Region: Bundesweit.
Außenpolitik

Petition gegen "Kriegstreiberei" (Bellizismus im Amt)

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
155 Unterstützende
31% erreicht 500 für Sammelziel
155 Unterstützende
31% erreicht 500 für Sammelziel
  1. Gestartet 16.04.2024
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

Wer Kriege anzettelt, genozidale Handlungen oder Pogrome unterstützt, Krieg fördernde oder kriegsverlängernde politische Entscheidungen fällt oder Friedensgespräche verhindert, muss bestraft werden! In einer Demokratie muss "Kriegstreiberei" in einem eigenen Paragrafen geregelt werden!

Begründung

An den Deutschen Bundestag: Bellizismus im Amt ("Kriegstreiberei") sollte per Gesetz verboten werden. Personen, insbesondere Politiker, die politische Macht missbrauchen, um die Bevölkerung in einen Krieg zu verwickeln oder Verhandlungen zur Beendigung eines Krieges zu vereiteln, sollten strafrechtlich belangt werden können. "Kriegstreiberei" sollte als Straftatbestand definiert werden und im schweren Fall mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren geahndet werden.
 
Begründung: Personen, insbesondere Politiker, die weder selbst in den Krieg ziehen müssen noch dies für wahrscheinlich halten, neigen dazu, leichtfertig das Leben und die Gesundheit anderer im Krieg zu riskieren. Erst recht, wenn sie aufgrund Immunität vor Strafverfolgung während ihrer Amtszeit geschützt werden. Dabei werden oft die roten Linien des Gegners überschritten, anstatt rechtzeitig Verhandlungslösungen anzustreben. Während bisher klar war, dass die Freiheit eines Einzelnen dort endet, wo die Freiheit eines anderen beginnt, wird dies von einigen Vertretern der westlichen Staaten negiert. Ein Angriff, selbst mit Atomwaffen, wird in Kauf genommen und Verhandlungslösungen abgelehnt. Über Verhandlungen darf oft nicht einmal diskutiert werden. Dies erhöht das Risiko der Eskalation des Krieges, und Menschen werden wie Schachfiguren geopfert. Obwohl dies bisher nicht die eigene Bevölkerung betrifft, sterben mit jedem Soldaten auch Mütter und Kinder, und viele erleiden lebenslange Folgen. Später sagen Betroffene oft sinngemäß: Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts. Damit sich die verantwortlichen Politiker nicht anschließend mit Unwissenheit, Vergesslichkeit oder naiven Fehleinschätzungen der Lage herausreden können, muss "Kriegstreiberei" gesetzlich geregelt werden!
 
Ein Gesetzentwurf muss daher auch angemessene Strafen enthalten, die die Beteiligten dazu veranlassen, ihr Handeln rechtzeitig zu überdenken. Politiker müssen wissen, dass politische Immunität spätestens nach der Amtszeit endet.
 
Vorschlag für einen Gesetzentwurf:
 
StGB § 130b Bellizismus im Amt ("Kriegstreiberei")
 
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zum Zweck der Aufstachelung zum Krieg oder bewaffneten Konflikt gegen Staaten oder deren Bevölkerung hetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Wer schwere "Kriegstreiberei" betreibt, indem er politische Macht, z.B. gegeben durch politische Funktionen, ausübt, um Diskussionen zur Beendigung eines Krieges zu verhindern, wird mit Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren bestraft.
 
(3) Wer besonders schwere "Kriegstreiberei" betreibt, indem er Machtverhältnisse, z.B. politische Macht, ausnutzt, um die Bevölkerung in einen Krieg zu verwickeln oder Verhandlungen zur Beendigung eines Krieges zu verhindern, wird mit Freiheitsentzug nicht unter 10 Jahren bestraft.
 
(4) Handelt der Täter fahrlässig, wird mit Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu zehn Jahren bestraft.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Lange aus Rostock
Frage an den Initiator

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Nach dem Jugoslawienkrieg wurde festgestellt, dass uns Angriffskriege nicht verboten waren, sondern nur deren Vorbereitung. Erneut könnte der GG Art. 103 (2) als "Joker" herangezogen werden: "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde." Das bedeutet, dass die Anwendung einer Strafvorschrift damit über ihren eindeutigen Wortlaut hinaus untersagt ist. Es wäre daher besser, solcherart Punkte durch eigene Paragrafen zu regeln.

Ein solcher Ansatz könnte dazu beitragen, die Integrität der Regierung und die Rechtsstaatlichkeit im Inland zu stärken und gleichzeitig sicherstellen, dass Politiker für etwaige Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden können. Allerdings würde ein solcher Paragraf auch die Entscheidungsfreiheit der Politiker, die sich mitunter nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet fühlen, einschränken und sie zudem einem gewissen Generalverdacht aussetzen.

Warum Menschen unterschreiben

Werkzeuge für die Verbreitung der Petition.

Sie haben eine eigene Webseite, einen Blog oder ein ganzes Webportal? Werden Sie zum Fürsprecher und Multiplikator für diese Petition. Wir haben die Banner, Widgets und API (Schnittstelle) zum Einbinden auf Ihren Seiten. Zu den Werkzeugen

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern