01.07.2014, 17:53
minimale Änderungen, Ergänzungen und Quellenangaben. Der maßgebliche Inhalt wurde nicht verändert.
Neuer Petitionstext: Der Flugverkehr und damit die Lärmbelästigung nehmen generell immer mehr zu.
In Hamburg-Ohlstedt, das immerhin fast 10 km vom Flughafen Hamburg entfernt liegt, muss man zum Teil minütlich einen nicht unbeträchtlichen Fluglärm ertragen. von z.T. sehr tieffliegenden Flugzeugen hinnehmen.
Das ist nicht verwunderlich, sieht man sich einmal den Flugroutenplan der Deutschen Flugsicherung an, an (1), aus dem ersichtlich wird, dass direkt hier drüber ein Knotenpunkt verschiedener Flugrouten liegt.
Und dabei ist Hamburg-Ohlstedt bzw. sind die ganzen Walddörfer ein boomendes und seit jeher ausgemachtes Wohngebiet.
Der Satz "Generell erarbeitet die Deutsche Flugsicherung (DFS) im gesetzlichen Auftrag Verfahren und Maßnahmen, um die Lärmbelästigung zu senken. Sie legt ebenfalls verbindliche Flugrouten fest, die unter Lärm- und Sicherheitsaspekten optimiert sind." (2) trifft hier nicht zu.
Deshalb fordern wir:
• eine Reduzierung (3) der Flüge, die über das Gebiet der Walddörfer geleitet werden werden.
Generell fordern wir die Einschränkung des Flugverkehrs am Hamburger Flughafen und über dem Hamburger/ Hamburger und angrenzendem Luftraum, auf jeden Fall aber verstärkte Bemühungen zum Lärmschutz über Wohngebieten.
Deshalb fordern wir weiterhin:
• eine Reduzierung von An- und Abflügen am Flughafen Hamburg, am ehesten durchsetzbar, durch hohe Landeentgelde Starte- und Landeentgelde.
• eine deutliche Reduzierung an Flügen an Sonn- und Feiertagen Feiertagen.
• Die Einführung einer Lärmobergrenze, sowie einer verbindlichen Obergrenze an max. Flugverkehrsdichte Flugverkehrsdichte. Neue Begründung: Warum sollten Sie unterschreiben?
• Es gibt erhöhte Landeentgelt, Start- und Landeentgelte, aber nur für bestimmte Zeiten, würden diese ausgeweitet, könnte das zu einem Rückgang der An- und Abflüge am Hamburger Flughafen führen führen.
• Grundsätzlich gibt es für die Abwicklung des Flugverkehrs keine Einschränkungen für Wochenende bzw. Feiertage und keine Lärmobergrenzen für Fluglärm. Fluglärm (4).
Wäre dies beides der Fall, könnte dies ein Instrument für die „Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) ,Amt für Immissionsschutz und Betriebe (IB) ,Abteilung Lärmbekämpfung/ Fluglärmschutzbeauftragte“ sein, die bei Verstößen Aktiv werden Sanktionen verhängen müsste, so wie sie es jetzt nur in den Stunden von 23-6 Uhr handhaben kann (5).
Somit hätte der Bürger ein stärkeres Mittel an der Hand sich zu wehren.
• Sie haben ein Recht auf körperlichen Unversehrtheit (nach Art. 2 Abs. 2 GG) und diesen können Sie mit dem Begriff der "Gesundheit" gleichsetzen, wie ihn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert hat. Fluglärmfolgen sind daher wegen Auswirkungen auf das körperliche, aber auch geistige und soziale Wohlbefindens zu bekämpfen (6).
Quellen und Erläuterungen:
(1) www.airport.de/de/u_umwelt_planung_von_abflugrouten.html
(2) Aussage eines Mitarbeiters des Flughafen Hamburgs
(3) Bewusst wird hier von "Reduzierung" und nicht "Verlagerung" gesprochen, denn sonst wären immer andere Menschen die Leidtragenden!
(4) Aussagen der Bürgerschaft Hamburg auf eine "kleine Anfrage bzgl. Fluglärmschutz im Alstertal ernst nehmen" -> www.baw-fluglaerm.de/index.php/antraege-an-die-politik.html
(5) www.hamburg.de/nachtfluege/
(6) www.baw-fluglaerm.de/index.php/rechtliches.html