Region: Sachsen
Soziales

Steuerliche Entlastung und Altersvorsorge für Selbstständige

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Selbstständige, insbesondere Einzelpersonen, sollten generell von der Vorauszahlung der Einkommenssteuer befreit werden und es sollte ein bundesweit gleicher Gewerbesteuersatz für alle Kommunen gelten.

Die Einkommenststeuer pro Geschäftsjahr sollte für Selbstständige verpflichtend zu deren sozialen Altersvorsorge umgewandelt werden!

Begründung

Aus meiner Sicht ist die vierteljähliche Einkommensvorausszahlung gemessen am vergangenen Geschäftsjahr unzumutbar, weil diesbezüglich kummulativ von Einnahmen aus selbstständiger Arbeit ausgegangen wird, welche aber nicht mit Einnahmen des letzten Geschäftsjahres vorausgesetzt werden können.

Auch ist nicht nachvollziehbar warum Selbstständige überhaupt eine derartige Steuer zahlen, weil außer steuerliche Zuwendungen an den Staat keinerlei weiteren Sozialleistungen darin enthalten sind bzw. beglichen werden.

Insbesondere meine ich hiermit Leistungen, wie bei der Lohnsteuer für Arbeitnehmer und Angestellte, sprich der Selbstständige muss sich privat/freiwillig krankenversichern und muss einen erheblichen Teil mittels Lebensversicherungen o.ä. anlegen, weil damit die Altersvorsorge nach der Selbstständigkeit bestritten werden soll/muss, d.h. es ist vom Grund her schon so, dass der Selbstständige im normalen Fall den Staat nicht finanziell belastet - sprich Rente!

Aus Studien und Berichten der Medien geht aber hervor, dass u.a. besonders Selbstständige in Form von Einzelpersonen absehbar von der Altersarmut betroffen sind, weil auf Grund der vielen steuerlichen Belastungen nicht die Grundlagen für eine Altersvorsorge getroffen werden können, es reicht zwar zum leben aktuell, aber größere Ausgaben arbeitsbedingte Anschaffungen werden schon kompliziert und die Rücklagen für die spätere Altersvorsorge fällt einfach zu gering aus.

Dabei nützen auch wenig die Einzahlung in Riester oder Rürup-Rente oder Lebensversicherungen mit verschwindend geringen Zinssatz und die Bereitstellung der Kreditinstitute für eventuelle Kredite ist auch sehr zurückhaltend, wobei bei letzterem auch wieder die Rückzahlung der Kreditraten schon wieder eine finanzielle Belastung darstellt.

Mein Vorschlag wäre:

  • Die Einkommensteuer für Selbstständige besonders Einzelpersonen muss gesetzlich geregelt in einem festgelegten Prozentsatz z.B. 70 % für die Altersvorsorge angelegt werden und darin auch die Bestamdteile wie Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld beinhalten, die restlichen 30 % sind weiterhin steuerliche Abgaben an den Staat o.ä.!

  • Die Gewerbesteuer muss definitiv geringer und einheitlich geregelt werden! Es kann nicht sein, dass die Stadt Zwickau einen höheren Hebesatz 480% hat und der Hebesatz in Chemnitz liegt weit darunter, diesen Unterschied versteht kein Mensch und unterliegt wahrscheinlich der Selbstherrlichkeit oder Willkür der Kommune, dies müsste gesetzlich verboten und von mir aus bundesweit einheitlich geregelt werden.Dann nämlich entsteht auch nicht die Steuerflucht in Kommunen und Gemeinden mit geringeren Hebesatz. Beispiel: Viele Unternehmen melden sich mit Büro etc lieber in Meerane an und nicht in Zwickau , obwohl das geschäftliche Potential in Zwickau liegt!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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