Landwirtschaft

Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

Petition richtet sich an
Kultusministerien der Länder & Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages

70.161 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

70.161 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.02.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten


01.09.2024, 02:18

Liebe Unterstützende für das #Sinneserbe des Landlebens,

nachdem die Petition am 2.2.2022 mit 70.161 Unterschriften beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wurde und im März 2023 an die Abgeordneten aus dem Petitionsausschuss zur Prüfung und Berichterstattung weitergegeben wurde, kam nun der Beschluss des derzeitigen Deutschen Bundestages durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Martina Stamm-Fibich (SPD).

"Der Petitionsausschuss stimmt der Petentin zunächst zu, dass der Schutz und die Bewahrung ländlicher Räume sowie der hiermit untrennbar verbundenen landwirtschaftlichen Tierhaltung, wichtige Anliegen darstellt.
Eine Gesetzesinitiative wie in Frankreich ist in Deutschland aus Sicht des Petitionsausschusses jedoch nicht erforderlich, da durch landwirtschaftliche Betriebe bedingte Geräusche und Gerüche insbesondere im ländlichen Raum bereits durch die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinreichend berücksichtigt werden."

Auf insgesamt 7 Seiten wird dann ausführlich der bereits in der Petition genannte Schutz über die Gesetzgebung im BGB § 906 sowie der TA-Lärm und TA-Luft bestätigt- hier einige Auszüge:.

"...Mögliche Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern wegen durch Tierhaltungsanlagen bedingter Geräuschimmissionen versprechen in dörflichen bzw. ländlichen Gebieten also regelmäßig wenig Aussicht auf Erfolg."

"...Einige Duldungspflichten sind explizit gesetzlich normiert. So regelt § 906 Absatz 1 Satz 1 BGB für die hier in Frage stehenden Belästigungen..."

"...kann eine Duldungspflicht nach § 906 Absatz 2 Satz 2 BGB wegen der Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung bestehen. Im ländlichen Raum dürften unter anderem die behördliche Genehmigungen ein Anhaltspunkt dafür sein, dass von der Nutztierhaltung verursachte Gerüche und Geräusche ortsüblich und somit in größerem Umfang zu akzeptieren sind."

"...Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die TA-Lärm und die TA-Luft bei nicht genehmigungsbedürftigen landwirtschaftlichen Anlagen -wie bei Kleintierhaltung und Kleinstpopulationen- nicht unmittelbar anwendbar sind.
Sie werden jedoch im Einzelfall indirekt zur Anwendung der sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ergebenden Grundpflichten und den damit einhergehenden Duldungspflichten (vgl. § 906 BGB) herangezogen."

!!! "...Handelt es sich bei Einwirkungen von Tiergeräuschen um verhaltensbezogenen Lärm- etwa bei der Haltung eines Haustieres in einer Wohnung- sind zudem allein die Länder zum Erlass von lärmschutzbezogenen Rechtsvorschriften befugt." !!!

Es ist sehr enttäuschend, dass lediglich die bereits in der Petition erwähnten Duldungspflichten und bestehender Schutz aus BGB § 906 nochmals widerholt werden, anstelle sich mit der eigentlichen Thematik der Petition, für einen vorgeschalteten Schutz, wie es in Frankreich 2021 erfolgte, zu beschäftigen. Zudem wird überwiegend auf den bestehenden Schutz landwirtschaftlicher Tierhaltung hingewiesen, bei der Petition geht es aber auch um die private Tierhaltung.
Wir werden daher hier unsere Gegenargumente nochmals einreichen.

Der Ansatz, dass verhaltensbezogener Lärm, wie es bei Tierlärm anzunehmen ist, durch eigene Rechtsvorschriften der Länder erfolgt, lässt jedoch auch Hoffnung zu!
Zumindest in den Bundesländern, die derzeit nicht von den Fraktionen der derzeitigen Bundesregierung regiert werden, könnte somit eine Rechtsregelung im jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz, analog zu dem geschützten "Kinderlärm" in §22 im Bundesimmissionsschutzgesetz, pro Tierlaute erfolgen.

Vielleicht setzt Bayern, mit den Freien Wählern und der CSU, die bereits eine gleichlautende Bundesratsinitiative zum Schutz des #Sinneserbes des Landlebens im Bundesrat eingereicht haben, hier erste Akzente?! fw-landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-details/maiklausur-freie-waehler-fraktion-beschliesst-resolution-zum-schutz-des-kulturguts-sinneserbe

Und auch in Brandenburg ist bald Landtagswahl und so könnte die derzeitige Opposition von BVB/ Freie Wähler, die ebenfalls bereits einen Antrag zu einer Bundesratsinitiative zum Schutz des #Sinneserbe des Landleben im Landtag eingebracht hatten, bald mehr Einfluss in Brandenburg haben! youtu.be/PbxvBhBw-lk?si=tSnwWmbgrzKfebWT

Der Bundesratsinitiative Bayerns zum Schutz des #Sinneserbes des Landleben haben im Agrarausschuss des Bundesrats folgende Bundesländer zugestimmt: Baden Württemberg, Bayern, Nordrhein Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
Enthalten haben sich: Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern

Lasst uns nicht über die Einschätzung des Petitionsausschusses der derzeitigen Bundesregierung verzagen, sondern uns länderbezogen weiter für den Schutz unserer Tiere, unseres Dorfcharakters und unser #Sinneserbe des Landlebens einsetzen!

DANKE für jede einzelne Unterstützung und tolle Begegnungen und Austausch sowie den Rückhalt und gegenseitige Unterstützung in unserer FB-Gruppe @wenn der Hahn kräht-lasst ihn krähen!

Eure Silvia Stengel
und Team!


03.10.2023, 16:16

Liebe Unterstützenden des Landlebens mit all seinen natürlichen Geräuschen und Gerüchen,

unsere Petition liegt weiterhin in den Händen der Berichterstatter im Bundestag.

Wenn ich mir jedoch deren Parteizugehörigkeit und Verteilung anschaue und diese mit der Abstimmung der gleichlautenden Bundesratsinitiative Bayerns zum Sinneserbe im Bundesrat vergleiche, habe ich nicht mehr allzu viel Hoffnung für eine Umsetzung unserer Initiative…

Mit unseren Stimmen bei zukünftigen Landtags- und Bundestagswahlen können wir diese Konstellation jedoch beeinflussen!

Wir haben diese Petition völlig neutral auf den Weg gebracht, um der Politik die aufkommenden Probleme durch die Urbanisierung im ländlichen Raum aber auch in den Dörfern in Ballungsgebieten aufzuzeigen und einen „Hilferuf“ für einen besseren Schutz des Landlebens auszurufen.

Wir hatten im Rahmen der Petition
www.openpetition.de/petition/online/ortsuebliche-emissionen-des-landlebens-als-kulturelles-erbe-schuetzen
bundesweit ALLE Landtagsfraktionen angeschrieben, es hatten somit ALLE die Chance den Bürger-Hilferuf zu hören und aufzugreifen!

Doch NUR die FREIEN WÄHLER und in einigen Landkreisen die CDU haben sich aktiv unseren Hilferuf zu Herzen genommen.

So haben die FREIEN WÄHLER im Landtag Bayern sowie im Landtag Brandenburg aktiv eine Bundesratsinitiative zum Schutz des #sinneserbe des Landlebens initiiert und die Initiative aus Bayern wurde zusammen mit der CSU sogar in den Bundesrat gebracht!

fw-landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-details/maiklausur-freie-waehler-fraktion-beschliesst-resolution-zum-schutz-des-kulturguts-sinneserbe

youtu.be/PbxvBhBw-lk

DANKE dafür!

Hoffentlich folgen diesem Aufruf bald weitere Bundesländer!

Derzeit setzt sich die CDU im Landtag Baden Württemberg für einen Schutz des „Sinneserbes des Landlebens“ und besonders für den möglichen Fortbestand der Rassegeflügelzucht ein!

Leider wird in den anderen Parteien der Koalition unser Thema eher parteipolitisch als sachlich, fachlich beurteilt. Es wird laut einigen Aussagen keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Schutz des Landlebens und seinen ortsüblichen Emissionen, über die Gesetzgebung im BGB 906 hinaus, gesehen.

Doch gerade dieser Schutz wird nicht mehr bestehen, wenn sich die Ortsüblichkeit durch die fortschreitende Urbanisierung verändert. Diese Weitsicht scheint nicht allen Abgeordneten vergönnt zu sein, bzw. wird die fortschreitende Innenverdichtung über einen Schutz des Bestandes und Dorfcharakters gesetzt.

In Bayern und Hessen haben wir dieses Jahr wieder die Chance die Richtung im Landtag mit unserer Stimme zu lenken, auf Bundesebene wird es in paar Jahren möglich sein.

Für mich hat das Verhalten der Parteien gegenüber dieser Petition, mit immerhin über 70.000 Unterzeichnern, sowie die Einstellung dem Landleben gegenüber allgemein, ganz klar gezeigt wo Bürgernähe wirklich gelebt wird!

Es liegt mit in unseren Händen!

Hoffen wir, dass die Zeit für uns und einen Schutz für #Landleben #Dorfcharakter # Sinneserbe spielt!✊🌾🚩👩‍🌾🧑‍🌾🐓🌾

Viele Grüße,

Silvia Stengel
@wenn der Hahn kräht…lasst ihn krähen

PS: unsere Facebookgruppe, in der wir weiterhin Betroffene von Nachbarschaftsstreit wegen „Landlärm“ unterstützen, hat mittlerweile über 4.000 Mitglieder!!!
Come join us!
m.facebook.com/groups/wennderhahnkraeht/?ref=share


14.09.2023, 00:39

Gemeinsam mit den Freien Wählern im Landtag Bayern, den Rassegeflügelzüchtern im BDRG und den bayerischen Bauernverband unterzeichneten wir im Mai 2023 eine gemeinsame Resolution zum Schutz des Sinneserbes!

Hierin bitten wir alle Bundesländer sich dieser Initiative anzuschließen!

Wir hoffen, dass diese Resolution der betroffenen Verbände zusammen mit unserer Petition entsprechendes Gehör findet und von weiterer Landespolitik aufgegriffen wird!

Der Link zur Resolution befindet sich in folgender Pressemeldung:

fw-landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-details/maiklausur-freie-waehler-fraktion-beschliesst-resolution-zum-schutz-des-kulturguts-sinneserbe

www.bdrg.de/aktuelles/meldung/der-bdrg-unterstuetzt-die-resolution-sinneserbe

www.ardmediathek.de/video/br24/freie-waehler-wollen-firmen-entlasten/br-fernsehen/Y3JpZDovL2JyLmRlL3ZpZGVvLzdlN2U2MWIxLTVjYTMtNGRmNi04MTk4LTJiYThhMTkzMjAzMA


03.09.2023, 16:26

Liebe Unterstützenden der Petition „ortsüblich Geräusche und Gerüche des Landlebens schützen“,

nachdem die Petition zum Schutz des „Sinneserbes des Landlebens“, mit 70.161 Stimmen, am 2.2.22 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wurde, wurde sie im März 2023 endlich an die Berichterstatter im Bundestag übergeben.

Die Berichterstatter sind Abgeordnete, die auch dem Petitionsausschuss angehören, diesem gehören derzeit 19 Mitglieder an.

Die Mitglieder im Petitionsausschuss finden Sie hier:
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw45-pa-petitionsausschuss-konstituierung-868526

Diese sind derzeit:
SPD: Timon Gremmels, Annika Klose, Erik von Malottki, Udo Schiefner, Martina Stamm-Fiebich, Stefan Schwartze (Obmann).

CDU/CSU: Marc Biadacz, Bernhard Loos, Andreas Mattfeld (Obmann), Josef Oster, Gero Storjohann.

Bündnis 90/Die Grünen: Anja Liebert, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer (Obfrau).

FDP: Reginald Hanke, Manfred Todtenhausen (Obmann).

AfD: Johannes Huber (Obmann), Robert Farle.

Die Linke: Sören Pellmann (Obmann).

Wir erwarten, dass die Beurteilung der Berichterstatter zur Petition nun irgendwann nach der Sommerpause in eine der Sitzungen des Petitionsausschusses kommt.
Da diese nur ein paar mal im Jahr stattfindet, kann es sich auch noch bis ins Jahr 2024 ziehen.

Wer aber einen der Abgeordneten kennt oder mit ihm/ ihr Kontakt aufnehmen will, um die Dringlichkeit eines Schutzes unseres Sinneserbes zu verdeutlichen, kann dies gerne tun!!!!

Wir hoffen auf eine sachorientierte Berichterstattung der Abgeordneten, ohne parteipolitische Hintergründe, auf Grund der durch die Opposition (FW/CSU) aus Bayern eingereichten gleichlautenden Bundesratsinitiative zum Schutz des Sinneserbes!

Viele Grüße,

Silvia Stengel
und Team @wenn der Hahn kräht

Wir sind auch auf Facebook weiterhin aktiv und versuchen bei Problemen im Konflikt mit Tierhaltung und Lärmbeschwerden zu helfen:
www.facebook.com/groups/wennderhahnkraeht/?ref=share_group_link


03.09.2023, 16:20

Liebe Unterstützenden der Petition „ortsüblich Geräusche und Gerüche des Landlebens schützen“,

nachdem die Petition zum Schutz des „Sinneserbes des Landlebens“, mit 70.161 Stimmen, am 2.2.22 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wurde, wurde sie im März 2023 endlich an die Berichterstatter im Bundestag übergeben.

Die Berichterstatter sind Abgeordnete, die auch dem Petitionsausschuss angehören, diesem gehören derzeit 19 Mitglieder an.

Die Mitglieder im Petitionsausschuss finden Sie hier:
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw45-pa-petitionsausschuss-konstituierung-868526

Diese sind derzeit:
SPD: Timon Gremmels, Annika Klose, Erik von Malottki, Udo Schiefner, Martina Stamm-Fiebich, Stefan Schwartze (Obmann).

CDU/CSU: Marc Biadacz, Bernhard Loos, Andreas Mattfeld (Obmann), Josef Oster, Gero Storjohann.

Bündnis 90/Die Grünen: Anja Liebert, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer (Obfrau).

FDP: Reginald Hanke, Manfred Todtenhausen (Obmann).

AfD: Johannes Huber (Obmann), Robert Farle.

Die Linke: Sören Pellmann (Obmann).

Wir erwarten, dass die Beurteilung der Berichterstatter zur Petition nun irgendwann nach der Sommerpause in eine der Sitzungen des Petitionsausschusses kommt.
Da diese nur ein paar mal im Jahr stattfindet, kann es sich auch noch bis ins Jahr 2024 ziehen.

Wer aber einen der Abgeordneten kennt oder mit ihm/ ihr Kontakt aufnehmen will, um die Dringlichkeit eines Schutzes unseres Sinneserbes zu verdeutlichen, kann dies gerne tun!!!!

Wir hoffen auf eine sachorientierte Berichterstattung der Abgeordneten, ohne parteipolitische Hintergründe, auf Grund der durch die Opposition (FW/CSU) aus Bayern eingereichten gleichlautenden Bundesratsinitiative zum Schutz des Sinneserbes!

Viele Grüße,

Silvia Stengel
und Team @wenn der Hahn kräht

Wir sind auch auf Facebook weiterhin aktiv und versuchen bei Problemen im Konflikt mit Tierhaltung und Lärmbeschwerden zu helfen:
www.facebook.com/groups/wennderhahnkraeht/?ref=share_group_link




18.03.2023, 12:36

Liebe Mitbeschützenden des Landlebens!

Im Landtag Brandenburg wurde der Vorstoß der BVB/FW zu einer weiteren Bundesratsinitiative zum Schutz des Sinneserbes und Dorfcharakters zwar vorerst angenommen und zur Beratung in den Ausschuss überwiesen worden, doch dort wurde er dann jedoch im Februar 2023 von der mehrheitlichen Koalition abgelehnt.

SPD, CDU UND GRÜNE WOLLEN LANDLEBEN NICHT VOR GERICHTSPROZESSEN SCHÜTZEN!

Sie meinen, der derzeitige Schutz, im Gesetz des BGB 906 zusammen mit der TA-Lärm, wäre ausreichend und man solle Probleme in Gesprächen und über das örtliche Schiedsgericht klären.

Mehr dazu und der Link zur Begründungen und Stellungnahmen hier:
m.facebook.com/story.php?story_fbid=pfbid03wVCFpSp2U9FT2RFqBYcAsP4UVXquMp1F41RhQMv2ppCUjDYewaK1YHT7kvATy8nl&id=100064249744137

Wir danken in diesem Zuge Herrn Rechtsanwalt Thomas Müller 👍vom BDRG, der uns hier mit einer fachlich und sachlich sehr gut ausgearbeiteten Stellungnahme vertreten hat, nachdem dir Landtagsfraktion BVB/FW an mich herangetreten war.

Dass die Hoffnung der Brandenburger Regierung jedoch keine Lösungen verspricht und Kompromisse IMMER zu Lasten oder Aufgabe der Tierhaltung gehen, zeigen die ganzen Fälle in unserer Facebook Gruppe „wenn der Hahn kräht…lass ihn krähen!“ mit nun schon 3.400 Mitgliedern!
m.facebook.com/groups/wennderhahnkraeht/?ref=share

Leider gibt es gerade in Brandenburg wieder aktuelle Fälle, die einen Schutz zum Erhalt der Ortsüblichkeit und Dorfcharakter gebraucht hätten.

Wir DANKEN dennoch der BVB/FW Fraktion im Brandenburgischen Landtag, dass sie die Problematik im Zusammenhang mit der fortschreitenden Urbanisierung und dem wachsenden Anspruchsdenken in der Gesellschaft wahrgenommen haben und sich hierfür so stark eingesetzt haben!!!👍💪

Auch in der Abstimmung im Landtag Brandenburg ist das Thema „Schutz des Landlebens“, ähnlich wie im Bundesrat im Agrarausschuss, der parteipolitischen Herangehensweisen zum Opfer gefallen.

Die Bundes SPD hat verlauten lassen, dass sie und alle SPD regierten Länder sich nicht für einen besonderen „Schutz des Sinneserbes des Landlebens“ einsetzen werden.

Da kann man nur hoffen, dass es in den nächsten Jahren zu den Landtagswahlen und dann auch bei der nächsten Bundestagswahl wieder andere Koalitionen gibt, die sich für den Schutz unserer Dörfer und Tierhaltung einsetzen.

Vielleicht wird auch irgendwann verstanden, dass die dezentrale, bäuerliche und private Freilandhaltung von Tieren einen Beitrag zur Vielfalt der Insekten und somit wieder mehr Vögel, Gartenschläfer, Fledermäuse und alle sich von Insekten ernährenden Tieren, beiträgt!

HOFTIERE = Mist/ DUNG = INSEKTEN = VöGEL = ARTENVIELFALT

Diese notwendige Gleichung im Kreislauf der Natur und einem notwendigen Schutz, im Zuge der Urbanisierung (gefördert durch das Baulandmobilisierungsgesetz), hätten wenigstens DIE GRÜNEN begreifen müssen!

Aber gut Ding will Weile haben!
Manchmal braucht es eben mehr Zeit und den richtigen Zeitgeist!

Und der wird kommen!😉

Alle Tierhalter in Freilandhaltung tragen jetzt schon zum Erhalt des Landlebens, Dorfcharakters und Stärkung der Artenvielfalt bei
- macht weiter so und lasst euch nicht von Einzelnen unterkriegen!!!!

Wir machen auch weiter!
Euere Silvia Stengel
und Team
@wenn der Hahn kräht…



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