Soziales

Synchronisierung der Auszahlungszeiträume von Sozialleistungen/Renten und deren Bemessungsstichtage

Petent/in nicht öffentlich
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  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
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  5. Beendet

Ich fordere die Angleichung der Auszahlungszeiträume unterschiedlicher Leistungsträger auf den selben Bemessungszeitraum und Auszahlungsstichtag für Sozialleistungen und Renten.

Als Beispiel:

Für zwingend auf Sozialleistungen angewiesene Leistungsbezieher ergibt sich durch z.B. Zahlung von der Rentenversicherung (im nachhinein ausgezahlt zum Monatsende) und vorherige Leistungen durch Jobcenter oder Grundsicherungsbehörden (in voraus ausgezahlte Leistungen zum Monatsbeginn) beim Übergang von einem Leistungsträger auf den anderen eine Lücke in der Sicherung des Lebensunterhaltes, die nur mit einem Darlehen überbrückt werden kann, welches notgedrungen aufgenommen werden MUSS, wenn keine Rücklagen vorhanden sind.

Dieses Darlehen wird dann vom laufenden Leistungsbezug mit bestimmter Summe getilgt und stellt so eine verdeckte Kürzung des gesetzlichen Existenzminimums dar, da über einen längeren Zeitraum vom gesetzlichen BedarfsMINIMUM die Tilgungsbeträge einbehalten werden.

Dies ist eine verdeckte Leistungskürzungen durch bürokratische Bedingungen.

TROTZ jeweiliger Erstattungsanmeldungen der beteiligten Behörden. Dies zwangsweise aufzunehmenden Darlehen ließen sich ohne weiteres verhindern, wenn alle Sozialleistungen und Renten etc. zum gleichen Zeitpunkt für den gleichen Bemessungszeitraum geleistet würden, oder aber eine Vorschussregelung die Darlehensaufnahme und deren daraus folgende Tilgung und Leistungskürzung vermeidbar machen würde.

Die aktuelle Regelung bürdet dem Leistungsbezieher in seiner Notlage ein Darlehen und als Folge davon Leistungskürzung durch Tilgungszahlungen über einen längeren Zeitraum auf, der effektiv eine Leistungskürzung für davon Betroffene bedeutet.

Dies ließe sich durch Synchronisierung der Auszahlungsbemessungszeiträume leicht vermeiden. Auch jede Menge dadurch anfallende Bürokratie würde so vermieden und unter dem Strich sicherlich den Verwaltungsaufwand erheblich vereinfachen!

Konkret: Entweder alle Leistungen am gleichen Tag und für den gleichen Zeitraum (zum Beginn in voraus oder zum Ende für den Monat) oder aber eine Vorschusszahlung ohne Darlehensaufnahme ermöglichen.

Begründung

Viele zwingend von Sozialleistungen Abhängige werden durch unterschiedliche Bemessungs- und Auszahlungszeiträume unterschiedlicher Träger noch weiter in sozial/finanzielle Not gedrängt, als sie es ohnehin sind, weil die Gesetzeslage nur ein zwangsweise aus Not aufzunehmendes Darlehen vorsieht, welches dann Finanzierungslücken des Lebensunterhaltes abfedert.

Dieser Fall tritt immer dann ein, wenn die Träger der Sozialleistungen wechseln (z.B Jobcenter und DRV). Dies ist ungerecht und stellt eine indirekte weitere Kürzung des gesetzlich verbrieften Existenzminimums dar und sollte abgeschafft werden.

Eine Lösung wäre eine rechnerische Gleichschaltung der Abrechnungs- und Zahlungszeiträume.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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