Region: Hamburg
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Bürgerrechte

Stoppt die Ausgangssperre in Hamburg!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hamburger Senat

77 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

77 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Hamburger Senat

Seit dem 06.04.2021 gilt in Hamburg folgende Verordnung:
§ 3a Nächtliche Ausgangsbeschränkung
(1) Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt. Satz 1 gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:

  1. der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  2. der Berufsausübung im Sinne des Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, einschließlich der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,
  3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  5. der Begleitung Sterbender,
  6. der Versorgung von Tieren oder
  7. ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf sich eine Person allein auch in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags zur körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen, oder zum Ausführen von Tieren außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum aufhalten.
Quelle: https://www.hamburg.de/verordnung/
Die Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr soll nun wieder zurückgezogen werden.

Begründung

Eine gewaltige Mehrheit der Menschen beachtet die Corona Auflagen. Das Ausgangsverbot zwischen 21 Uhr und 5 Uhr schneidet erheblich in die Bewegungsfreiheit des Einzelnen ein. Ein Nachweis zur Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme liegt nicht vor und ist im Rahmen ihrer großen Tragweit nicht hinnehmbar.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.04.2021
Petition endet: 08.05.2021
Region: Hamburg
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Die Privat-Partys, die die Polizei regelmäßig auflösen muss, zeigen, dass die Ausgangssperre wichtig ist. Mit Ausgangssperre wird das zwar nicht völlig verhindert, aber vor allem Massen-Partys werden verringert. Denn die meisten potenziellen Feierwütigen haben keine Lust, bis früh fünf auf ein und derselben Party „festgehalten“ zu sein – wo dann meist auch keine vernünftige Schlafgelegenheit geboten wird. Es ist auch derweil nachgewiesen, dass durch nächtliche Ausgangssperren die Infektionen um mehr als 10 % sinken.

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