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Γεωργία

Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

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Kultusministerien der Länder & Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages

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Η αναφορά απευθύνεται σε: Kultusministerien der Länder & Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages

Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht! Die Französische Nationalversammlung hat zum 30.01.2020 das „sinnliche Erbe der Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete in einem Gesetzentwurf unter Schutz gestellt.
Dieser Entwurf wurde nun am 21.01.2021 im Senat einstimmig beschlossen und als Gesetz zum Schutz des sinnlichen Erbes der Landschaft als Kulturgut festgesetzt. „Landlärm“ ist somit kein Lärm sondern Kulturgut, welches zu schützen und zu erhalten ist!
Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der Ortsüblichkeit, ein Gesetz zum Schutz unseres „kulturellen Erbes“ oder auch „sinnlichen Erbes der Landschaft“ geben!
Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf!

Αιτιολόγηση

Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche projeziert werden.
Und so müssen sich unsere Amtsgerichte, Landesgerichte und sogar Oberlandesgerichte mit Dingen befassen, für welche sie eigentlich gar keine Zeit haben dürften.
So auch im noch landwirtschaftlich geprägten Ortskern von Hofheim-Marxheim (Mischgebiet) vor den Toren Frankfurt a.M.- wo unser Hahn Flecko 3 Jahre das Amtsgericht beschäftigte, da Nachbarn sich vom Krähen am Tag! gestört fühlen (der Stall bleibt bis 9.00 Uhr geschlossen). -Die Klage wurde im Juni einen Tag vor dem Gutachtertermin zurückgezogen, da der Kläger mittels einer dB-App feststellte, dass die Werte nicht ausreichen und er verlieren würde.- Wieder kein Präzedenzfall!
Oder auch in Bayern, wo die Gerichte sich mit dem Streit wegen „Lärms“, verursacht durch Kuhglocken, beschäftigen mussten.
Weitere Klageverfahren laufen derzeit in Diersburg, Butzbach, Offenburg, Sandhausen, etc. von den vielen Beschwerden die erst gar nicht an die Öffentlichkeit kommen ganz zu schweigen.
Dabei sind die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig für die Zukunft -weg von der Massentierhaltung- und den Erhalt unseres kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz schützt die alten Gebäudeteile der Hofreiten, doch was ist mit der ursprünglichen, ortsüblichen Nutzung?- Wer schützt diese?
Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, würde den Gerichten viel Zeit sparen. Zudem würde die Existenz von innerörtlichen, landwirtschaftlichen Kleinbetrieben gesichert werden und die private Nutztierhaltung gefördert werden, die vielerorts zum Glück noch die Ortskerne prägen.-Doch wie lange noch?!
Nur mit klaren rechtlichen Vorgaben kann der dörfliche Charakter und Charme alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten bleiben!
All dies befürworten und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift!
-wenn nicht jetzt, wann dann? Wenn nicht hier, wo dann...soll ein Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen?!?
#Landleben#Landwirtschaft#Landlärm#Hahnenkrähen#Schafblöcken#Kuhglocken#wennderhahnkraeht#Emissionen#Ortsüblichkeit#Dorfcharakter#kulturelleserbe#Hofladen#Selbstversorgung#Rassegefluegelzucht#Huehner#Huehnerhaltung#Trend

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας, Silvia Stengel #Wennderhahnkraeht#Landleben#Hahn#Landwirtschaft#Kulturgut , Hofheim
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Η αναφορά ξεκίνησε: 29/06/2020
Η αναφορά τελειώνει: 31/12/2021
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία: Γεωργία

Νέα

  • Liebe Unterstützende für das #Sinneserbe des Landlebens,

    nachdem die Petition am 2.2.2022 mit 70.161 Unterschriften beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wurde und im März 2023 an die Abgeordneten aus dem Petitionsausschuss zur Prüfung und Berichterstattung weitergegeben wurde, kam nun der Beschluss des derzeitigen Deutschen Bundestages durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses,...
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    Liebe Unterstützende für das #Sinneserbe des Landlebens,

    nachdem die Petition am 2.2.2022 mit 70.161 Unterschriften beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wurde und im März 2023 an die Abgeordneten aus dem Petitionsausschuss zur Prüfung und Berichterstattung weitergegeben wurde, kam nun der Beschluss des derzeitigen Deutschen Bundestages durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Martina Stamm-Fibich (SPD).

    "Der Petitionsausschuss stimmt der Petentin zunächst zu, dass der Schutz und die Bewahrung ländlicher Räume sowie der hiermit untrennbar verbundenen landwirtschaftlichen Tierhaltung, wichtige Anliegen darstellt.
    Eine Gesetzesinitiative wie in Frankreich ist in Deutschland aus Sicht des Petitionsausschusses jedoch nicht erforderlich, da durch landwirtschaftliche Betriebe bedingte Geräusche und Gerüche insbesondere im ländlichen Raum bereits durch die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinreichend berücksichtigt werden."

    Auf insgesamt 7 Seiten wird dann ausführlich der bereits in der Petition genannte Schutz über die Gesetzgebung im BGB § 906 sowie der TA-Lärm und TA-Luft bestätigt- hier einige Auszüge:.

    "...Mögliche Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern wegen durch Tierhaltungsanlagen bedingter Geräuschimmissionen versprechen in dörflichen bzw. ländlichen Gebieten also regelmäßig wenig Aussicht auf Erfolg."

    "...Einige Duldungspflichten sind explizit gesetzlich normiert. So regelt § 906 Absatz 1 Satz 1 BGB für die hier in Frage stehenden Belästigungen..."

    "...kann eine Duldungspflicht nach § 906 Absatz 2 Satz 2 BGB wegen der Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung bestehen. Im ländlichen Raum dürften unter anderem die behördliche Genehmigungen ein Anhaltspunkt dafür sein, dass von der Nutztierhaltung verursachte Gerüche und Geräusche ortsüblich und somit in größerem Umfang zu akzeptieren sind."

    "...Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die TA-Lärm und die TA-Luft bei nicht genehmigungsbedürftigen landwirtschaftlichen Anlagen -wie bei Kleintierhaltung und Kleinstpopulationen- nicht unmittelbar anwendbar sind.
    Sie werden jedoch im Einzelfall indirekt zur Anwendung der sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ergebenden Grundpflichten und den damit einhergehenden Duldungspflichten (vgl. § 906 BGB) herangezogen."

    !!! "...Handelt es sich bei Einwirkungen von Tiergeräuschen um verhaltensbezogenen Lärm- etwa bei der Haltung eines Haustieres in einer Wohnung- sind zudem allein die Länder zum Erlass von lärmschutzbezogenen Rechtsvorschriften befugt." !!!

    Es ist sehr enttäuschend, dass lediglich die bereits in der Petition erwähnten Duldungspflichten und bestehender Schutz aus BGB § 906 nochmals widerholt werden, anstelle sich mit der eigentlichen Thematik der Petition, für einen vorgeschalteten Schutz, wie es in Frankreich 2021 erfolgte, zu beschäftigen. Zudem wird überwiegend auf den bestehenden Schutz landwirtschaftlicher Tierhaltung hingewiesen, bei der Petition geht es aber auch um die private Tierhaltung.
    Wir werden daher hier unsere Gegenargumente nochmals einreichen.

    Der Ansatz, dass verhaltensbezogener Lärm, wie es bei Tierlärm anzunehmen ist, durch eigene Rechtsvorschriften der Länder erfolgt, lässt jedoch auch Hoffnung zu!
    Zumindest in den Bundesländern, die derzeit nicht von den Fraktionen der derzeitigen Bundesregierung regiert werden, könnte somit eine Rechtsregelung im jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz, analog zu dem geschützten "Kinderlärm" in §22 im Bundesimmissionsschutzgesetz, pro Tierlaute erfolgen.

    Vielleicht setzt Bayern, mit den Freien Wählern und der CSU, die bereits eine gleichlautende Bundesratsinitiative zum Schutz des #Sinneserbes des Landlebens im Bundesrat eingereicht haben, hier erste Akzente?! https://fw-landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-details/maiklausur-freie-waehler-fraktion-beschliesst-resolution-zum-schutz-des-kulturguts-sinneserbe

    Und auch in Brandenburg ist bald Landtagswahl und so könnte die derzeitige Opposition von BVB/ Freie Wähler, die ebenfalls bereits einen Antrag zu einer Bundesratsinitiative zum Schutz des #Sinneserbe des Landleben im Landtag eingebracht hatten, bald mehr Einfluss in Brandenburg haben! https://youtu.be/PbxvBhBw-lk?si=tSnwWmbgrzKfebWT

    Der Bundesratsinitiative Bayerns zum Schutz des #Sinneserbes des Landleben haben im Agrarausschuss des Bundesrats folgende Bundesländer zugestimmt: Baden Württemberg, Bayern, Nordrhein Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
    Enthalten haben sich: Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern

    Lasst uns nicht über die Einschätzung des Petitionsausschusses der derzeitigen Bundesregierung verzagen, sondern uns länderbezogen weiter für den Schutz unserer Tiere, unseres Dorfcharakters und unser #Sinneserbe des Landlebens einsetzen!

    DANKE für jede einzelne Unterstützung und tolle Begegnungen und Austausch sowie den Rückhalt und gegenseitige Unterstützung in unserer FB-Gruppe @wenn der Hahn kräht-lasst ihn krähen!

    Eure Silvia Stengel
    und Team!

  • Liebe Unterstützenden des Landlebens mit all seinen natürlichen Geräuschen und Gerüchen,

    unsere Petition liegt weiterhin in den Händen der Berichterstatter im Bundestag.

    Wenn ich mir jedoch deren Parteizugehörigkeit und Verteilung anschaue und diese mit der Abstimmung der gleichlautenden Bundesratsinitiative Bayerns zum Sinneserbe im Bundesrat vergleiche, habe ich nicht mehr allzu viel Hoffnung...
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    Liebe Unterstützenden des Landlebens mit all seinen natürlichen Geräuschen und Gerüchen,

    unsere Petition liegt weiterhin in den Händen der Berichterstatter im Bundestag.

    Wenn ich mir jedoch deren Parteizugehörigkeit und Verteilung anschaue und diese mit der Abstimmung der gleichlautenden Bundesratsinitiative Bayerns zum Sinneserbe im Bundesrat vergleiche, habe ich nicht mehr allzu viel Hoffnung für eine Umsetzung unserer Initiative…

    Mit unseren Stimmen bei zukünftigen Landtags- und Bundestagswahlen können wir diese Konstellation jedoch beeinflussen!

    Wir haben diese Petition völlig neutral auf den Weg gebracht, um der Politik die aufkommenden Probleme durch die Urbanisierung im ländlichen Raum aber auch in den Dörfern in Ballungsgebieten aufzuzeigen und einen „Hilferuf“ für einen besseren Schutz des Landlebens auszurufen.

    Wir hatten im Rahmen der Petition
    https://www.openpetition.de/petition/online/ortsuebliche-emissionen-des-landlebens-als-kulturelles-erbe-schuetzen
    bundesweit ALLE Landtagsfraktionen angeschrieben, es hatten somit ALLE die Chance den Bürger-Hilferuf zu hören und aufzugreifen!

    Doch NUR die FREIEN WÄHLER und in einigen Landkreisen die CDU haben sich aktiv unseren Hilferuf zu Herzen genommen.

    So haben die FREIEN WÄHLER im Landtag Bayern sowie im Landtag Brandenburg aktiv eine Bundesratsinitiative zum Schutz des #sinneserbe des Landlebens initiiert und die Initiative aus Bayern wurde zusammen mit der CSU sogar in den Bundesrat gebracht!

    https://fw-landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-details/maiklausur-freie-waehler-fraktion-beschliesst-resolution-zum-schutz-des-kulturguts-sinneserbe

    https://youtu.be/PbxvBhBw-lk

    DANKE dafür!

    Hoffentlich folgen diesem Aufruf bald weitere Bundesländer!

    Derzeit setzt sich die CDU im Landtag Baden Württemberg für einen Schutz des „Sinneserbes des Landlebens“ und besonders für den möglichen Fortbestand der Rassegeflügelzucht ein!

    Leider wird in den anderen Parteien der Koalition unser Thema eher parteipolitisch als sachlich, fachlich beurteilt. Es wird laut einigen Aussagen keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Schutz des Landlebens und seinen ortsüblichen Emissionen, über die Gesetzgebung im BGB 906 hinaus, gesehen.

    Doch gerade dieser Schutz wird nicht mehr bestehen, wenn sich die Ortsüblichkeit durch die fortschreitende Urbanisierung verändert. Diese Weitsicht scheint nicht allen Abgeordneten vergönnt zu sein, bzw. wird die fortschreitende Innenverdichtung über einen Schutz des Bestandes und Dorfcharakters gesetzt.

    In Bayern und Hessen haben wir dieses Jahr wieder die Chance die Richtung im Landtag mit unserer Stimme zu lenken, auf Bundesebene wird es in paar Jahren möglich sein.

    Für mich hat das Verhalten der Parteien gegenüber dieser Petition, mit immerhin über 70.000 Unterzeichnern, sowie die Einstellung dem Landleben gegenüber allgemein, ganz klar gezeigt wo Bürgernähe wirklich gelebt wird!

    Es liegt mit in unseren Händen!

    Hoffen wir, dass die Zeit für uns und einen Schutz für #Landleben #Dorfcharakter # Sinneserbe spielt!✊🌾🚩👩‍🌾🧑‍🌾🐓🌾

    Viele Grüße,

    Silvia Stengel
    @wenn der Hahn kräht…lasst ihn krähen

    PS: unsere Facebookgruppe, in der wir weiterhin Betroffene von Nachbarschaftsstreit wegen „Landlärm“ unterstützen, hat mittlerweile über 4.000 Mitglieder!!!
    Come join us!
    https://m.facebook.com/groups/wennderhahnkraeht/?ref=share

Συζήτηση

Wenn sich schon der „Stadtmensch“ über das Zwitschern einer Amsel am Morgen beschwert, ist es kein Wunder wenn auf dem Land das Krähen eines Hahnes auch als störend empfunden wird. Immer mehr Schichtdienst, maximale Öffnungszeiten dadurch Arbeitszeiten zu immer späteren Stunden, verlangen Ruhezeiten zu allen Tageszeiten. Die Folge ist eindeutig Stress und dadurch beding eine wesentliche niedrigere Toleranz allem gegenüber. Schade!

Es ist einfach purer Egoismus. Wenn jemand seinen Nachbarn ärgern will, setzt er sich einen Hahn in seinen Garten - und schon kann er behaupten, daß "Tiergeräusche auf dem Lande eben sein müssen, heul-heul!" Es ist eine originelle Art der Diktatur der Nachbarin, die augenscheinlich sonst nix zu tun hat, als sich p e r m a n e n t damit in der Öffentlichkeit zu produzieren. Für den "Otto-Normalverbraucher" ist es wohl das Schlimmste, was da in Marxhgeim jetzt passieren sollte. Das ist RÜCKSICHTSLOSIGKEIT par excellence und hat mit "Tierliebe" nun echt nix mehr zu tun - im Gegenteil !!

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