Wirtschaft

Rettung der Tourismusindustrie während der Corona-Pandemie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

6.515 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

6.515 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, dass der deutsche Bundestag ein Paket zur Existenzsicherung der in Deutschland ansässigen kleinen und mittleren (KMU) Reiseveranstalter erlassen möge, welches temporäre Finanzhilfen und gesetzliche Änderungen umfasst. Folgende Punkte sind dabei vorrangig zu berücksichtigen.

  • Veranstaltern müssen bei erzwungenen Absagen von Reisen die ihnen entstehenden nachgewiesenen Kosten nach §651h (4) BGB in angemessenem Maß erstattet werden. Wir fordern: 50% Erstattung bis zu einem Höchstbetrag von €100.000 pro Veranstalter. Eine Beantragung muss unbürokratisch erfolgen können, eine schnelle Auszahlung, d.h. innerhalb von Tagen und nicht etwa Monaten, ist überlebenswichtig.
  • Bundesweit einheitliche Übernahme (Garantien) der Stornokosten von Unterkünften, Reiseveranstaltern und Programmanbietern für alle Reisen (bei Klassenfahrten: Übernahme der Stornokosten durch die Kultusministerien der Länder)
  • Veranstalter müssen auch bei erzwungenen Absagen von Reisen Stornierungsgebühren erheben dürfen, die als unmittelbare Finanzhilfen erstattet werden.
  • Veranstalter brauchen eine Regelung, die nach deutschem Recht den §651h BGB Absatz 4.2 dahingehend abändert, dass Veranstalter statt der Rückzahlung des Reisepreises auch einen Gutschein ausgeben dürfen.
  • Reisebüros müssen bei erzwungenen Absagen von Reisen durch die Veranstalter im Rahmen von §651 h (4) BGB die entfallenen Provisionen in angemessenem Maß erstattet werden. Wir fordern: 50% Erstattung bis zu einem Höchstbetrag von €100.000 pro Reiseveranstalter pro Jahr. Beantragung und Auszahlung muss dabei so unkompliziert und schnell wie möglich durchführbar sein.
  • Die zum 1. April vorgesehene Erhöhung der Luftverkehrssteuer belastet alleine die deutschen Reiseveranstalter mit ca. 30 Mio. Euro für Tickets, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits für den Sommer 2020 verkauft wurden. Die Einführung ist daher auf 2021 zu verschieben, denn diese zusätzliche Belastung können die deutschen Veranstalter derzeit schlichtweg nicht stemmen.
  • Sämtliche Steuerzahlungen (Mehrwertsteuer, Luftverkehrssteuer, Gewerbesteuer etc.) sind bis 31.12.2020, in nachgewiesenen Härtefällen bis 31.12.2021 zu stunden.

Darüber hinaus sind ergänzend und flankierend die bereits öffentlich diskutierten Maßnahmen wie -schneller und unkomplizierter Zugang zu KfW-Fördermitteln -leichte und zügige Umsetzung von beantragter Kurzarbeit -sofortige Schaffung von personellen Kapazitäten zur zügigen Unterstützung/Abwicklung bei der Bundesagentur für Arbeit -sinnvoll aufeinander und praxisorientiert abgestimmte Liquiditätshilfen und Förderprogramme

Begründung

Keine deutsche Branche trifft die derzeitige Ausbreitung von Covid-19 und die damit einhergehenden Einschränkungen in der Reisefreiheit mehr als die Tourisitk, wobei vor allem kleine und mittlere deutsche Reiseveranstalter die größten finanziellen Bürden zu tragen haben. In Deutschland gibt es laut DRV über 2.500 Reisveranstalter, wovon die überweigende Mehrheit zu den KMU zählen. Neben einem eklatanten Einbruch der allgemeinen Nachfrage nach touristischen Produkten sind es vor allem die unter §651h (4) und (5) BGB festgelegten Pflichten, welche insbesondere die KMU unter den deutschen Reiseveranstaltern vor existenzielle Schwierigkeiten stellt.

Das genannte Gesetz welches im kontrolliebaren Einzelfall den Verbraucher vor finanziellen Schäden bewahren soll, führt durch weltweite Einreiseverbote oder Quarantäneverordnung gegenüber Deutschen zu einer übermäßigen Belastung der Reiseveranstalter, die sich gegen einen solchen Fall weder absichern noch vorbereiten konnten. Die Rückforderungen von Reisenden werden in den kommenden Wochen viele dieser Veranstalter in die Insolvenz treiben und damit auch Reisebüros (Reisemittler) aufgrund ausbleibender Provisionszahlungen vor eine vergleichbare Situation stellen.

Dies bedeutet eine akute Gefährdung für hundertausende Arbeitsplätze im Tourismus von denen es insgesamt ca. 2,9 Millionen gibt. Durch flächendeckene Insolvenzen ist die Tourismuswirtschaft in Deutschland ganzheitlich bedroht.

Deutschland ist einer der größten Tourismusmärkte der Welt. Reiseveranstalter sorgen nicht nur für in den letzten Jahrzehnten stetig wachsende Steuereinnahmen und Arbeitsplätze, sondern sind zudem Förderer der internationalen Völkerverständigung, sowie aktive Unterstützer eine globalen positiven Wirtschaftsentwicklung. Reiseveranstalter ermöglichen den kulturellen Austausch und tragen besonders in strukturschwachen Regionen effektiv zur Armutsbekämpfung in Deutschland und weltweit bei.

Die Mehrheit der im Tourismus arbeitenden Menschen in Deutschland gehören zur sogenannten Mittelschicht und tragen dabei die Hauptlast der Steuer- und Sozialaufwendungen. Durch einen Kollaps der deutschen Tourismusindustrie und den damit einhergehenden Arbeitsplatzverlusten sind aber nicht nur die deutschen Sozialsysteme sondern auch weltweit etliche vom Tourismus abhängigen Regionen ebenfalls gefährdet, was eine nachhaltige Destabilisierung der internationalen Gemeinschaft und in Folge Zunahme internationaler Konflikte bedeuten kann.

Wir erwarten, dass der Bundestag entsprechend handelt und einer Rettung der unverschuldet bedrohten Realwirtschaft in Deutschland mindestens ebensoviel Priorität einräumt wie der umstrittenen milliardenschweren Rettung der 2008 durch Eigenverschulden in Schwierigkeiten geratenen Finanzinstitute. Diese Forderung beruht zu großen Teilen auch auf der Tatsache, dass die deutsche Bundesregierung es versäumt hat rechtzeitige und vollumfängliche Schritte einzuleiten, die verhindern hätten können, dass Deutschland als eines der ersten Staaten zu einem Risikoland erklärt wurde, woduch sich die Situation welcher dieser Forderung zugrunde liet überhaupt erst ergeben hat.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.03.2020
Petition endet: 09.04.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Wirtschaft

Neuigkeiten

Die bisher angekündigten Hilfspakete der Bundesregierung unterstützen viele Unternehmen vor allem bei Umsatzeinbußen , von der jede Branche betroffen ist. Die Problematik der Touristik liegt in den Rückforderungen, welche im Reiserecht verankert sind. Dieses schützt zu Recht den Verbraucher ist aber nicht auf den Umstand einer weltweiten Pandemie ausgerichtet. Somit ist die Branche extrem benachteiligt, das Insolvenzrisiko geht nicht nur von Umsatzeinbußen aus. Da die Touristik Multiplikator für ander Branchen ist, muss hier dringend gehandelt werden um Kettenreaktion zu verhindern.

Es gibt eine viel bessere Petition: jene für ein vorübergehendes Grundeinkommen. Geld für stornierte Buchungen schließt darüberhinaus all die ausgefallenen Buchungen nicht mit ein.

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