106 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Zenker in Zittau
Der Abriss der Häuser in Zittaus Reichenberger Straße 15 und 17 zugunsten der Rossmann-Gruppe muss mit sofortiger Wirkung gestoppt werden. Gleiches gilt für weitere leerstehende Gebäude in Zittau.
Begründung
Das Stadtbild muss vor dem weiteren Verfall geschützt werden. Gebäude, deren Besitzer entweder nicht gewillt sind sie zu sanieren oder aber nicht auffindbar sind ,müssen von der Stadt beschlagnahmt und Maßnahmen getroffen werden, die einen weiteren Verfall verhindern.
Leerstand, wie z.B. das ehemalige Finanzamt am Markt, die Gebäude Ecke Breite Straße/Baderstraße, die ehemalige Baugewerkeschule, sowie die Fleischbänke, sollten einer neuen Bestimmung zugefügt werden. Das gewachsene historische Stadtbild muss erhalten bleiben und darf nicht durch Abrisslücken oder Neubauten zerstört werden. Der Geschäftsleerstand im Stadtgebiet muss beendet werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 04.10.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Debatte
Die noch vorhandenen Gebäude in der Innenstadt müssen erhalten bleiben Sie haben die letzten Jahrzehnten das Stadtbild geprägt und sind nicht mehr wegzudenken. Diese Stadt hat in ihrer Vergangenheit viele Brände und Kriege über sich ergehen lassen. Wir sollten in Friedenszeichen verantwortungsbewusst mit der noch vorhandenen Bausubstanz unserer Vorfahren umgehen. Die Innenstadt von Zittau besteht nicht nur um dem Marktplatz und Rathausplatz sondern umfasst die komplette Innenstadt in Zittau !
Wiewohl ich das Ansinnen als solches durchaus unterstützenswert finde hat es m.E. auf dieser Plattform nichts zu suchen. Begründung: Petitionen richten sich typischerweise an Landes-, Bundes- oder Europaparlamente. Also an die jeweils zuständige Legislative. Das vorliegende Anliegen ist aber ein kommunales Problem und fällt daher in die Kategorie Bürgerentscheid, der m.W. kommunal per Bürgerinitiative "angeleiert" werden müßte. Die anzuwenden Vorschriften müßten in Sachsen veröffentlicht sein, mir selber sind sie z.Z. (noch) nicht bekannt.