2.068 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Sehr geehrte Abgeordnete des bayerischen Landtags,
trotz starken Einsatzes aus der Zivilgesellschaft seit mittlerweile über einem halben Jahr, ist die Abschiebung unseres bestens integrierten Mitbürgers, Kollegen, Freund und Partner Osaivbie Ekogiawe nach Nigeria noch immer nicht vom Tisch.
Osaivbie — auch liebevoll „Kelvin“ genannt — stellte nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland im Juni 2022 einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG („Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden“), für dessen Bewilligung er zu diesem Zeitpunkt auch alle Anforderungen erfüllte. Noch während Osaivbie innerhalb der ihm vorgegeben Frist seinen Mitwirkungspflichten nachkam und seinen Reisepass bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken einreichte, ordnete diese seine Abschiebung an.
Nachdem sich die Würzburger Zivilgesellschaft der Abschiebung in weiten Teilen mit lautstarkem Protest entgegengestellt hatte, entschied das Verwaltungsgericht Würzburg, dass Osaivbie erneut eine Duldung ausgestellt werden sollte. Trotz einer Bürgerinneninitiative, die inzwischen mehr als 5.000 Unterschriften für den Verbleib von Osaivbie gesammelt hatte, betrachtete die ZAB die Entscheidung, dass Osaivbie weiter in Würzburg verbleiben dürfe, als inakzeptabel und legte Einspruch ein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab der ZAB Unterfranken daraufhin am 20. Februar 2023 recht und bestätigte somit die ursprüngliche Anordnung der Abschiebung.
Eine Petition im bayerischen Landtag ist aktuell die letzte Möglichkeit, seine Abschiebung zu stoppen und ihm ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu gewähren. Zuletzt hatte die ZAB Unterfranken seinen Antrag gemäß § 25a AufenthG nach fast 10 Monaten Bearbeitungszeit schließlich abgelehnt. Auf Basis einer Gesetzesänderung, die erst ein halbes Jahr nach Antragstellung in Kraft trat, fehle ihm plötzlich eine zwölfmonatige Vorduldungszeit. Dass er zum Zeitpunkt der Antragsstellung entsprechend der damaligen Gesetzeslage noch alle Anforderungen erfüllte und allein durch die Untätigkeit der ZAB selbst genug Zeit verstreichen konnte, damit sich diese vor der Antragsbewilligung ändern konnte, scheint die ZAB zu vergessen.
Osaivbie machte hier erfolgreich seinen Mittelschulabschluss, nahm an einem Berufsförderungsprogramm teil, absolvierte diverse Praktika und begann seine Ausbildung zum Sozialpfleger. Nebenbei ist er in einem Würzburger Fußballverein engagiert und eingebunden. Trotz seiner stets unsicheren Bleibeperspektive, bewies Osaivbie im Verlauf der vergangenen Jahre eine immense Integrationsbereitschaft sowie den unbedingten Willen, in Deutschland Fuß zu fassen und seinen persönlichen Beitrag zu unserer Gesellschaft zu leisten.
Obwohl Osaivbie bei einer Abschiebung nach Nigeria konkrete Gefahren für Leib und Leben drohen, hat die Ausländerbehörde ihm die Duldung entzogen. Und das ausgerechnet, als er seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist und seinen Reisepass für die Beantragung einer permanenten Aufenthaltserlaubnis abgegeben hat.
Ein solches Vorgehen ist eine rechtlich mehr als fragwürdige und menschlich fraglos unwürdige Praxis, derer sich deutsche Behörden gleichwohl wiederholt bedient haben und weiterhin bedienen.
Auch der Würzburger OB Christian Schuchardt hat sich wie so viele andere Personen aus der Politik, Kirche und Zivilgesellschaft öffentlich für Osaivbie positioniert. Er bringt es auf den Punkt: „Kelvin ist einer von uns“, „er ist ein Würzburger geworden“. Damit setzen sich auch die Stadt Würzburg und ihre Politikerinnen aktiv für einen Schutzstatus und die Verhinderung der Abschiebung von Osaivbie ein.
Zudem schrieben sowohl der Stadtrat, als auch Patrick Friedl einen offenen Brief zur Unterstützung Osaivbies: Einerseits versuchen wir händeringend Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland zu locken. Andererseits haben wir in Deutschland Fachkräfte — bestens integriert und mit deutschem Schulabschluss — nur, um sie ins Ausland abzuschieben? Das ergibt ganz einfach keinen Sinn.
Wir fordern, dass sich der bayerische Landtag und seine Abgeordneten öffentlich positionieren und sich für ein Bleiberecht bezüglich Osaivbie Ekogiawe einsetzen. Des Weiteren fordern wir, dass die Abgeordneten sich aktiv für den gerechten und würdevollen Umgang mit allen unseren Mitbürger*innen, ungeachtet ihrer Herkunft, einsetzen und ihre Einflussmöglichkeiten gegenüber den Behörden dafür im Zweifel bis ins Letzte ausschöpfen.
Die Zivilgesellschaft hat gezeigt, wo sie in der Sache steht — hinter Osaivbie. Jetzt ist die Politik an der Reihe. Wir bitten Sie, treffen Sie eine Entscheidung, die einer weltoffenen und solidarischen Gesellschaft würdig ist.
Begründung
Die Zivilgesellschaft hat gezeigt, wo sie in der Sache steht — hinter Osaivbie. Jetzt ist die Politik an der Reihe. Wir bitten Sie, treffen Sie eine Entscheidung, die einer weltoffenen und solidarischen Gesellschaft würdig ist.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 21.06.2024Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
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Letzte Chance für Kelvin? Politik entscheidet am Mittwoch über den Abschiebe-Fall des 21-jährigen aus Würzburg
am 18.04.2023
Debatte
Kelvin gibt sich Mühe sich zu integrieren und er sein Pass abgegeben, um seine Identität nachzuweisen. Ein Rückkehr nach Nigeria für ein Arbeitsvisum ist nicht zumutbar. Er hat dann wenig Chancen dass der Rückkehr nach Deutschland funktioniert. Hat er ein Ausbildungsplatz?
Das Problem ist: Kelvin kam als minderjähriger Asylbewerber aus Nigeria nach Deutschland. Entgegen Ihrer Behauptung wurde festgestellt, dass ihm in seiner Heimat keine staatliche Verfolgung droht, er war lediglich, wie viele, auf der Suche nach einem besseren Leben. Verständlich, aber dafür gibt es kein Asyl, was auch letztlich gerichtlich bestätigt wurde. Er sollte nach Nigeria zurückkehren und einen Antrag auf ein Arbeitsvisum stellen...