Region: Hessen
Tierschutz

Sachkunde-orientierte Novellierung der HundeVO zur wirksameren Gefahrenabwehr.

Petition richtet sich an
Hessischer Landtag/ Innenministerium

3.950 Unterschriften

1.662 von 15.000 für Quorum in Hessen Hessen

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung noch > 8 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Petition richtet sich an: Hessischer Landtag/ Innenministerium

Schutz der Menschen und deren Hunde vor gefährlichen, auffälligen Hunden.
Die bisherigen Regelungen zur Gefahrenabwehr (Listenhundregelung) sind nicht wirksam genug, um Mensch und Tier voreinander zu schützen. Ziel dieser Petition ist die wirksame Novellierung der hessischen Gefahrenabwehrverordnung/ HundeVO, um zu besserer theoretischer und praktischer Sachkunde und weg von den bisher unwirksamen Listenhundregelungen führen.
Hin zu Sachkompetenz, weg von Rassendiffamierung und Diskriminierung.

Begründung

Es ist wissenschaftlich dokumentiert und belegt, dass es kein rassebedingtes Aggressionspotenzial gibt, welches sich in Konflikten zwischen Mensch und Tier äußert. Zum einen bestätigen dies verschiedenste Beißstatistiken einzelner Bundesländer, zum anderen kommen wissenschaftlich Auswertungen aller Statistiken zu demselben Ergebnis. Dies führte bereits dazu, dass einzelne Bundesländer ihre Gefahrenabwehrverordnungen dahingehend novelliert haben, dass auf die theoretische und praktische Sachkunde der Halter eines Hundes abgestellt wird – es kommt gerade nicht auf die Rassezugehörigkeit eines Hundes an. Wird ein Hund in einem dieser Bundesländer auffällig, wird besonders die Sachkunde des Halter hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Hundes überprüft.
Warum gerade die in der hessischen HundeVO aufgeführten Hunderassen aus genetischen Gründen für Menschen und andere Tiere besonders gefährlich sein sollen, ist wissenschaftlich und statistisch nicht belegbar.
Die hessischen Beißstatistiken, nur auf gezielte Anforderung der Bürger zu erhalten, zeigen eindeutig, dass der weit überwiegende Anteil der Beiß- und Gefahrenvorfälle nicht von den „hessischen Listenhunden“ verursacht werden. Eine umfangreiche Arbeit wertete zudem die verfügbaren Beißstatistiken von elf Bundesländern aus und konnte anhand des Merkmals Rasse keine besondere Gefährlichkeit der Hunde ausmachen. Vielmehr ergeben sich ein überwiegender Teil der Beißvorfälle in Alltagssituationen, die beim Hund Stress bewirken und in denen die Hundeführer nicht der Situation angemessen und professionell auf den Hund einwirken konnten. Zudem stellt sich heraus, dass die Beißstatistiken einiger Bundesländer nicht vollständig sind und damit einige Rassen unwillkürlich in den Fokus geraten. Die derzeit gültige hessische Hundeverordnung ist somit ineffektiv und stellt bestimmte Rassen unberechtigt – weil beliebig und offenbar ohne Datengrundlage ausgewählt unter den Generalverdacht, besonders gefährlich zu sein. Dies stellt für die jeweiligen Hundehalter eine ungerechte und ungerechtfertigte und finanziell überfordernde Diskriminierung dar. Unser Vorschlag: Unabhängig der Rasse sollten gefahrenauffällig gewordene Hunde als gefährlich eingestuft werden. Statistiken und Untersuchungen zeigen, dass die Person „am anderen Ende der Leine“ für gefährliches oder gar aggressives Verhalten verantwortlich dafür ist. Sinnvoller und sicher wirkungsvoller i.S.d. Gefahrenabwehr ist es aus unserer Sicht und der von Experten daher, die Gefährlichkeitsvermutung nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen sollte vielmehr am Wissen und den Umgang des Hundehalters um Hundephysiologie, Hundeverhalten und Hundekommunikation angesetzt werden. Haltern von auffällig gewordenen Hunden sollten eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung auferlegt werden können. Dies wird i.Ü. neben einem Wesenstest von jedem Halter sog. „Listenhunde“ pauschal abverlangt.
Die bisherige Listenhundregelung ist diskriminierend, fußt auf keiner stimmigen Datengrundlage und diskriminiert willkürlich Menschen und ihre Hunde.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Heinz Baumann aus Weilmünster
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.08.2020
Petition endet: 01.08.2025
Region: Hessen
Kategorie: Tierschutz

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Neuigkeiten

  • Erfreuliche Neuigkeiten:
    Sobald die Corona Restriktionen wenigstens etwas gelockert werden, erhält unsere „Petition für bessere Gefahrenabwehr durch Sachkunde für alle Hundehalter, anstatt diffamierende Rasselisten“, wieder vermehrt Zuspruch 👍💪🤗. Durch die Rottweiler-Ausstellung mit Besuchern der BG Neuwied, konnten wir nun die Marge von 3000 Unterstützungen zügig überschreiten und weiter auf eine Vernunft-orientierte Hundeverordnung-zunächst in Hessen- begründet hoffen. Herzlichen Dank an alle bisherigen Unterstützungen. Bitte weiter, mindestens bis nach der Landtagswahl 2023 in Hessen unterstützen, für positive Veränderungen werben und die Petition weiter verbreiten, für Sie werben 👍.🥰😊💪👌🤗👋herzlichen Dank und viele Grüße 🖖🏼

  • Vielen Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für die Hilfe und Unterstützung unserer Petition, die wir so nicht erahnten, nicht für möglich hielten.Schon nach wenigen Wochen lasen und spürten wir, in welchem Maß sehr viele Menschen ihre Hunde lieben, brauchen und sich sehr über Gebühr, durch die Hundeverordnung in Hessen ungerecht gemaßregelt, willkürlich behandelt, diskriminiert und benachteiligt fühlen. Die Wünsche, in vielen Mitteilungen an uns ausgedrückt, für einen positiven, erfolgreichen Verlauf der Petition machen uns Mut, mit der Petition weiter aktiv zubleiben. Ebenso die Hoffnung, dass endlich nach zu vielen Jahren der Willkür und Diskriminierung, eine neue, vernunftgeleitete Hundeverordnung geschaffen und nach den realen,... weiter

Weil diese Petition richtig und wichtig ist! Danke an alle, die sich für die Abschaffung der Rasselisten in D einsetzen! Wir wollen noch etwas mehr, bitte helft auch hier mit. LG an die verantwortungsvollen Hundehalter*innen.

Ein genaues lesen, ohne „hinein interpretieren“ von nicht geschriebenem hilft nicht bei einer Verbesserung und rechtlichen Gleichstellung, das dem Widersprechenden offenbar egal zu sein scheint, leider! Mitwirkung an einer wirksamen Hundeverordung ist ausdrücklich erbeten, soweit es jeweils den Unterstützern möglich ist.👍

Warum Menschen unterschreiben

Meiner Meinung nach will die hessische Exekutive mit der Beibehaltung der Listenhundregelung lediglich weiter horrende Summen an Steuergelder in ihre Gemeindekassen spülen. In unserem Dorf kostet ein "normaler" Hund 48 €/jährlich, ein Listenhund 600 €. In hessischen Großstädten werden teils weitaus höhere Preise aufgerufen.
Und in Zeiten von asocial media, mobbing , Diskriminierung und Diffamierung passt es den Gemeinden doch gut in den Kram, BürgerInnen mit großen und schweren Hunden per Gesetz "in eine Ecke stellen" zu können.
Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass es meistens die Klein- und Kleinsthunde und ihre Halter sind, von denen die Gefahr ausgeht, weil Hund und Halter nie eine Hundeschule von innen gesehen haben und völlig kenntnisbefreit sind!

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