Strebs
Das KAG (Kommunale Abgabengesetz) wurde 2016 nicht ohne Grund geändert: Die Bürger sollten nicht mehr aus heiterem Himmel mit "unverhältnismäßig hohen Abgabenforderungen" (Zitat Innenminister Joachim Herrmann, CSU) belastet werden. Es ist vollkommen unverständlich, weshalb die Übergangsregelung bis 2021 gelten soll. Wenn die Erschließung von Altfällen (Straßen älter als 25 Jahre) ungerecht, den Bürgern nicht zumutbar und in vielen Fällen auch von juristischer Seite her nicht eindeutig ist (handelt es sich wirklich um eine Ersterschließung? Sind in der Vergangenheit nicht schon Zahlungen geleis
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