57 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Hamburgische Bürgerschaft
Der Flugverkehr und damit die Lärmbelästigung nehmen generell immer mehr zu.
In Hamburg-Ohlstedt, das immerhin fast 10 km vom Flughafen Hamburg entfernt liegt, muss man zum Teil minütlich einen nicht unbeträchtlichen Fluglärm von z.T. sehr tieffliegenden Flugzeugen hinnehmen.
Das ist nicht verwunderlich, sieht man sich einmal den Flugroutenplan der Deutschen Flugsicherung an (1), aus dem ersichtlich wird, dass direkt hier drüber ein Knotenpunkt verschiedener Flugrouten liegt.
Und dabei ist Hamburg-Ohlstedt bzw. sind die ganzen Walddörfer ein boomendes und seit jeher ausgemachtes Wohngebiet.
Der Satz "Generell erarbeitet die Deutsche Flugsicherung (DFS) im gesetzlichen Auftrag Verfahren und Maßnahmen, um die Lärmbelästigung zu senken. Sie legt ebenfalls verbindliche Flugrouten fest, die unter Lärm- und Sicherheitsaspekten optimiert sind." (2) trifft hier nicht zu.
Deshalb fordern wir:
• eine Reduzierung (3) der Flüge, die über das Gebiet der Walddörfer geleitet werden.
Generell fordern wir die Einschränkung des Flugverkehrs am Hamburger Flughafen und über dem Hamburger und angrenzendem Luftraum, auf jeden Fall aber verstärkte Bemühungen zum Lärmschutz über Wohngebieten.
Deshalb fordern wir weiterhin:
• eine Reduzierung von An- und Abflügen am Flughafen Hamburg, am ehesten durchsetzbar, durch hohe Starte- und Landeentgelde. • eine deutliche Reduzierung an Flügen an Sonn- und Feiertagen.
• Die Einführung einer Lärmobergrenze, sowie einer verbindlichen Obergrenze an max. Flugverkehrsdichte.
Begründung
Warum sollten Sie unterschreiben?
• Es gibt erhöhte Start- und Landeentgelte, aber nur für bestimmte Zeiten, würden diese ausgeweitet, könnte das zu einem Rückgang der An- und Abflüge am Hamburger Flughafen führen. • Grundsätzlich gibt es für die Abwicklung des Flugverkehrs keine Einschränkungen für Wochenende bzw. Feiertage und keine Lärmobergrenzen für Fluglärm (4). Wäre dies beides der Fall, könnte dies ein Instrument für die „Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) ,Amt für Immissionsschutz und Betriebe (IB) ,Abteilung Lärmbekämpfung/ Fluglärmschutzbeauftragte“ sein, die bei Verstößen Sanktionen verhängen müsste, so wie sie es jetzt nur in den Stunden von 23-6 Uhr handhaben kann (5). Somit hätte der Bürger ein stärkeres Mittel an der Hand sich zu wehren.
• Sie haben ein Recht auf körperlichen Unversehrtheit (nach Art. 2 Abs. 2 GG) und diesen können Sie mit dem Begriff der "Gesundheit" gleichsetzen, wie ihn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert hat. Fluglärmfolgen sind daher wegen Auswirkungen auf das körperliche, aber auch geistige und soziale Wohlbefindens zu bekämpfen (6).
Quellen und Erläuterungen:
(1) https://www.airport.de/de/u_umwelt_planung_von_abflugrouten.html (2) Aussage eines Mitarbeiters des Flughafen Hamburgs (3) Bewusst wird hier von "Reduzierung" und nicht "Verlagerung" gesprochen, denn sonst wären immer andere Menschen die Leidtragenden! (4) Aussagen der Bürgerschaft Hamburg auf eine "kleine Anfrage bzgl. Fluglärmschutz im Alstertal ernst nehmen" -> https://www.baw-fluglaerm.de/index.php/antraege-an-die-politik.html (5) https://www.hamburg.de/nachtfluege/ (6) https://www.baw-fluglaerm.de/index.php/rechtliches.html
Link zur Petition
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Sehr geehrte Unterzeichner,
ich bedanke mich für das Vertrauen und die Unterstützung im letzten Jahr die Petition mitgetragen zu haben!
Allerdings habe ich aufgrund der geringen Unterschriftszahl, sowie in der Vergangenheit auch direkten Verhandlungen mit den Grünen, die jetzt ja im Hamburger Senat die Politik direkt mitgestalten und sich für weniger Fluglärm einsetzen, entschieden, die Petition nicht weiter zu verfolgen.
Ich möchte mich nachträglich dafür entschuldigen, dass ich Sie nicht über den weiteren Verlauf der Aktion bzw. Nicht-Aktion auf dem Laufenden gehalten habe.
Nun aber bitte ich Sie eine erneute Petition zu unterschreiben, die ich direkt an die Bürgerschaft leiten werde, sobald sie beendet ist.
Nachdem der 10-Punkte-Plan... weiter -
Änderungen an der Petition
am 04.08.2014 -
Änderungen an der Petition
am 01.07.2014
Debatte
Es wurde mir bestätigt, dass sogenannte CFVR Flüge (controlled visual flight rules) für Passagierflugzeuge an allen internationalen deutschen Verkehrsflughäfen nicht gestattet ist. Die Ausnahme: HAMBURG Hier können Luftfahrtzeugführer diese Anflugform beim Tower erfragen. Die Konsequenz ist ein tieferer Anflug als bei regulären IFR Flügen (instrument flight rules) und damit eine unnötig erhöhte Lärmbelastung.
Noch kein CONTRA Argument.