01.09.2024, 02:18
Liebe Unterstützende für das #Sinneserbe des Landlebens,
nachdem die Petition am 2.2.2022 mit 70.161 Unterschriften beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wurde und im März 2023 an die Abgeordneten aus dem Petitionsausschuss zur Prüfung und Berichterstattung weitergegeben wurde, kam nun der Beschluss des derzeitigen Deutschen Bundestages durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Martina Stamm-Fibich (SPD).
"Der Petitionsausschuss stimmt der Petentin zunächst zu, dass der Schutz und die Bewahrung ländlicher Räume sowie der hiermit untrennbar verbundenen landwirtschaftlichen Tierhaltung, wichtige Anliegen darstellt.
Eine Gesetzesinitiative wie in Frankreich ist in Deutschland aus Sicht des Petitionsausschusses jedoch nicht erforderlich, da durch landwirtschaftliche Betriebe bedingte Geräusche und Gerüche insbesondere im ländlichen Raum bereits durch die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinreichend berücksichtigt werden."
Auf insgesamt 7 Seiten wird dann ausführlich der bereits in der Petition genannte Schutz über die Gesetzgebung im BGB § 906 sowie der TA-Lärm und TA-Luft bestätigt- hier einige Auszüge:.
"...Mögliche Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern wegen durch Tierhaltungsanlagen bedingter Geräuschimmissionen versprechen in dörflichen bzw. ländlichen Gebieten also regelmäßig wenig Aussicht auf Erfolg."
"...Einige Duldungspflichten sind explizit gesetzlich normiert. So regelt § 906 Absatz 1 Satz 1 BGB für die hier in Frage stehenden Belästigungen..."
"...kann eine Duldungspflicht nach § 906 Absatz 2 Satz 2 BGB wegen der Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung bestehen. Im ländlichen Raum dürften unter anderem die behördliche Genehmigungen ein Anhaltspunkt dafür sein, dass von der Nutztierhaltung verursachte Gerüche und Geräusche ortsüblich und somit in größerem Umfang zu akzeptieren sind."
"...Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die TA-Lärm und die TA-Luft bei nicht genehmigungsbedürftigen landwirtschaftlichen Anlagen -wie bei Kleintierhaltung und Kleinstpopulationen- nicht unmittelbar anwendbar sind.
Sie werden jedoch im Einzelfall indirekt zur Anwendung der sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ergebenden Grundpflichten und den damit einhergehenden Duldungspflichten (vgl. § 906 BGB) herangezogen."
!!! "...Handelt es sich bei Einwirkungen von Tiergeräuschen um verhaltensbezogenen Lärm- etwa bei der Haltung eines Haustieres in einer Wohnung- sind zudem allein die Länder zum Erlass von lärmschutzbezogenen Rechtsvorschriften befugt." !!!
Es ist sehr enttäuschend, dass lediglich die bereits in der Petition erwähnten Duldungspflichten und bestehender Schutz aus BGB § 906 nochmals widerholt werden, anstelle sich mit der eigentlichen Thematik der Petition, für einen vorgeschalteten Schutz, wie es in Frankreich 2021 erfolgte, zu beschäftigen. Zudem wird überwiegend auf den bestehenden Schutz landwirtschaftlicher Tierhaltung hingewiesen, bei der Petition geht es aber auch um die private Tierhaltung.
Wir werden daher hier unsere Gegenargumente nochmals einreichen.
Der Ansatz, dass verhaltensbezogener Lärm, wie es bei Tierlärm anzunehmen ist, durch eigene Rechtsvorschriften der Länder erfolgt, lässt jedoch auch Hoffnung zu!
Zumindest in den Bundesländern, die derzeit nicht von den Fraktionen der derzeitigen Bundesregierung regiert werden, könnte somit eine Rechtsregelung im jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz, analog zu dem geschützten "Kinderlärm" in §22 im Bundesimmissionsschutzgesetz, pro Tierlaute erfolgen.
Vielleicht setzt Bayern, mit den Freien Wählern und der CSU, die bereits eine gleichlautende Bundesratsinitiative zum Schutz des #Sinneserbes des Landlebens im Bundesrat eingereicht haben, hier erste Akzente?! fw-landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-details/maiklausur-freie-waehler-fraktion-beschliesst-resolution-zum-schutz-des-kulturguts-sinneserbe
Und auch in Brandenburg ist bald Landtagswahl und so könnte die derzeitige Opposition von BVB/ Freie Wähler, die ebenfalls bereits einen Antrag zu einer Bundesratsinitiative zum Schutz des #Sinneserbe des Landleben im Landtag eingebracht hatten, bald mehr Einfluss in Brandenburg haben! youtu.be/PbxvBhBw-lk?si=tSnwWmbgrzKfebWT
Der Bundesratsinitiative Bayerns zum Schutz des #Sinneserbes des Landleben haben im Agrarausschuss des Bundesrats folgende Bundesländer zugestimmt: Baden Württemberg, Bayern, Nordrhein Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
Enthalten haben sich: Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Lasst uns nicht über die Einschätzung des Petitionsausschusses der derzeitigen Bundesregierung verzagen, sondern uns länderbezogen weiter für den Schutz unserer Tiere, unseres Dorfcharakters und unser #Sinneserbe des Landlebens einsetzen!
DANKE für jede einzelne Unterstützung und tolle Begegnungen und Austausch sowie den Rückhalt und gegenseitige Unterstützung in unserer FB-Gruppe @wenn der Hahn kräht-lasst ihn krähen!
Eure Silvia Stengel
und Team!