187 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister und Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Laut der Gemeinde Oberkotzau handelt es sich beim geplanten Ausbau der Oststraße um einen Erstausbau. Hier gilt die Regelung der Strebs und nicht der Strabs.
(Straßenerschließungsgebühren ("Strebs"): Während es bei den "Strabs" um die Sanierung einer vorhandenen Straße und die Umlage der Sanierungskosten auf die Anlieger ging, geht es bei den "Strebs" um die Kosten für die erstmalige Erstellung einer Straße.)
Zwar verweist die Gemeinde in jedweder Hinsicht darauf, dass die Anwohner stets gegen einen Ausbau waren, jedoch kann sich kein Anwohner an eine offizielle Anfrage diesbezüglich erinnern. Auch von Seiten der Gemeinde konnten hierzu keine Unterlagen bereitgestellt werden.
Die veranschlagten Kosten in Höhe von 250.000€ müssen die Anwohner zu 90% tragen. Lediglich 10% der Kosten übernimmt die Gemeinde. Daher müssen die Anrainer mit Beträgen von 20.000€ bis zu 80.000€ rechnen. Diese werden dadurch in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Auch ein Immobilienverkauf wurde bereits in Erwägung gezogen.
Die Entscheidung des Bayerischen Landtags die MUSS-Regelung der STREBS durch eine KANN-Regelung zu ersetzen erhitzt bei den Anwohner die Gemüter. Nicht nur das. Auch die Faktenlage sieht anders aus. Hierzu finden Sie weiterführenden Informationen auf http://www.oststrasse-fakten.de.
Begründung
Aktuell versuchen die Gemeinden in Bayern vor dem Stichtag 01.04.2021 noch alle nicht abgerechneten Straßen (nochmalig) erstauszubauen und die Anwohner zur Kasse zu bitten.
Diese Belastung die in die mehreren 10.000€ geht, kann vor dem Hinblick diverser Einzelschicksale nicht hingenommen werden. Betroffen sind hier vor allem ältere Personen, die jahrzehntelang mit einer in die Jahre gekommenen Straße leben mussten und deren Neubau nun mit einer kleinen Rente bezahlen sollen. Auch Gewerbetreibende, die auf Grund undurchsichtiger Berechnungsvorschriften mit 50% Aufschlag in die Pflicht genommen werden, werden an den Rand des Ruins getrieben.
Deshalb bitten wir Sie, dass Sie unsere Petition gegen die Anwendung der STREBS beim angeblichen Erstausbau der Oststraße unterschreiben.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.04.2019
Petition endet:
07.07.2019
Region:
Oberkotzau
Kategorie:
Bauen
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 08.07.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
am 09.04.2019
Debatte
Weil in den letzten Jahrzehnten versäumt wurde bei moderaten Preisen die Straße über die STRABS abzurechnen. Die Regelung der STRABS ist seit dem 01.01.2018 vom Landtag abgeschafft.
Noch kein CONTRA Argument.