Die Petition wurde abgeschlossen
Unternehmen - insbesondere diese des Einzelhandels - sollten per Verordnung dazu verpflichtet werden ihre Mitarbeiter (und Kunden) besser vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen.
Daher sollte möglichst schnell ein weiterer Punkt in den §5 Abs. 6 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 22.03.2020 aufgenommen werden:
- Trennscheiben (z.B. Plexiglas) zwischen Kassierern und Kunden im Kassenbereich
Begründung
Um möglichst schnell zu einem normalen Alltag zurückkehren zu können und insbesondere Risikogruppen zu schützen, muss die Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich verhindert werden.
Ein ernstzunehmendes Risiko stellt dabei weiterhin nötige der Gang zum Supermarkt etc. dar. Besonders Kassierer - aber auch Kunden -sind trotz bereits getroffener Maßnahmen immer noch nicht optimal geschützt.
Viele Beschäftigte gehören selbst zu einer Risikogruppe oder kehren am Ende des Tages in einen Haushalt zurück, in dem Personen dieser Gruppe leben.
Leider verhindern Gummihandschuhe kaum eine Infektion, da das Risiko einer Schmierinfektion - wenn überhaupt - nur sehr geringfügig eingedämmt wird und das Virus ohnehin vor allem über Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Atemluft) übertragen wird. Atemschutzmasken sollten jedoch aufgrund der herrschenden Knappheit verständlicherweise dem Gesundheitspersonal vorbehalten bleiben. Daher dient momentan als einziger Schutz ein Sicherheitsabstand von 1,5m.
Der Abstand zwischen Kassierern und Kunden liegt jedoch in der Praxis meist unter den geforderten 1,5m. Den effektivsten Schutz bieten daher Trennscheiben.
Obwohl viele Unternehmen bereits Trennscheiben o.ä. im Kassenbereich angebracht haben, weigern sich andere auf derartige Schutzvorkehrungen zurückzugreifen oder setzen diese zu zögerlich um.
Eine Verordnung würde diese Maßnahmen zwingend erforderlich machen und den täglichen Verkehr somit für alle deutlich sicherer gestalten.
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Debatte
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