Die Ergänzung der Bayerische Sparkassenordnung um konkrete Zahlenvorgaben, damit ihr flächendeckender Versorgungsauftrag überprüft werden kann.
Eine flächendeckende Bereitstellung von standarisierten Bankdienstleistungen durch Sparkassenmitarbeiter*innen, damit die Versorgung von Verbraucher*innen sichergestellt werden kann. Alternativ wären temporäre Ansprechpartner in Geschäftsräumen wie beispielsweise Bürgerbüros der Gemeinden oder mobilen Sparkassenbussen denkbar.
Den Erhalt eines flächendeckenden Netzes von Geldausgabeautomaten zur Bargeldversorgung und ein Ausbau von Selbstbedienungs-Terminals in Kleinstgemeinden.
Begründung
Wer heute Bargeld benötigt, stellt fest, dass immer weniger Bankfilialen zur Verfügung stehen. Galt es vor einigen Jahren noch als selbstverständlich, dass sich gerade im ländlichen Raum in fast jedem Ort eine Filiale der örtlichen Sparkasse und Volks- und Raiffeisenbank befand, schließen mittlerweile auch schon Niederlassungen in größeren Gemeinden mit mehreren tausend Einwohnern oder in Stadtteilen größerer Städte.
Das Nachsehen haben Verbraucher*innen, die aufgrund ihres Alters oder eines anderen Handicaps nicht auf das Onlinebanking zurückgreifen können, wollen oder immobil sind. Zwar sind Sparkassen laut den Sparkassengesetzen der Länder dazu verpflichtet, gewinnorientiert zu arbeiten, allerdings handelt es sich auch um Institute der öffentlichen Hand, deren Aufgabe laut §1 der Bayerischen Sparkassenordnung (BaySPKO) lautet: „Die Sparkassen sind selbständige Unternehmen in kommunaler Trägerschaft mit der Aufgabe (öffentlicher Auftrag) […] eine ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen“.[1] Genauso haben Genossenschaftsbanken gegenüber ihren Mitgliedern laut deren Satzung einen Versorgungsauftrag.
Aus Sicht des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. kommen die Institute durch die zahlreichen Filialschließungen in der Fläche dieser Aufgabe nur noch unzureichend nach. Es ist zu beobachten, dass die Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihre Geschäftspolitik immer mehr den privaten Geschäftsbanken angleichen und die Gewinnmaximierung das oberste Ziel ihrer Tätigkeit zu sein scheint. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, stellen wir im Interesse der Verbraucher*innen in Bayern nachfolgende Forderungen an die politischen Entscheidungsträger, die wir durch unsere Unterschriftenaktion untermauern wollen.
[1] BaySPKO - §1: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySpkO-1. (03.08.2023)
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Warum Menschen unterschreiben
München
Es ist für jung und alt wichtig einen Bankservice und eine Finanzberatung vor Ort zu haben.
Kaufungen
Weil ich selbst Probleme mit Onlinebanking habe
Taufkirchen
Mein Mann ist behindert, digital nicht bewandert und kann ohne Hilfe keine Bankgeschäfte tätigen. Wenn ich nicht da sein kann, wäre es ohne Sparkassenfiliale verheerend.
Neckarsulm
Banken sollten für alle erreichbar sein.
Lübeck
Die Bereitstellung eines gut ausgebauten Filialnetzes gehört zur Daseinsvorsorge für alle Bürger. Ein Verweis auf weit entfernte Einrichtungen, Online-Banking oder Direktbanken berücksichtigt die Bedürfnisse älterer bzw. digital nicht versierter Kunden sowie das allgemeine Sicherheitsbedürfnis nicht ausreichend.