise fünf Berufserfahrungsjahre sein, da es sich hier um eine mehrmonatige bis einjährigen Qualifizierung handelt die mit einer mündlichen Prüfung abschließt! Wichtig ist auch bei den Kindertagespflegepersonen (die ja fast alle auf selbständiger Basis arbeiten), dass eine Weiterbildung möglich ist, da es jederzeit auch in der Kindertagespflege zu gesetztlichen Änderungen im Bezug auf die pädagogische Qualifikation kommen kann und in folge dessen viele Frauen/Männer Ihren Beruf verlieren könnten.

.

Begründung

Warum soll sich das Land NRW um eine verkürzte Weiterbildung zur staatlich anerkannte Erzieherin (er) kümmern?

Zum einen da es an Erzieherin vorne und hinten mangelt und die fehlenden Kräfte ja zum Teil schon da sind und bereits gute Arbeit am Kind leisten und das ist anzumerken bereits für kleineres Geld oft auf dem Erzieherniveau arbeiten! Und es kann auch nicht sein, dass diesen Beschäftigten irgendwann gesagt wird, du darfst nicht mehr mit einem Kind arbeiten, du bist ja kein(e) Erzieher(in). In diesem Sinne, hoffe ich auf viel Zuspruch damit sich etwas bewegt!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern