537 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Ausländerbehörde Chemnitz / Landtag Sachsen / BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
ACHTUNG! DANKE FÜR EURE HILFE UND ANTEILNAME. OVIK DARF BLEIBEN!!!
Ovik Manukyan ist 19 Jahre alt und wohnt in Aue. 1990 sind seine Eltern nach Russland geflüchtet. 2012 flüchtete die Familie weiter ins Erzgebirge. In Aue fand sich Ovik schnell zurecht. Er hat hier Freunde, eine Partnerin und seine Ausbildung zum Frisör bei Klier begonnen. Er liebt seinen Job. Im Netz zeigt er Haartrends und stellte eine Frisörschau auf die Beine. Bei seinen Kunden und Kollegen ist er beliebt. Er möchte gerne seinen Meister machen. Er liegt dem Staat nicht auf der Tasche und beherrscht die deutsche Sprache. Ovik kann es sich nicht vorstellen in Armenien oder Russland zu leben, da er keine der Sprachen beherrscht. Deutschland ist sein Zuhause geworden.
Nun wurde sein Asylantrag abgelehnt. Das Amtsgericht Chemnitz lehnte eine Beschwerde dagegen ebenfalls ab. Der Erzgebirgskreis stellte eine Duldung bis zum 28. April aus. Daraufhin droht ihm die Abschiebung.
Wir möchten dies Verhindern! Wir fordern ein uneingeschränktes Bleiberecht!
Begründung
Ovik ist engagiert und hat sich gut integriert. Er lebt hier seit er 12 ist und kennt Armenien nicht. Deutschland ist sein Zuhause.
Bitte helft die Abschiebung zu verhindern und unterschreibt aus diesem Grund.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Das Petitionsziel wurde auf anderem Wege erreicht
am 02.03.2017.
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Änderungen an der Petition
am 02.03.2017
Debatte
Jemand,der sich so toll engagiert,sich in Deutschland gut zurecht findet,offen ist und den Staat mit seiner ehrlichen Arbeit unterstützt,die Sprache beherrscht und gemocht wird,der ist eine echte Bereicherung. Zwischen denen,die Land und Mensch gefährden und einer Person,die voll integriert ist muss man unterscheiden und auch würdigen können!
Ich kenne Armenien aus eigener Erfahrung, die Politische Situation ist nicht so das man sagen kann" das Menschen Verfolgt werden. Ein Aufenthalt in Deutschland der bereits mehrere Jahre andauert berechtigt nicht ein ständiges Bleiberecht zu erhalten. Das Bemühen eines Selbständigen Lebensunterhalt Erwerb ist lobenswert, aber jeder ist für sein Leben mitverantwortlich. Ein Versuch Mitleid zu erregen zeugt davon das versucht wird den Gastgeber (Deutschland) zu benutzen die eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen. Bei dringenden Notwendigkeiten von Immigranten, steht außer Frage.