2.703 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Stadtrat der Stadt Halle (Saale)
Am 20.12.2023 beschloss der Stadtrat von Halle infolge der Mehrheit von MitBürger, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 24:17 Stimmen und 2 Enthaltungen die Umbenennung eines Teilstücks des Universitätsrings mitten in der historischen Altstadt von Halle. Dabei werfen gerade diese Fraktionen ihre eigenen Prinzipien „Bürgerbeteiligung und Frauenquote“ über Bord!
So läuft „Demokratie “in Halle(Saale): Eine Einzelperson stellte einen Antrag an den Kulturausschuss der Stadt, mit der mehr als fragwürdigen Behauptung, die Anwohner würden die Umbenennung unterstützen. Ungeprüft, ohne Bürgerbeteiligung wird der Antrag durchgewunken und beschlossen.
In letzter Minute konnte unsere Bürgerinitiative mit Unterschriftensammlung der Anwohner den geplanten Beschluss am 25.10.23 verhindern. Eine Gesprächsrunde wurde anberaumt. Zwei Anwohner durften dabei sein. Dem Antragsteller, zwei Mitgliedern der Rektoratskommission der Universität und den Befürwortern des Kulturausschusses der Stadt wurde der Vorschlag der Anwohner, den angrenzenden Park Anton-Wilhelm-Amo-Park zu benennen, unterbreitet. Dieser wird gerade für 2,1 Mio. € umgestaltet und eignet sich ideal für eine Würdigung mit Plastik und Informationstafel. Spenden wurden von den Anwohnern zugesagt.
Die Vertreter der Universität waren begeistert! Rechtliche Hindernisse stehen nicht im Weg.
Man hört nicht wirklich zu und vertröstet auf die nächste Gesprächsrunde. Wir fragten nach – keine Antwort! 3 Stunden vor Beginn der Stadtratssitzung am 20.12.23 eine Mail: die Umbenennung soll heute beschlossen werden.
Wie vorauszusehen wurde gegen den Bürger beschlossen. Lt. Kai Senius (SPD): „… unserer Überzeugung nach ist ein allgemeines Interesse für die Stadt zu wahren und das setzt sich gegen Partikularinteressen durch.“
Wie kommt man zu dieser Überzeugung? Die Umbenennung wurde in kürzester Zeit beschlossen, nach Allgemeininteresse wurde nicht gefragt.
Der Vorschlag der Bürgerinitiative, den Park nach Anton Wilhelm Amo, in den Anton-Wilhelm-Amo -Park zu benennen, wurde nicht aufgegriffen.
Die Umbenennung eines 110 Meter langen Teilstücks des Universitätsrings ist eine armselige, phantasielose Aktion, aus Sicht der Anwohner nur eine scheinbare Ehrung.
Die Umbenennung verstößt nicht nur gegen die Prinzipien „Bürgerbeteiligung und Frauenquote (270 Straßennamen sind nach Männern, 23 Straßen nach Frauen benannt)“, sondern auch gegen die Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Verfahrensweise bzgl. der Namensvergabe für die der Öffentlichkeit gewidmeten Einrichtungen, Bauwerken und Straßen vom 30.09.2020. Steuergelder in Höhe von 60.000 € werden für die Umbenennung verschwendet.
Begründung
Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift diese Petition und zeigen Sie, dass Ihnen die altehrwürdige Universitätsstadt Halle (Saale) am Herzen liegt und welches Allgemeininteresse die Menschen in der Stadt bewegt. Helfen Sie die Umbenennung des Universitätsrings zu verhindern und Anton Wilhelm Amo würdig zu ehren.
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.12.2023
Petition endet:
24.04.2024
Region:
Halle (Saale)
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
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Änderungen an der Petition
am 11.03.2024 -
Vier Wochen mehr für die Antworten vom Parlament
am 28.02.2024openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Stadtrat geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 16 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/umbenennung-universitaetsring-halle-s-eine-wuerdige-ehrung-anton-wilhelm-amos-wir-sagen-nein
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CDU will Stadtratsbeschluss zur Umbenennung des Unirings aufheben lassen – Beschwerde bei der Kommunalaufsicht anhängig
am 07.02.2024
Debatte
Ich denke, dass in Zeiten knapper Kassen zuerst die notwendigen Dinge mit Elan angegangen werden sollten.
Es liegt kein Verstoß gegen die vom Stadtrat beschlossene Verfahrensweise (die keine Satzung ist) vor. Eine Umbenennung aus öffentlichem Interesse ist möglich. Die Feststellung dieses Interesse durch demokratischen Entscheid der Vertretung ist vollkommen legitim.