Migration

STAY - Zika O! Itegriertem Flüchtling droht die Abschiebung nach Nigeria

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Andreas Lenz

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Andreas Lenz

Wir fordern Bleiberecht für Zika Oni (geb. 25.12.1990) aus Nigeria - und bitten den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages sich dafür einzusetzen, dass Herrn Zika Oni eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Da Zika Oni sich in einem festen Arbeitsverhältnis befindet, eine gültige Arbeitserlaubnis bis März 2022 besitzt, die von der Arbeitsagentur zu 50% gefördert wird (Bewilligung Eingliederungszuschuss vom 4.3.2019), wäre eine Duldung bis zu deren Ablauf ein erster Schritt. Ferner bitten wir den Petitionsausschuss, die zuständige Ausländerbehörde aufzufordern, keine Abschiebungsmaßnahmen gegen Herrn Zika Oni bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses einzuleiten.

Begründung

Zika Oni (im Folgenden ZO), geb. 1990 in einer Kleinstadt in Nigeria, lebte bis zum Alter von 7 Jahren dort zusammen mit Mutter, Vater und jüngerer Schwester. In dieser Zeit absolvierte er 1 Jahr Grundschulbesuch. Später folgten nur noch sporadische Schulbesuche. ZO kann nur sehr eingeschränkt Lesen und Schreiben, spricht heute jedoch ausreichendes Englisch für eine einfache mündliche Kommunikation. Im Alter von 7 Jahren wird ZO von seinem Vater als Helfer in eine Metallwerkstatt im Heimatort geschickt. Er wolle seither gern mit Metall arbeiten und habe das später auch immer wieder gemacht. Mit etwa 19 Jahren, verläßt ZO die Heimatstadt Richtung Norden/Europa. Über mehrere Monate durchquert OZ auf Lkw Nigeria und die Wüste, um schließlich in Tripolis/Libyen anzukommen. In Tripolis arbeitet er 2010/2011 wieder in einer Metallwerkstatt. Er fertigt als Schweißer Gitter und Eisentore an – auch diese Arbeit ist nicht regelmäßig, sondern eher die eines Tagelöhners. In Italien wird er im Oktober 2013 als Flüchtiger registriert und wird in einer Flüchtlings-Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Als das Projekt im März 2014 beendet wird, muss ZO die Unterkunft verlassen und lebt auf der Straße. Auch findet er keine Arbeit mehr. Er macht sich auf den Weg nach Deutschland. Im März 2014 trifft ZO in Deutschland ein und wird im Mai 2014 im Lkr. EBE registriert. Im August 2015 startet ZO ein Praktikum in einem Metallverarbeitungsbetrieb in Grafing. ZO entwickelt sich gut, gilt als strebsam und fleißig. Er erhält ZO keine finanzielle staatliche Unterstützung. ZO arbeitet und bezahlt sein Leben komplett selbständig. Im September 2016 findet eine Anhörung des ZO beim BamF in München statt. Mit Bescheid im November 2017 lehnt das BamF den Asylantrag ab und verfügt eine Ausreiseaufforderung. Gegen den Bescheid klagt der Anwalt von ZO. Die Klage wird vom Verwaltungsgericht München abgewiesen, das Asylverfahren ist laut Auskunft LKR EBE „unanfechtbar abgeschlossen“. Im Februar 2019 erhält ZO einen Praktikumsplatz bei der Kunstschmiede Bergmeister, Inhaber Matthias Larasser. Weil sich ZO gut anstellt und sich sozial in die Belegschaft einführt, erklärt sich Larasser bereit, ZO unbefristet anzustellen. Die Arbeitsagentur bewilligt im Mai 2019 einen Eingliederungszuschuss. Die Kunstschmiede Bergmeister verpflichtet sich ihrerseits, ZO mindestens bis 3/2021 zu beschäftigen. Erklärtes Ziel der Eingliederungshilfe ist „die betroffene Person dauerhaft beruflich einzugliedern“. ZO erhält vom LRA. EBE im Juli 2019 eine Aussetzung der Abschiebung (Duldung) mit dem Eintrag: „Beschäftigung als Metallbauhelfer bei Kunstschmiede Bergmeister“ bis zum 18.03.2022. Am 7.11.2019 wird im Landratsamt EBE, eine Sitzung angesetzt, bei der man ZO eröffnet, dass er bis 26.11 2019 – also in einer Frist von drei Wochen – Deutschland zu verlassen habe. Anscheinend fällt ZO in eine Gesetzeslücke – das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz von 2019 trifft auf ihn nicht zu, weil er „eigentlich“ alle dort gestellten Bedingungen zwar erfüllt, er als abgewiesener Asylantragsteller aber nicht in den Genuss des neuen Gesetzes kommt. Und die Ausnahmeregelung „2+3“ treffe auf ZO deshalb nicht zu, weil er während seines laufenden Asylverfahrens keine Berufsausbildung angefangen hat, die er sonst beenden dürfte (3 Jahre) um anschließend zwei weitere Jahre (+2) im Land bleiben zu können. Der Arbeitgeber, erklärt sich bereit, ZO zum Metallhandwerker auszubilden; der zeitliche Verzug des Ausbildungsantritts erklärt sich vor allem durch die Erprobungszeit, die notwendig war, um festzustellen, ob ZO willens und in der Lage ist, eine ordnungsgemäße Berufsausbildung mit Aussicht auf Erfolg zu bewältigen. Der Arbeitgeber bestätigt dies heute; er hält ZO für ausbildungsfähig und erklärt sich bereit, den Mitarbeiter ordnungsgemäß auszubilden, sobald dieser ein legales Aufenthaltsrecht in Deutschland zumindest bis zum Abschluss dieser Ausbildung erhält. Wir haben ZO als einen Menschen kennen und schätzen gelernt, der für seine Mitmenschen lebt und sich für sie einsetzt – trotz aller bitteren Lebenserfahrungen, die er während seiner langen Reise nach Europa erdulden musste. ZO hat begonnen, die deutsche Sprache zu lernen. Über das Unterrichtsangebot im Asylbewerberheim hinaus wurde er von Freunden mit Lehrbüchern versorgt, anhand derer er im Rahmen seiner Möglichkeiten daran arbeitet, seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Sein Arbeitgeber, seine Arbeitskollegen und ein großer Kreis von Frauen und Männern in Ebersberg erklären sich bereit, ZO bei seiner weiteren Integration in unsere Gesellschaft und beim Erwerb einer Ausbildung zu helfen und zu unterstützen, die in befähigt, anschließend in Deutschland oder in einem anderen Land, eine selbst bestimmte, wirtschaftlich tragfähige Existenz aufzubauen. Bitte unterstützen Sie unsere herzliche Bitte, Zicka Oni diese wichtige Lebensperspektive zu eröffnen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.11.2019
Petition endet: 20.11.2019
Region: Landkreis Ebersberg
Kategorie: Migration

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