152 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Die LaStuVe genauso wie das Referat für Hochschulpolitik der Universität Konstanz lehnen die Einführung des vorgeschlagenen § 62 a Absatz 1-3 vehement ab und fordern diesen zurückzunehmen.
In diesem Paragrafen wird eine Regelung getroffen, die den Rektoraten bei sog. Ordnungsverstößen von Studenten und Studentinnen das Recht der Verhängung einer Reihe an Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Zwangsexmatrikulation zuspricht. Ein solches Ordnungsrecht wurde 2005 abgeschafft.
Dies wird sehr kritisch betrachtet, da neben sexueller Belästigung und der Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat auch ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoß gegen Anordnungen im Rahmen des Hausrechts ein Ordnungsverstoß sein kann. Dazu sollen sowohl Störungen des Betriebsablaufes als auch die Behinderung von Hochschulangehörigen gehören.
Begründung
Hiermit tut sich eine archaische Justizinstanz bei den Hochschulleitungen auf. Eine solche Gerichtsbarkeit hatte man gehofft, vor einem halben Jahrhundert überwunden zu haben.
Würde dieser Paragraf so eingeführt, so wäre dies ein historischer Rückschritt der Bürgerrechte aller Studenten Baden-Württembergs und eine Einladung zur Willkürjustiz an Hochschulen.
Die Regelung stellt eine Aushebelung des der Gewaltenteilung dar. Hochschulleitungen würden als Kläger unmittelbar auch zu Richtern werden.
Die Auslegung dieser schwammig formulierten Regelungen nach Gutdünken der Hochschulleitungen würde wie ein Damokles-Schwert über Studierenden schweben. Damit würde studentisches Engagement und Protest, der Arbeitskampf und de- mokratische Teilhabe am Hochschulgeschehen über Gebühr eingeschränkt. Mit der Wiedereinführung eines solchen Ordnungsrechts können Straftaten weder verhindert, noch die Aufklärung von solchen verbessert werden.
Darüber hinaus besteht die Gefahr der Entpolitisierung unserer Hochschulen, da legitimer Protest an der Hochschule hart sanktioniert werden könnte. Außerdem könnten die schwammigen Formulierungen innerhalb des neuen Paragraphen dazu führen, dass die betriebliche Organisierung von Studierenden an den Hochschulen erheblich beeinträchtigt wird.
Es darf keine archaische, hochschulinterne Paralleljustiz geschaffen werden!
Wir halten diese Neuregelung für unnötig, rückschrittlich und autoritär und fordern daher diese zurückzunehmen.
Sollte dennoch daran festgehalten werden, fordern wir, dass § 62 a Absatz 1 Nr. 1 gestrichen wird und, dass die Zustimmung der Studentenschaft zur Voraussetzung für die Feststellung eines Ordnungsverstoßes nach den (jetzigen) § 62 a Absatz 1 Nr. 2 und 3 wird.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.10.2020
Petition endet:
29.01.2021
Region:
Baden-Württemberg
Kategorie:
Bildung
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 30.01.2022Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Die Petition stand im Konflikt mit Punkt 1.9 der Nutzungsbedingungen und wurde deshalb pausiert. Inzwischen wurde die Petition überarbeitet, erneut durch die Redaktion von openPetition geprüft und freigeschaltet.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.