Soziales

Sofortige Rücknahme aller Sanktionen gegen die Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Jobcenter Hamburg

16.700 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

16.700 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Jobcenter Hamburg

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen Frau Hannemann sind sofort zurückzunehmen!

Inge Hannemann ist Arbeitsvermittlerin im Jobcenter Hamburg Altona.

Sie betreibt aber auch einen Blog (altonabloggt.wordpress.com/), in dem sie sich kritisch mit Hartz 4 auseinandersetzt und Tipps für Arbeitssuchende gibt.

Für diesen Blog wird sie bereits seit geraumer Zeit von Ihrer Behörde kritisiert und bedrängt, diesen einzustellen.

Als vorläufiger Höhepunkt wurde Frau Hannemann am 22. April 2013 von ihrer Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin freigestellt und des Jobcenters verwiesen. Dies kann in einem demokratischen Land nicht toleriert werden!

Begründung

Die Sanktionen gegen Frau Hannemann sind ein Akt von Behördenwillkür, der dazu dient, ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden. In einer Demokratie und einem Rechtsstaat kann nicht geduldet werden, dass Andersdenkende von Behörden des Staates an einer sachlichen Meinungsäußerung gehindert werden. Selbst wenn diese Angestellte der Behörde sind.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.04.2013
Petition endet: 19.05.2013
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • am 30.04.2013

    Da die 10 000 Unterschriften innerhalb kürzester Zeit erreicht wurden, wurde die Laufzeit der Petition, in Rücksprache mit Inge Hannemann auf vier Wochen verkürzt. Die Grenze der Unterschriften wurde gleichzeitig hoch gesetzt. Die Petition soll der Jobcenter-Zentrale team.arbeit.hamburg überreicht werden.

  • Sehr geehrter Herr Verwaltungsrat, sehr geehrte Frau Verwaltungsrätin,

    die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechtes, sozusagen ja ein Gemeingut unserer Gesellschaft, die Sozialleistungen am sogenannten Arbeitsmarkt ( den es nicht gibt, sondern eine Arbeitswelt in Unternehmen und Organisationen oder privaten Haushalten) insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung...
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    Sehr geehrter Herr Verwaltungsrat, sehr geehrte Frau Verwaltungsrätin,

    die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechtes, sozusagen ja ein Gemeingut unserer Gesellschaft, die Sozialleistungen am sogenannten Arbeitsmarkt ( den es nicht gibt, sondern eine Arbeitswelt in Unternehmen und Organisationen oder privaten Haushalten) insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld (wikipedia) und auch HARTZ IV als Grundsicherung “eigentlich” zum Gemeinwohl der Gesellschaft erbringt.

    Damit hat die Bundesagentur für Arbeit eine Vorbildfunktion in der Arbeitswelt, denn sie hat die Interessen sowohl der Arbeitnehmer_innen als auch der Arbeitgeber_innen und der Politik/ der öffentlichen Hand zu berücksichtigen.

    Die Bundesagentur für Arbeit bestimmt tagtäglich im Spielraum der Gesetze Wirkrichtungen am sogenannten Arbeitsmarkt und greift zwischenzeitlich auch direkt durch ihre Vermittlungs- und Sanktionspraxis in das Arbeits-und Tarifrecht, in die Tarifhoheit und die freie Vertragsgestaltung der Vertragsparteien Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein.

    Dabei scheint immer noch der Ausgangspunkt zu sein, dass Arbeitnehmer NICHT arbeiten wollen, dass Arbeitnehmer, Arbeits-/Erwerbssuchende (dabei bediene ich mich Ihrer internen Sprache “Arbeitssuchende” – dabei geht es um Erwerbstätigkeit), Ausbildungssuchende sich NICHT engagieren möchten und von Agentur für Arbeit und den JobCentern gesagt bekommen müssen, wie, was und zu welchen Bedingungen sie zu arbeiten haben. Dazu werden noch heute entsprechende Zwangsmittel, welche die Grundrechte der Arbeitssuchenden massiv einschränken, angewandt.

    Schon heute ist nachgewiesen, dass Menschen, die Ihren Traumjob gefunden haben, die Menschen sind, welche am erfolgreichsten in der täglichen Arbeit sind. In der Wirtschaft spricht sich langsam herum, dass das Einstellungskriterium Begeisterung sein muss (fragen Sie Herrn Sattelberger und G. Werner). Diese Menschen benötigt unsere Wirtschaft, um weiterhin innovativ und weltweit anerkannt zu sein.

    Die Auswirkungen und gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, welche aus dieser Praxis resultieren sind gravierend, die betrieblichen und wirtschaftlichen jedoch auch persönlichen Folgekosten gehen in die Milliarden.

    Sehr geehrter Verwaltungsrat, sehr geehrte Verwaltungsrätin,

    ist Ihnen bekannt, dass Druck, Zwang und Entmündigung am Arbeitsplatz zu Ohnmacht, innerer Kündigung, Angst und schließlich zu Krankheit und letztendlich zu (gesellschaftlichen und persönlichen) Burnout führen?!

    “Die Ergebnisse machen deutlich, dass die Zeiten mit Beeinträchtigung der körperlichen Gesundheit, des seelischen Wohlbefindens und der Ausübung der Alltagsaktivitäten bei Unsicherheit der Beschäftigung und mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sukzessive zunehmen”, schreiben die RKI-Forscher” (Quelle: Böckler Stiftung). Dies wird auf prekäre Arbeitsverhältnisse adäquat übertragen.

    Ein Großteil der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit arbeitet mit Zeitverträgen oder kommt selbst aus prekären Arbeitsverhältnissen oder kennt die unmittelbaren Auswirkungen von prekären Arbeitsverhältnissen aus dem täglichen Umgang mit Ihren Kunden. Hier ist Angst und Macht/ Ohnmacht im Arbeitsklima bewusst oder eher unbewusst verbreitet und bestimmt zum Teil die Arbeitskultur im Haus.

    Wenn Geschäftsführer und Mitarbeiter_innen öffentlich dazu stehen, dass sie nicht selbst Begeisterung erkennen und sie Kunden betriebs- und industriereif coachen, ist dies ein alarmierendes Zeichen dafür, welche gravierenden Kompetenz- und Wissenslücken in der Agentur für Arbeit bestehen, welche – zum Teil - menschenverachtenden Zustände als Arbeitsbedingungen an der Basis der Bundesagentur für Arbeit herrschen.

    In der Marktwirtschaft gibt es ein einfache Formel: Zufriedene Mitarbeiter_innen = zufriedene Kund_innen (hier: Arbeits-Erwerbssuchende, Arbeitnehmer, Arbeitgeber im Falle der Bundesagentur für Arbeit)!

    Der restriktive Umgang mit Dienstanweisungen zur einseitigen, nachteiligen Auslegung von Gesetzen, die angeordnete Anwendung von Zwangsmitteln gegen Arbeitssuchende durch den Dienstherren, die Anordnung/Zuweisung von Weiterbildung für Arbeits-/Erwerbssuchende greift massiv in die Selbstbestimmtheit Ihrer Mitarbeiter als auch der Kunden der Bundesagentur für Arbeit ein und verschwendet volkswirtschaftliche Ressourcen auf beiden Seiten.

    Das Aussperren von Arbeitnehmern, hier von Frau Hannemann, zeigt die Ohnmacht und Angst jedoch vor allem das Unvermögen der Bundesagentur für Arbeit, mit verantwortlichen Mitarbeitern umzugehen, kooperativ mit kritischen Meinungen als notwendiges Korrektiv der eigenen Arbeit, von Fehlentwicklungen zu arbeiten.

    Gravierender als die persönlichen Auswirkungen für Frau Hannemann sind die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Unvermögens:

    für die Unternehmenskultur im eigenen Haus: abnehmende Kritikkultur durch Angs

Der Rechtsstreit und das Aussperren der eigenen Arbeitnehmer_in ist ein Zeichen der Ohnmacht und Angst des Arbeitgebers (Jobcenter) im Umgang mit kritischen Meinungen. Diese sind jedoch notwendig, um Fehlentwicklungen aufzuzeigen und rechtzeitig gegenzuwirken. Im Falls der Sanktionen ohne die Möglichkeit der Rechtsmittel gegen H4 Empfänger ist eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit als auch Rechtsmäßigkeit ( Einhaltung des GG) dieser Praxis unbedingt zu prüfen. Insbesondere steht nicht nur die Rechtmäßigkeit der H4 Sanktionen als auch der Sanktionen gegen Frau Hannemann auf dem Prüfstand: Arbeitsrecht als auch Sozialversihcherungsrecht darf höheres Recht nicht brechen GG

Hier geäußerte Meinung: "Es geht nicht an, dass jeder Mitarbeiter sich eigene Auslegungen von Gesetzen ausdenkt und danach entscheiden möchte" Stellungnahme: Oh doch! Es geht nicht nur sehr wohl an, dass Frau Hannemann ihre eigene Auslegung der Menschenrechts widrigen HARZ VI Verordnungen vertritt, es sollen auch ALLE weiteren Jobcenter-Mitarbeiter (m/w) nach besten Wissen und Gewissen über die benötigten Mittel der Antragsteller (m/w) entscheiden. Und im Rahmen der Mittel nur danach! Jene aber, die allerdings kein Gewissen, und kein Verständnis für Menschen in Not haben, sollten ihren Stuhl im Jobcenter-Büro schnellstens räumen, und sich auf den Flur setzen, und einen Antrag auf HARZ VI stellen. Ich habe langjährige Erfahrungen mit Geschädigten von Jobcenter-Mitarbeitern (m/w), und deren teils schweren Traumatisierungen durch widerwärtigste, unmenschlichste Behandlungen durch Jobcenter-Mitarbeiter (m/w). Bernd Vogt Netzwerk Menschenrechte Netzwerk-Menschenrechte@gmx.de

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