Verbraucherschutz

Für eine faire Erhöhung der Abwassergebühren in der SG Amelinghausen

Petition richtet sich an
Gewählter Samtgemeinderat

311 Unterschriften

295 von 260 für Quorum in Samtgemeinde Amelinghausen Samtgemeinde Amelinghausen

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295 von 260 für Quorum in Samtgemeinde Amelinghausen Samtgemeinde Amelinghausen
  1. Gestartet 14.12.2024
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Petition richtet sich an: Gewählter Samtgemeinderat

Die Abwassergebühren werden sich ab 2025 um mehr als 92 Prozent von aktuell €3,40 pro Kubikmeter auf €6,50 Euro steigern.

Begründung

Wir sind der Meinung, es spricht zu viel gegen die öffentlichen getätigten Aussagen des Samtgemeinderates in den Medien, dass andere Gemeinden/Samtgemeinde deutlich günstiger sind, weil Sie weniger Förderpumpen nutzen. Sowie das andere Gemeinden/Samtgemeinden noch nachziehen werden müssen. Wir finden dass, die getätigten Aussagen Löhne, Material, Wartung und Pflege wären in den letzten Jahren explodiert und das die SG Amelinghausen die am höchsten gelegene SG im Landkreis ist, dürfen nicht zu dieser Preissteigerung führen. Auch kann nicht sein, dass es gewählte Volksvertreter im Rat gibt, die sich beim Beschluss enthalten und keine vernünftige Meinung zu dafür oder dagegen haben. Aus unserer Sicht wurde hier in den letzten Jahren zu viel Missmanagememt betrieben und nicht für eine gleichbleibend faire Erhöhung gesorgt!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dirk Bartels aus Drögennindorf
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.12.2024
Petition endet: 13.06.2025
Region: Samtgemeinde Amelinghausen
Kategorie: Verbraucherschutz

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Warum Menschen unterschreiben

Eine fast 100-prozentige Erhöhung ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Es muss über zusätzliche Optionen nachgedacht werden. Der Ausgleich des Defizits kann nicht allein nur über eine Gebührenerhöhung erfolgen.

Eine fast 100-prozentige Erhöhung ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Es muss über zusätzliche Optionen nachgedacht werden. Der Ausgleich des Defizits kann nicht allein nur über eine Gebührenerhöhung erfolgen.

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