607 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister
Abschiebung von der in Nürnberg geborenen Sara A. kann noch gestoppt werden
Weil die Nürnberger Ausländerbehörde sich weigert, ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben, wird die in Nürnberg geborene Sara A., die aufgrund einer schweren Suchterkrankung straffällig wurde, voraussichtlich in der kommenden Woche nach Äthiopien abgeschoben – ein Land in dem sie noch nie war.
Die Nürnberger LINKE fordert Oberbürgermeister Marcus König sowie den Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch dazu auf, ein psychiatrisches Gutachten der schwer traumatisierten jungen Frau zu veranlassen. OBM König, in dessen Bereich die Ausländerbehörde fällt sowie Stadtrechtsdirektor Kuch, der als oberster Beamter dieser Behörde fungiert, sind nun gefragt, ein fachärztliches Gutachten in die Wege zu leiten. Dies ist die letzte Möglichkeit, die Abschiebung der jungen Frau zu verhindern. Sara A. ist seit ihrem fünfzehnten Lebensjahr schwerst suchtkrank, da sie in ihrer Kindheit und Jugend von ihrem Vater schwer misshandelt wurde. Aus diesem Trauma resultiert eine Heroinsucht, die typischerweise mit Straftaten rund um den Besitz und die Beschaffung der Suchtmittel einhergeht. Statt Therapiemöglichkeiten zu erhalten, verlor Sara A. jedoch aufgrund der Ausländerbehörde Nürnberg bereits 2018 ihren Aufenthaltstitel und soll nun abgeschoben werden. Die junge Frau hatte sich sogar um einen Therapieplatz beworben, der jedoch aufgrund des Aufenthaltstitels nicht von der Krankenkasse finanziert worden war.
Begründung
Die LINKE sieht in diesem Vorgehen eine Menschenrechtsverletzung. Kathrin Flach Gomez, Nürnberger Stadträtin und Landessprecherin der LINKEN. Bayern stellt fest an: „Es ist ein Unding, einen jungen Menschen, der hier geboren worden ist, abzuschieben. Sara kennt Äthiopien nicht und spricht die Sprache nicht. Die Dinge, die zu ihrer Straffälligkeit geführt haben, sind ihr hier, in diesem Land, passiert. Mal wieder ist das Handeln der hiesigen Ausländerbehörde an Grausamkeit nicht zu überbieten und kommt einem Todesurteil für die Betroffene gleich – und das in der sogenannten Stadt der Menschenrechte. Erst Ende Februar tagte die Jury zum Nürnberger Menschenrechtspreis und OBM König rief alle Bürger:innen der Stadt dazu auf, sich für die Menschenrechte zu engagieren. Wir fordern ihn nun auf, sich selbst für die Menschenrechte in seiner Stadt zu engagieren! Auch eine Nürnberger Ausländerbehörde hat sich an geltende Menschenrechte zu halten: Einer jungen Frau die dringend benötigte Therapie zu verweigern und sie stattdessen abzuschieben, ist eine Verletzung ihres Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das unter anderem durch die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz zementiert ist. Die Nürnberger Ausländerbehörde steht nun in der Verantwortung, schnellstmöglich ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, um die Nichtausreisefähigkeit feststellen zu können. Dieser einfache Verwaltungsakt zum Schutz der Menschenrechte von Sara A. sollte in der sogenannten Stadt der Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit sein und OB König kann nun selbst den Beweis antreten, dass seine Partei keine antichristliche unsoziale Union ist.“
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Petition wurde nicht eingereicht
am 20.05.2022Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Liebe Unterstützer:innen,
Sara wurde am gestrigen Abend zusammen mit vielen weiteren Menschen in einem Sammelabschiebeflug nach Äthiopien gebracht. Ich bin fassungslos und traurig. Es hätte von Amtsseite durchaus die Möglichkeit gegeben, zu intervenieren, allein der Wille fehlte.
Heute Nachmittag werden wir im Stadtrat die Unterschriften an OBM König übergeben und ein Zeichen setzen, dass wir mit dieser Politik nicht einverstanden sind und Nürnberg als sogenannte Stadt der Menschenrechte verpflichtet ist, auch im Sinne der Menschenrechte zu handeln, wenn es um die Menschen geht, die hier leben.
Mit herzlichem Dank an alle, die unterschrieben haben
Kathrin Flach Gomez
Debatte
Aha, die Intensivtäterin Sara A. soll also nicht abgeschoben werden und weiterhin ihr Unwesen treiben. Sie sei mit 15 Jahren heroinabhängig geworden, welches durch eine Traumatisierung in der Kindheit ausgelöst wude. Diese Behauptung ist erst jetzt aus dem Ärmel gezogen worden und durch nichts zu belegen.Ich bin sicher, Sara A. hatte mehrere Möglichkeiten eine Therapie zu machen, hat es aber vorgezogen, weiterhin abhängig zu bleiben. In Äthopien wird sie die Abhängigkeit besiegen und vielleicht endlich lernen, sich um ihr Leben zu kümmern. Gute Reise!